Entscheidungsvorlage - FB 40/0064/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung des ergänzten Beschlussvorschlages gemäß § 81 Schulgesetz (SchulG) folgende schulorganisatorische Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2011/12

 

1.              Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weiterführende Schulen 2010-2015,

2.              die GHS Eilendorf, die Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck (GHS Kronenberg) und die KHS Klaus-Hemmerle-Schule zum 31.07.2011 auslaufend zu schließen,

3.              die David-Hansemann-Realschule zum 31.07.2011 unter dem Vorbehalt der Errichtung und des Zustandekommens der 4. Gesamtschule auslaufend zu schließen,

4.              die Errichtung einer im S I-Bereich vierzügigen Gesamtschule und im S II-Bereich zweizügigen Gesamtschule in Ganztagsform am Standort der jetzigen David-Hansemann-Realschule, Sand­kaulstraße 75, unter dem Vorbehalt des Zustandekommens der notwendigen Anmeldungen von 112 Schüler/innen.

5.              Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Genehmigung bei der oberen Schul­auf­sichts­behörde einzuholen und die Durchführung eines förmlichen Anmeldeverfahrens für die neue Gesamtschule zu beantragen.

6.              Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gebäude und Liegenschaften der auslaufenden Haupt­schulen Vorschläge zur zukünftigen Nut­zung zu entwickeln und den zuständigen Ausschüssen vorzulegen. Alle Standorte eignen sich unter Umständen auch weiterhin für die Unterbringung von Bildungseinrichtungen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 auf der Grundlage der Beschlussvorlage

FB 40/0059/WP16 eine von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen beantragte Ergänzung zum vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung beraten und dem Rat empfohlen, die Verwal­tung zu beauftragen, für die Gebäude und Liegenschaften der auslaufenden Hauptschulen Vorschläge zur zukünftigen Nutzung zu entwickeln und den zuständigen Ausschüssen vorzulegen. Alle Standorte eignen sich unter Umständen auch weiterhin für die Unterbringung von Bildungseinrichtungen.

Die Empfehlung wird als Punkt 6 in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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