Entscheidungsvorlage - FB 61/0340/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 179 - Untere Adalbertstraße - hier: Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III/FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
19.01.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
20.01.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 179 Untere Adalbertstraße - zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. A 179 Untere Adalbertstraße -.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 179 Untere Adalbertstraße
hier: Aufhebungsbeschluss
Am 09.06.2005 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Untere Adalbertstraße -.
Der Geltungsbereich umfasste den Bereich zwischen Stiftstraße, Adalbertsberg, Noppiusstraße, Beeckstraße und Kaiserplatz (s. Anlage 1). Ziel der Planung war die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines Einkaufzentrums, der Kaiserplatz-Galerie. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 891 ist seit dem 12.03.2009 rechtskräftig.
Ebenfalls im Plangebiet des A 179 liegt der Geltungsbereich des seit dem 02.12.2010 rechtskräftigen Bebauungplans Nr. 924 Adalbertstraße Stiftstraße -. Dieser Bebauungsplan dient insbesondere der Sicherung von Wohnnutzung
Mit der Rechtskraft beider Bebauungspläne sind die im Aufstellungsbeschluss des A 179 formulierten Ziele umgesetzt. Es verbleiben jedoch Restflächen, die nicht beplant wurden (s. Anlage 2). Für diese Bereiche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss A 179 aufzuheben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
82,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
436,7 kB
|