Entscheidungsvorlage - FB 61/0354/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Mühlental, grundhafte Erneuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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19.01.2011
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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27.01.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung AC-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Erneuerung der Straße Mühlental zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss gem. Plan-Nr. 2009_008_ L1 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Erneuerung der Straße Mühlental zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss gem. Plan-Nr. 2009_008_ L1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Ausbau der Straße Mühlental zwischen Salierallee und Eckenberger Straße wurde am 05.11.2008 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfehlend beraten und am 27.11.2008 im Mobilitätsausschuss beschlossen, und die Verwaltung mit der Erarbeitung der Ausführungsplanung beauftragt. Auf der Basis der seinerzeit vorliegenden Planung wurde am 15.01.2009 eine Bürgerinformation durchgeführt. Das Protokoll hierüber ist als Anlage beigefügt.
Hauptanliegen der Bürger war, Kosten zu vermeiden und Maßnahmen zur Einhaltung der Tempo 30-Regelung zu treffen.
Mit der Erneuerung der Straße ist ein Baumtor an der Einfahrt von der Salierallee vorgesehen, das ebenso wie die im weiteren Verlauf zu pflanzenden Bäume den Wohngebietscharakter verdeutlichen soll. Weitere Vorkehrungen zur Geschwindigkeitsdämpfung werden aus Sicht der Fachverwaltung nicht als notwendig erachtet.
Hinsichtlich der Kosten ist die Verwaltung bestrebt, unter Beachtung der technischen Notwendigkeiten so preisgünstig wie möglich zu bauen, um die finanzielle Belastung des städtischen Haushalts und der Anlieger unter Berücksichtigung der beitragsrechtlichen Aspekte so gering wie möglich zu halten.
Beschreibung der Baumaßnahme
Wegen des schlechten baulichen Zustands ist vorgesehen, die Straße Mühlental auf einer Gesamtlänge von ca. 430 m komplett zu erneuern. Hierbei werden die Gehwege in Breiten zwischen ca. 2,50 m und 3,50 m mit Betonplatten hergestellt. Zu den Privatflächen hin wird zur Berücksichtigung der Standards Barrierefreiheit ein 40 - 60 cm breiter Leitstreifen aus Betonpflaster mit 30 cm taktiler Rippenplatte angelegt. Die Gehwege werden durch Betonbordsteine eingefasst. Die ca. 9,00 m breite Asphaltfahrbahn erhält beidseitig 2,00 m breite Parkstreifen, die zur verkehrsrechtlichen Absicherung der Baumfelder abschnittsweise markiert werden.
An den einmündenden Straßen bleibt die vorhandene rechts-vor-links Verkehrsregelung bestehen.
Mit den Arbeiten kann voraussichtlich im April 2011 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 6 Monate angesetzt.
Versorgungsleitungen / Beleuchtung
Die STAWAG erneuert vorab in Teilbereichen den Kanal.
In Anbetracht der Neuregelung des § 61a Landeswassergesetz werden die Anlieger informiert, damit sie die Gelegenheit nutzen, evtl. erneuerungsbedürftige Hausanschlüsse im Rahmen der anstehenden Bauarbeiten auf eigene Kosten auswechseln zu lassen. Anschließend wird die übliche Aufbruchsperre verhängt.
Im Zuge der Straßenbauarbeiten werden Versorgungsleitungen mitverlegt und vereinzelt müssen Straßenbeleuchtungsmaste umgesetzt werden.
Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme Mühlental betragen voraussichtlich 700.000 EUR.
Bei dem PSP-Element 5-120102-000-01400-300-1"Mühlental, grundhafte Erneuerung inkl. Kostenart 78520000 Tiefbaumaßnahmen sind die Mittel wie folgt vorhanden:
Für 2010 war ein Ansatz in Höhe von 450.000 sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 250.000 eingeplant.
Für 2011 beträgt der eingeplante Ansatz 250.000 .
Da in 2010 keine Mittel mehr kassenwirksam wurden, werden die Mittel in Höhe von 450.000 im Rahmen der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2010 in das Haushaltsjahr 2011 übertragen, so dass insgesamt ein Betrag in Höhe von 700.000 zur Verfügung steht.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung / Erneuerung im Sinne des § 8 KAG NW dar. Sie löst damit eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG NW zu erheben sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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132,5 kB
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