Entscheidungsvorlage - FB 61/0349/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Weltkulturerbe Dom und Pfalzbezirk- Freiraumgestaltung im Rahmen des Konjunkturpakets 1: Entwurfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/50
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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19.01.2011
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Freiraumgestaltung Weltkulturerbe Dom und Pfalzbezirk zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen, dass auf Grundlage der Entwurfsplanung die Ausführungsplanung erstellt wird und die im Rahmen der Planung notwendigen Rodungsarbeiten durchgeführt werden.
Sie folgt dem Vorschlag, den Nordannex des Domes im Boden abzubilden und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die weitere Planung im Rahmen der Ausführungsplanung zu erstellen und Mittel für die Finanzierung in den Haushalt einzuplanen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Freiraumgestaltung Weltkulturerbe Dom und Pfalzbezirk zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Entwurfsplanung die Ausführungsplanung zu erstellen und die im Rahmen der Planung notwendigen Rodungsarbeiten durchzuführen.
Er folgt dem Vorschlag, den Nordannex des Domes im Boden abzubilden und beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung im Rahmen der Ausführungsplanung zu erstellen und Mittel für die Finanzierung in den Haushalt einzuplanen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Stand des Verfahrens
Der Planungsausschuss beschloss am 30.9.2010 die vorgeschlagene Teilrealisierung des Entwurfskonzepts von baumarchitekten und die Beauftragung der Entwurfsplanung.
Am 2.12.2010 entschied der Planungsausschuss, das auf dem Bauhof vorhandene Grauwackegroßpflaster in gehfreundlicher Bearbeitung für die überwiegenden Flächen rund um das Welterbe Aachener Dom einzusetzen.
In einem intensiven Beteiligungsprozess wurde seitdem die Vorplanung weiter entwickelt. Viele Anregungen wurden von den Planenden aufgenommen, geprüft und nach Möglichkeit in der nun vorliegenden Entwurfsplanung eingearbeitet.
Am 16.11.2010 fand die Bürgerinformationsveranstaltung im Haus Löwenstein statt (Protokoll: Anlage 5), in der vor allem Fragen zum Thema Verkehr/Erschließung von Seiten der Bürger gestellt wurden. Dieser Schwerpunkt veranlasste die Verwaltung ein Gespräch mit der Domsingschule und der Elternpflegschaft zu führen, auf dessen Grundlage ein entsprechender Beschlussvorschlag hinsichtlich der Einrichtung einer Fußgängerzone in die Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 1.12.2010 eingebracht wurde. Nach Abschluss der Bauarbeiten (voraussichtlich Ende des Jahres 2012) im Rahmen des KP1 in der Johannes-Paul-II-Straße und der Rennbahn erfolgt die Einrichtung der Fußgängerzone. Im Einmündungsbereich der Rennbahn ist eine Umgestaltung beabsichtigt, die aber Bestandteil einer kommenden Vorlage sein wird. Die Fußgängerzone wird befahrbar sein für Lade- und Lieferverkehre, die Zufahrt zu den Behindertenparkplätzen, den privaten Stellplätzen und für Radfahrer. Das Verfahren zur Einziehung des Klosterplatzes als öffentliche Verkehrsfläche ist initiiert. Nach Abschluss sollen auf dieser städtischen Privatfläche Stellplätze an die Bewohner vermietet werden. Perspektivisch soll auch diese Fläche eine Fußgängerzone werden.
Neben der Bürgerinformationsveranstaltung wurde die Vorplanung im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor ausgestellt (15.11. bis 10.12.2010). Die nur vereinzelten Bürgereingaben bezogen sich auf die Gestaltung der großen Freitreppe und auf die Ausarbeitung des Ausstellungskonzepts, das nicht Bestandteil dieser Vorlage ist.
