Entscheidungsvorlage - FB 61/0353/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Wiederherstellung der Verkehrsfläche in der Hartmannstraße gem. Plan Nr. 2010_64 zum beschließen.

 

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Wiederherstellung der Verkehrsfläche in der Hartmannstraße gem. Plan Nr. 2010_64.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Zuge der notwendigen Kanalsanierung auf der Basis der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) steht die Erneuerung des Kanals und der Hausanschlüsse in der Hartmannstraße ab Frühjahr 2011 bevor.

 

Der Kanal, der 1897 verlegt wurde,  verläuft derzeit unter dem Parkstreifen und kann wegen der dort vorhandenen Bäume nicht in alter Lage erneuert werden. Aufgrund des Baujahrs und der Schadhaftigkeit des Hauptkanals ist davon auszugehen, dass auch die Hausanschlüsse in einem desolaten Zustand sind. Deren Erneuerung ist insbesondere wegen der Regelung des  §61a Landeswassergesetz (LWG) und der Lage im Thermalquellenschutzgebiet vorzusehen.

In Anbetracht der schmalen Parzellen und der neuen Trasse des Kanals ist davon auszugehen, dass die Oberfläche der Hartmannstraße weitgehend  erneuert werden muss. Die entstehenden Kosten sind im Wesentlichen der STAWAG- Maßnahme zuzuordnen. Darüber hinaus gehender Aufwand durch zusätzliche Flächen bzw. anderes Material werden aus dem Produktsachkonto

5-120102-900-02000-300-1 Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG finanziert. Die Höhe der erforderlichen Kofinanzierung beträgt nach einer ersten Schätzung ca. 60.000€.

 

Bei der Wiederherstellung der Oberfläche bietet sich die Chance, diese zu modifizieren. Die Aufteilung der Verkehrsfläche entspricht nicht mehr den veränderten Gegebenheiten einer Sackgasse. Fahrbahn und Parkstreifen sind überdimensioniert, der Gehweg an der Häuserseite ist dagegen den Fußgängermengen nicht angemessen.

 

Im Zuge der Wiederherstellung wird eine Neuaufteilung der Flächen gem.  Plan. Nr.  2010_064 vorgeschlagen, die eine Verschiebung des Hochbords um 1,2m in Richtung Parkstreifen und eine damit verbundene Verbreiterung des nutzbaren Gehwegs um 0,5m (0,7m werden vom Überhang der parkenden Fahrzeuge in Anspruch genommen) ermöglicht.

Vor dem Haus Nr. 12/14 kann eine Fläche für die Außengastronomie und ein Ladestreifen angelegt werden, dabei entfallen fünf Parkplätze.

 

Fahrbahn und Parkstreifen werden in dem vorhandenen Basaltkleinpflaster wieder hergestellt.

Für den Gehweg kann das vorhandene Material (Kunststeinplatten Kupferdreh) nicht mehr verwendet werden. Dort soll stattdessen das gleiche Material wie in der Kleinkölnstraße (Betonstein mit Vorsatz 20/20/10) eingesetzt werden.

An den Gebäuden entlang wird ein taktiler Streifen aus vorhandenem  Basaltpflaster eingebaut.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

Bezogen auf den von der Stadt zu tragenden Kostenanteil, der nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 60.000€ beträgt, entfallen hiervon ca. 70% als Beitrag gem. §8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW) auf die von der Hartmannstraße erschossenen Grundstücke.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die STAWAG hat die Erneuerung des Kanals und der Hausanschlüsse ab Frühjahr 2011 vorgesehen. Die hiermit vorgeschlagenen Veränderungen können in die Ausschreibung aufgenommen und bei der Wiederherstellung umgesetzt werden.

Es ist beabsichtigt eine Informationsveranstaltung für die Anlieger und andere unmittelbar Betroffene durchzuführen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Es bestehen beim PSP-Element 5-120 102-900-02000-300-1 - Kostenart 78520000 – „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“ jährlich 100.000,00 Euro zur Verfügung.

Die Baumaßnahme löst eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus, so dass hierfür Beiträge gemäß § 8 KAG NRW zu erheben sind.

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Anlagen

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