Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 50/0091/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, das Objekt Oberforstbacher Str. 82 erneut als städtisches Übergangsheim für Flüchtlinge zu nutzen und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der in städtischen Übergangsheimen unterzubringenden  Flüchtlinge (Personen, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden) und insbesondere der Spätaussiedler stark zurückgegangen. Folgerichtig sind in der Vergangenheit verschiedene Übergangsheime in Aachen geschlossen worden.

 

Bereits zu Beginn dieses Jahres konnte ein erneuter Anstieg der seitens der Stadt Aachen unterzubringenden Personen festgestellt werden. Seit Mai 2010 wird daher bereits das ehemalige Übergangsheim Linterstr. 29 wieder zur Aufnahme von Flüchtlingen genutzt.

 

Im August dieses Jahres ist die Zahl der aufzunehmenden Personen sprunghaft angestiegen. Während in den ersten sieben Monaten des Jahres lediglich 18 Personen (durchschnittlich 2,6 Personen je Monat) unterzubringen waren, wurden in den Monaten August, September und Oktober im Durchschnitt 16 Personen in den fünf städtischen Übergangsheimen für Flüchtlinge und Spätaussiedler aufgenommen. Die Kapazitäten dort sind mittlerweile völlig erschöpft.

 

Hintergrund der steigenden Fallzahlen ist insbesondere der Anstieg von Asylbegehrenden (seit 2007 um 100 %). Nach Prognosen des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration werden die Zahlen auch weiterhin steigen.

 

Zudem sind vermehrt so genannte Asylfolgeantragsteller aufzunehmen und auch andere unerlaubt eingereiste Personen, bei denen nach Klärung der Zuständigkeit zwischen dem Bundesamt und den Ausländerbehörden über ein eventuelles Aufenthaltsrecht bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu entscheiden ist. Aktuell reisen insbesondere Personen aus Mazedonien und Serbien ein.

 

Schließlich sind auch jüdische Zuwanderer zunächst in den städtischen Übergangsheimen unterzubringen, die ohne normierten Verteilungsschlüssel ihrem Wohnortwunsch entsprechend zugewiesen werden. Gleiches gilt für Spätaussiedler. Die Anzahl der unterzubringenden Menschen aus diesem Personenkreis ist derzeit jedoch sehr gering.

 

Die Verwaltung prüft zurzeit die Möglichkeit der Anmietung weiterer Häuser. Die schnellstmöglich realisierbare und kostengünstigste Alternative ist die erneute Anmietung des  bereits in der Vergangenheit als Übergangsheim genutzten Objektes Oberforstbacher Straße 82. Hier könnten je nach Haushaltsgröße ca. 30 bis 35 Personen untergebracht werden. Die seitens des Gebäudemanagements geschätzten Kosten für die Herrichtung des Gebäudes belaufen sich auf 83.000,00 €. Diese Investition kann im Falle einer Anmietung in den nächsten Jahren mit der zu vereinbarenden Miete verrechnet werden. Zudem sind Betriebskosten in geschätzter Höhe von 32.000,00 € jährlich aufzubringen. Die entsprechenden Aufstellungen des Gebäudemanagements sind beigefügt.

 

Für den Fall, dass die Zahl der aufzunehmenden Personen anhaltend steigt, werden darüber hinaus weitere Räumlichkeiten benötigt.  

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Herrichtung und Bewirtschaftung des Gebäudes Oberforstbacher Str. 82 zur Nutzung als Übergangsheim

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

nein

____________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

keine

 

Maßnahme:

Renovierung des Gebäudes

 

___________83.000,00 €

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

Betriebskosten (jährlich)

 

___________32.000,00 €

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

keine

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

mind. 5 Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

Die benötigten finanziellen Mittel im Rahmen der Neuanmietung sind im laufenden Haushalt nicht eingeplant. Es ist beabsichtigt, diese Mittel im Rahmen der Veränderungsnachweisung einzuplanen.

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Anlagen

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