Der Zeitraum für die Erstellung der Entwurfsplanung ist u. a. auf Grund der engen Vorgaben durch das Konjunkturpaket besonders kurz. Es konnten die erforderlichen Abstimmungen mit wichtigen Akteuren herbeigeführt werden, an die in der Ausführungsplanung angeknüpft werden soll, um Details zu vertiefen. Auf Grund der Fülle der Anforderungen im Planungsbereich erfolgte der Austausch mit folgenden Akteuren:
der unteren Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband, der Leitung der Domsingschule mit der Elternpflegschaft, wichtigen Veranstaltungsmachern, dem Domkapitel, dem Lichtverein, der Ausstellungsmacherin, dem Freundeskreis Botanischer Garten, der Kommission Barrierefreies Bauen, dem Pächter der Gastronomie im Rathaus, den Planern des Centre Charlemagne und der Dominformation.
Zu den o.g. Details gehören u.a. Musterflächen für folgende Detailpunkte, die sobald es die Witterungsverhältnisse erlauben, auf dem städtischen Bauhof angelegt werden:
_typischer Straßen-/Platzraum mit geschnittener Grauwackefläche, dreizeiliger Rinne und ungeschnittener (buckliger) angrenzender Binnenfläche;
_Vorbereich des Centre Charlemagne mit Blausteinplatten;
_Treppe am Rathaus mit Blausteinstufen und plattenbelag.
Am 14.12.2010 wurde im AachenFenster eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung unter dem Titel Fokus Geschichte Kultur-Bau(t)en im Umfeld des Welterbes Aachener Dom durchgeführt, auf der erstmalig die planenden Architekten rund um das Welterbe in Aachen ihre Konzepte vorstellten. Ganz deutlich wurde dabei, welche Kraft aus dem Miteinander der Planungen an diesem zentralen Ort für Aachen entstehen wird. Neben der Aufwertung des Raumes als Aufenthaltsort für die Bürger und Besucher der Stadt Aachen wird er auch Geschichte erfahrbar machen und damit für Touristen eine noch größere Attraktion werden.
Laufende Informationen zum Projektstand sind im Internet eingestellt: www.aachen.de/welterbe
2. Entwurfsplanung (Erläuterungsbericht baumarchitekten)
Den stadträumlichen Leitideen des Wettbewerbs und Vorentwurfs folgend konzentriert sich die Entwurfsarbeit auf die Planung der beauftragten Teilabschnitte im budgetierten Kostenrahmen.
Besondere Anforderungen stellen sich bei der Detaillierung vor allem der Oberflächen innerhalb der Teilrealisierung. Zumindest im Bereich Katschhof - mit den zunächst im jetzigen Zustand verbleibenden Längsflanken - sind gewisse optische Brüche nicht zu vermeiden. Mit der Neugestaltung der Außenflächen vor dem Haupteingang des neuen Centre Charlemagne wird allerdings eine schlüssige Verbindung der neugestalteten Flächen untereinander erreicht. Der vorliegende Gestaltungsplan im Maßstab 1:250 (Anlage 1) stellt die Maßnahmen wiederum im städtischen Kontext dar und lässt sich von daher mit den Inhalten der Vorplanung messen. Die einfache und einheitliche Dualität der Materialien die Grauwacke für das Gros der Flächen, der Blaustein für das Besondere ist in Form typischer Regeldetails und Animationen auf den Plänen (Anlage 2) dargestellt.
Auf dem Katschhof (1. Bauabschnitt) stellen sich die geplanten Maßnahmen wie folgt dar:
_Die innere gerasterte, rechteckige Platzfläche mit umlaufendem Bordstein bleibt erhalten. Sie wird lediglich nördlich um eine Rasterreihe verkürzt, um der neuen Treppenanlage mehr Raum zu geben. Rathaustreppe und terrasse stehen hier im Zentrum der Neugestaltung. Die großzügige Sitztreppe aus Blausteinblockstufen mit Zwischenpodesten öffnet sich einladend über die gesamte Platzbreite, bietet dem mächtigen Volumen der südlichen Rathausfassade einen nun angemessenen Raum. Die neue Rathausterrasse kommuniziert eindeutig mit der Platzfläche des Katschhofs.
_ Ein gläserner Aufzug flankiert die Treppe an der Ostseite. Er verbindet auf direktem Weg das Niveau der Katschhoffläche mit der Rathausterrasse einerseits und dem Behinderten-WC im UG des Standesamtflügels andererseits. Eine weiterführende Treppenanlage mit bequemen Zwischenpodesten erleichtert den Fußweg vom und zum Markt.
_Das Konzept der informell angeordneten Pflanzbeete und Steinbänke auf der neuen Rathausterrasse hat seinen Schwerpunkt auf der westlichen Seite, östlich ist das Motiv mit geringerer Dichte dem neugeordneten Restaurantbereich vorgelagert. Das Pflanzkonzept als Extrakt der karolingischen Pflanzliste aus der Verordnung capitulare de villis wird zusammen mit dem Freundeskreis Botanischer Garten e.V. erarbeitet.
Der Bereich vor dem Centre Charlemagne wird durch den für das Besondere stehenden Blaustein herausgestellt. Die gewählten Blausteinplatten korrespondieren mit dem Blausteinplattenbelag im Inneren des Gebäudes. An den Seiten der Baumfelder werden Blausteinbänke quer zur Fassade des Centre Charlemagne aufgestellt.
_Die südöstliche Rampenauffahrt auf den Katschhof wird mit der geschnittenen Grauwacke erneuert, die seitlichen Fassungen und kurzen Stufenanlagen in Blaustein ausgeführt. Der Neigungswinkel wird deutlich verringert und erleichtert Behinderten auch hier den Zugang auf den Katschhof.
_Der angrenzende Schulhof am Dom wird von der wuchernden Eibenhecke befreit und wird, analog zur neuen Terrasse am Rathaus, wahrnehmbarer Teil des Katschhofs. Mit der gründlichen Sanierung der Zaunanlage wird die Qualität der bereits vorhandenen Anlage auf der Südseite des Doms am Münsterplatz erreicht.
Der Bereich Johannes-Paul-II-Straße, Klosterplatz und Ritter-Chorus-Straße (2. Bauabschnitt) wird wie folgt neu gestaltet:
_Die Johannes-Paul-II-Straße wird niveaugleich ausgebaut, sie wird verkehrstechnisch und rechtlich Fußgängerzone. Das geschnittene Grauwackepflaster beginnt bereits als Zunge in der Einmündung Fischmarkt und Rennbahn. Der gefühlte Straßenquerschnitt im Bereich der neuen Dominformation und im nördlichen Teil vis à vis des neuen Eingangs zum Bürgerbüro wird räumlich mit jeweils drei expressiven Einzelbäumen reduziert. Die Blickbeziehung vom Domhof zur neuen Eingangsfassade der Dominformation bleibt unverstellt. Das kleine Drachenloch zur Domschatzkammer und auch der Eingang zum Bürgerbüro erhalten einladende BlausteinEingangsteppiche entsprechend den jeweiligen Materialien der Innenräume.
_Der Klosterplatz wird neben der Einrichtung von sechs neuen Behindertenstellplätzen zunächst nur als Interimslösung im Nahbereich zur Johannes-Paul-II-Straße umgestaltet. Eine lange steinerne Wasserbank öffnet den Blick in Richtung Domschatzkammer. Im hinteren Platzbereich können Anlieger Stellplätze mieten - mittels herausnehmbarer Steckpoller wird der Übergang zur Interimsfläche abgegrenzt.
_In der Ritter-Chorus-Straße ebenfalls niveaugleich ausgebaut wiederholt sich das Motiv der
Baumgasse, dem durch Bäume optisch verengten Straßenraum. Der neue kleine Platz eingangs der Johannes-Paul-II-Straße erhält in der Binnenfläche ungeschnittenes Grauwackegroßpflaster. Im Rand- und Gassenbereich setzt sich die geschnittene, barrierefreie Materialität fort. Eine großzügige steinerne Rundbank unter dem Bestandsbaum Ecke Johannes-Paul-II-Straße schafft auch hier eine neue Aufenthaltsqualität. Längsgerichtete Blausteinbänke sichern den Zugang zur Domsingschule.
Das Lichtkonzept des überplanten Bereiches unterscheidet in der Grundausleuchtung zwei verschiedene Beleuchtungstypen: das westliche Platz- und Gassenensemble Johannes-Paul-II-Straße, Klosterplatz und Ritter-Chorus-Straße erhält Mastleuchten des zuletzt eingesetzten Typs Residenza, wie z.B. im Holz- und Dahmengraben, Ursulinerstraße und Elisengarten. Schlanke Säulenleuchten mit eher gedämpfter Downlight-Charakteristik werden auf dem Katschhof und auf der Rathaustreppe eingesetzt.
3. Berücksichtigung Belange behinderter Menschen
Bereits der Wettbewerbsentwurf wurde im Jahr 2009 in der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt und diskutiert. Weitere Abstimmungen sind durchgeführt worden bzw. geplant.
Insbesondere die Belange von gehbehinderten Menschen werden durch die Materialwahl (geschnittenes Grauwackegroßpflaster in Kombination mit Blausteinplatten) berücksichtigt. Die Verbesserung der Wegebeziehungen zwischen Katschhof und Markt wurden in unterschiedlichsten Varianten untersucht, in der Kommission vorgestellt und gegeneinander abgewogen. Eine zufrieden stellende Lösung, die alle Belange berücksichtigt hätte, ist leider nicht möglich: Der zu enge Querschnitt, Restriktionen durch den Katschhof als Veranstaltungsort sowie Belange der Denkmalpflege schließen eine Rampenlösung im schmalen Durchgang zwischen Rathaus und Centre Charlemagne aus. Als Kompromiss wird daher eine Treppe mit Keilen vorgeschlagen, so dass bspw. Kinderwagen schiebende Menschen die Möglichkeit haben, den Höhenunterschied einfacher zu überwinden.
Die diagonal durch die große Treppenanlage laufende Rampe, die noch im September Teil der Vorplanung war, wurde als Variante in der Kommission vorgestellt und dort grundsätzlich als zusätzliches Angebot zum geplanten Aufzug begrüßt. Allerdings machten Vertreter der Sehbehinderten darauf aufmerksam, dass es sich hier um eine Gefahrenstelle, insbesondere auf Grund der ungleichen Antrittshöhen, handele, die durch starke optische Kontraste zu markieren sei. Diese Forderung ist in diesem Bereich aus gestalterischen und denkmalpflegerischen Gründen nicht vertretbar. Um die Gefahrenstellen in diesem Bereich zu minimieren, wurde daher auch vor dem Hintergrund realisierter Projekte in Aachen unter Abwägung aller Belange von der Rampenlösung im Ganzen Abstand genommen. Trotz des Verzichts auf die Rampe in der großen Treppe wird mit dem neuen Aufzug ein Angebot für mobilitätseingeschränkte Menschen gemacht, so dass sowohl die neue behindertengerechte Toilettenanlage im Untergeschoss des Standesamts als auch die Rathausterrasse erreicht werden können. Der Behinderteneingang in das Centre Charlemagne ist über eine kleine Rampe, die in die Treppenanlage integriert ist, erschlossen.
Die geplanten durchlaufenden Blausteinstufen in beiden Treppenanlagen werden am Rand des Antritts eine Scharrierung in der Oberfläche erhalten, so dass ein wahrnehmbarer Kontrast entsteht. Durch einen deutlichen Materialwechsel zwischen Treppenanlage (Blausteinstufen/ -platten) und umgebenden Flächen (Grauwackegroßpflaster) wird eindeutig auf die Gefahr Treppe hingewiesen. Mit der Kommission wird die Kontrastwirkung anhand der Musterflächen und Materialproben weiter abgestimmt werden.
Bei dem umzugestaltenden Bereich handelt es sich um eine Fußgängerzone. Neben den optischen Kontrasten an Gefahrenstellen wird es taktile Leitstreifen geben, die sich auf die Block-/Gebäuderänder beschränken. Im Bereich Ritter-Chorus-Straße und Johannes-Paul-II-Straße wird das Prinzip des Blaubasaltstreifens, das mit den Behindertenverbänden in anderen Projekten vereinbart wurde, abgewandelt und auf das taktile Element minimiert. Aus gestalterischen und denkmalpflegerischen Gründen wird hier ein Grauwackekleinpflaster eingesetzt. An wichtigen öffentlichen Gebäuden wird durch eine besondere Behandlung des Vorbereichs geplant sind Blausteinplattenbeläge auf den Eingang aufmerksam gemacht.
4. Einrichtung einer Fußgängerzone, Umgang mit dem Klosterplatz
Für die detaillierte Darstellung der verkehrlichen Aspekte, insbesondere der Einrichtung einer Fußgängerzone, wird auf die Erläuterungen in der Beschlussvorlage FB61/0332/WP16 Johannes-Paul-II-Straße und Klosterplatz hier: Einrichtung einer Fußgängerzone verwiesen.
Bezüglich des Klosterplatzes eröffnete sich Mitte Dezember überraschend die Möglichkeit, einen Ergänzungsantrag auf Grundlage des bereits im Frühjahr gestellten Antrags im Rahmen der 2. Stufe des Konjunkturpakets 1 einzureichen. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Antrag zur Umgestaltung des Klosterplatzes vor dem Hintergrund, dass auch die Politik die Einbeziehung des Klosterplatzes in die Gesamtmaßnahme gewünscht hatte, am 20.12.2010 eingereicht. Bereits am 27.12.2010 ging der entsprechende Zuwendungsbescheid bei der Stadt ein.
Die Entwurfsplanung ist auf Grund der bis dato fehlenden Umsetzungsperspektiven ohne den Klosterplatz erstellt worden. Die Entwurfs- und Ausführungsplanung könnte nun, nach Vorlage des Zuwendungsbescheids, unter Einbeziehung des Klosterplatzes erstellt werden. Grundlage für die Gestaltung wäre die bereits beschlossene Vorplanung.
Nutzungsüberlegungen für den Klosterplatz sollten im engen Zusammenhang mit den anliegenden Gebäuden und deren Nutzungen angestellt werden.
5. Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege, Nordannex
Die gesamte Maßnahme bedarf der engen Abstimmung mit der Denkmalpflege und der Bodendenkmalpflege. Eine denkmalpflegerische Genehmigung gem. § 9 DSchG ist einzuholen.
In mehreren Abstimmungsgesprächen konnte bereits die Zustimmung hinsichtlich der Materialien (Grauwacke und Blaustein) und des baulichen Konzepts im öffentlichen Raum eingeholt werden (große Treppenanlage, Einheitlichkeit der Beläge und Herausstellen der Räume).
Hinsichtlich des Gestaltungskonzepts für das Capitulare de villis auf der Rathaussüdseite besteht noch Abstimmungsbedarf. Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Gestaltung in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege, dem Freundeskreis Botanischer Garten e.V. und dem Pächter der Gastronomie im Rathaus weiter entwickelt und festgelegt werden.
Das Entfernen der bestehenden Gehölze südlich des Rathauses wird eine neue Sicht auf die historische Fassade lenken und insbesondere die Originalteile der karolingischen Pfalz, die im westlichen Bauteil zu sehen sind, zu Geltung bringen.
Die Bodendenkmalpflege wird durch eine archäologische Begleitung laufend während der Baumaßnahme eingebunden werden. Das heißt, dass sich ggf. die Position der pflanzlichen Elemente auf der Rathausterrasse ändern kann. Auch die neuen Baumstandorte in der Johannes-Paul-II-Straße und Ritter-Chorus-Straße bedürfen der Genehmigung. Je nachdem, ob es zu archäologischen Funden kommt, kann eine Neupflanzung versagt werden. Dies kann aber erst während der Baumaßnahme geklärt werden.
Im Diskussionsprozess zum derzeit in Bearbeitung befindlichen Ausstellungskonzept wurde sowohl von der Ausstellungsmacherin als auch von der Denkmalpflege der Wunsch geäußert, den Nordannex des Domes analog zum Südannex auf dem Münsterplatz abzubilden. Eine mögliche gestalterische Lösung wäre, den Südrand des Katschhofs (jetzt Basaltlava) in Grauwacke auszuführen und den vereinfachten Grundriss des Nordannexes in Basaltlava auszuführen. Die vorhandenen Teile des abgebildeten Grundrisses unterhalb der Rampe und auf dem Spolienhof könnten auf diese Art ergänzt werden. Dem Gedanken des Grundmaterials Grauwacke würde gefolgt. Eine derartige Ausführung würde folgende Kosten verursachen:
95.000 Euro Bruttobaukosten, 5.000 Euro Archäologie, 10.000 Euro Planungskosten,
d.h. insgesamt 110.000 Euro
Die Finanzierung muss noch geklärt werden.
6. Umgang mit Bäumen
Der Umgang mit bestehenden Bäumen und der Einsatz von neuen Baumstandorten und arten basieren auf einem gestalterischen und räumlichen Konzept. Auf dem Katschhof sollen die zwei Pole (Rathaus und Dom) weiterhin unterstrichen werden. In den westlichen Bereichen werden die Bäume gezielt als den Straßenraum verengende Elemente eingesetzt, um die Platzsituationen stärker herauszubilden.
Im Zuge der Baumaßnahmen Dominfo und Centre Charlemagne wurden bereits in Abstimmung mit der Freiraumgestaltung vier Bäume gefällt, u.a. weil dies auf Grund der Bauabläufe notwendig war.
Auf Grund des vorliegenden Konzepts ergibt sich nun folgende Baumbilanz:
Auf dem Katschhof befinden sich insgesamt 13 Bäume, die alle unter die Baumschutzsatzung fallen. Sämtliche Bäume sind Bestandteil des Entwurfskonzepts und werden daher in die Planung integriert.
Im Bereich der Ritter-Chorus-Straße befinden sich sieben Bäume, von denen sechs unter die Baumschutzsatzung fallen. Drei Bäume, von denen einer nicht unter die Satzung fällt, sollen gefällt werden. Weitere drei Bäume sollen durch Neupflanzungen derselben Art wie in der Johannes-Paul-II-Straße ersetzt werden. Hierzu bedarf es noch der bodendenkmalpflegerischen Genehmigung. Sollte diese nicht erteilt werden, sollen die Bäume erhalten werden.
In der Johannes-Paul-II-Straße (inklusive Einmündung Klosterplatz) befinden sich vier Bäume, von denen zwei Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen. Einer dieser Bäume ist erkrankt und sollte schon aus Gründen der Verkehrssicherheit entfallen. Der zweite wird in die Planung aufgenommen. Die zwei Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen, sollen gefällt werden. Insgesamt ist vorgesehen, in der Johannes-Paul-II-Straße sechs neue Bäume zu pflanzen, die sich auch hier innerhalb des eingetragenen Bodendenkmals befinden und als Bodeneingriff erlaubnisrelevant sind.
In der Bilanz gleichen sich Fällungen und Neupflanzungen aus (9 Fällungen und 9 Neupflanzungen).
Gemäß Landschaftsgesetz sind Rodungsarbeiten im Zeitraum von Oktober bis Februar durchzuführen. Die Eibenhecke an der Südseite des Katschhofs und einige Einzelgehölze an der Südseite des Rathauses sind davon betroffen. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Arbeiten vor dem Baubeschluss durchzuführen, um die Bauarbeiten am Katschhof im kommenden Jahr durchführen zu können.
7. Kosten
Entsprechend der Darstellungen der Vorlage FB 61/ 0273/ WP16 zur Vorplanung (vgl. insbesondere Punkt 2.2) steht ein Gesamtbudget von 1.670.000 Euro für die Bruttobaukosten zur Verfügung. Hinzu kommen Kosten für die Anpassung der Fläche Klosterplatz (30.000 Euro) und ein pauschaler Mehrkostenaufschlag von 10 % für die Archäologie. Innerhalb des Gesamtbudgets ist es zwischen den Bausteinen zu Verschiebungen gekommen. Im Ganzen wird das Budget aber eingehalten. (s. Anlage 4 - Die Überschreitung von 772 Euro kann im Rahmen des Gesamtbudgets zu diesem Zeitpunkt noch vernachlässigt werden.)
| Realisierung ohne Klosterplatz | Realisierung mit Klosterplatz |
Bruttobaukosten | 1.700.000 (inkl. Anpassfläche Klosterplatz 30.000 Euro) | 2.025.000 |
Bruttobaukosten inkl. Mehrkosten durch Archäologie (10 %) | 1.870.000 | 2.228.000 |
Für die Realisierung ohne Klosterplatz stehen ausreichende Haushaltsmittel in folgenden PSP-Elementen zur Verfügung:
5-120102-900-02200-300-1 (Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. Konjunkturpaket I)
5-120102-000-04400-300-1 (Klosterplatz, Umbau)
5-150102-900-00100-300-1 (Route Charlemagne)
Für die Realisierung des Klosterplatzes ist ein Antrag bei der Kämmerei gestellt worden, Mittel zu Gunsten des Klosterplatzes umzuschichten.
8. Zeitplanung/ Bauabschnitte
Die Baumaßnahme verteilt sich auf zwei Jahre. Im ersten Bauabschnitt im Jahr 2011 werden die Maßnahmen auf dem Katschhof durchgeführt (Treppenanlagen, Rampe). Im Jahr 2012 werden die Straßenzüge Ritter-Chorus-Straße und Johannes-Paul-II-Straße umgebaut. Der Klosterplatz soll nach Möglichkeit ebenfalls in diesem Zusammenhang umgestaltet werden.
Für den ersten Bauabschnitt soll das Zeitfenster zwischen wichtigen Veranstaltungen auf dem Katschhof genutzt werden, so dass die Karlspreisverleihung ohne Einschränkungen und der Weihnachtsmarkt ggf. mit kleinen Einschränkungen möglich sein werden. Diese Einschränkungen können sich ergeben, da die neu hergestellten Flächen zunächst sechs Wochen ruhen müssen, bevor sie von motorisiertem Verkehr befahren werden können. Ein entsprechendes Aufbau- und Belieferungskonzept wird rechtzeitig mit dem MAC und den Beschickern des Weihnachtsmarktes ausgearbeitet.
Weitere Veranstaltungen sollten während der Bauzeit den Bauablauf nicht noch zusätzlich erschweren, da auch auf Grund der Archäologie Unwägbarkeiten im Zeitablauf zu erwarten sind. Im gesamten Bereich (Katschhof, Ritter-Chorus-Straße, Johannes-Paul-II-Straße, Klosterplatz) plant die Stawag umfangreiche Leitungsarbeiten, die ebenfalls Einfluss auf den Zeitablauf haben werden.
Siehe auch Anlagen 6 und 7
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen ausreichend zur Verfügung (s. a. Punkt 7 in den Erläuterungen)
Folgekosten entstehen mit dem Beschluss zunächst nur hinsichtlich der weiteren Planungsschritte und der Rodungsarbeiten (Eibenhecke, Teile des Bewuchses am Rathaus), die aus Vogelschutzgründen noch im Januar/ Februar 2011 durchgeführt werden müssen.
Ausführungsplanung: 65.000 Euro
Rodungsarbeiten: 6.000 Euro
Anlagen
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