Entscheidungsvorlage - FB 68/0060/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste Straßenbeleuchtung 2005 im Stadtgebiet Aachen-Mitte1.) Goldammerweg; Beleuchtung des Rad-/Gehweges zwischen Tunnelrampe Madrider Ring und Fußgängerbrücke Goldammerweg2.) Halifaxstraße; Beleuchtung Fußweg zwischen Brunssumstraße und Halifaxstraße3.) Auf der Hüls; Verbesserung der Beleuchtung im Bereich der Buswendeschleife Rahrfeldweg4.) Am Wassersprung; Erstellung einer Beleuchtungsanlage zwischen Kaiser-Friedrich-Allee und Colynshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- Dez. 3 / FB 68/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
20.04.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Ausführung der Straßenbeleuchtungsmaßnahmen. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss diese Maßnahmen in ihrem Bezirk nach folgender Priorität auszuführen.
- Goldammerweg
- Halifaxstraße
- Auf der Hüls
- Am Wassersprung
Die Anträge gelten als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Prioritätenliste Straßenbeleuchtung 2005 im Stadtgebiet Aachen-Mitte
Aus verschiedenen Stadtbezirken liegen dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau Anträge für die Neuanlage, bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung vor.
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.
Diese Arbeiten sind zwingend DIN-gerecht auszuführen.
Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert.
Für die Unterhaltung, Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, erstattet die Verwaltung der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 sind jeweils 50.000,00 i für das gesamte Stadtgebiet, für die ANeuanlage von Straßenbeleuchtung@ eingeplant.
Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss aus anderen Mitteln finanziert werden.
Gemäß des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 18.11.2004 sollen die bekannten Maßnahmen den Bezirksvertretungen und dem Verkehrsausschuss erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung folgendes Verfahren vor.
Für die jeweiligen Bezirksvertretungen sind die vorliegenden Anträge in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet.
Diese Auflistung wird hiermit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Zustimmung vorgelegt.
Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Verkehrsausschuss.
Auf der Grundlage diese Beschlusses werden dann die Maßnahmen, mit den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von 50.000,00 i pro Jahr, nach Rechtskraft des städtischen Haushalts begonnen.
Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG, den in den Anträgen beschriebenen Sachverhalt geprüft, hält die Ausführung der Maßnahmen für notwendig und unterstützt die Anträge.
1.) Goldammerweg;
Beleuchtung
des Rad-/Gehweges zwischen Tunnelrampe Madrider Ring und
Fußgängerbrücke
Goldammerweg
Antrag
der Siedlergemeinschaft Aachen-Schönforst vom 06.04.2001
Die Siedlergemeinschaft Aachen - Schönforst hat den Antrag gestellt, den Rad-/Gehweg entlang des Madrider Ringes zu beleuchten.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Rad-/Gehweg zur Zeit, bis auf den Knoten Madrider Ring / Freunder Weg vollständig unbeleuchtet ist.
Für die Errichtung einer DIN-gerechten Ausleuchtung des Rad-/Gehweges, müssen 7 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m aufgestellt werden. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 100 m ein Beleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungskosten für diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 18.000,- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 755.- i belaufen.
Die Ausführung der Maßnahme wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 10.11.2004 bereits beschlossen.
2.) Halifaxstraße;
Beleuchtung Fußweg zwischen Brunssumstraße und Halifaxstraße
Antrag des Bezirksamtes Aachen-Laurensberg vom 06.02.2004
Das Bezirksamt Aachen-Laurensberg hat den Antrag gestellt, die Fußwegverbindung entlang der Kindertagesstätte, zwischen Brunssumstraße und Halifaxstraße zu beleuchten.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Fußweg zur Zeit vollständig unbeleuchtet ist.
Entlang der Kindertagesstätte ist der Fußweg als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und liegt in der Zuständigkeit des FB 68. Der Querweg zur Halifaxstraße ist als öffentliche Grünfläche gewidmet und liegt in der Zuständigkeit des FB 36.
Nach Absprache mit FB 36 und auf Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages werden die Herstellungs- und Betriebskosten von den Fachbereichen je zur Hälfte übernommen.
Für eine DIN-gerechte Ausleuchtung sind 4 Straßenbeleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m aufzustellen. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 120 m ein Straßenbeleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungskosten betragen ca. 11.600,00 i ( je 5.800,00 i ). Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 432,00 i ( je 216,00 i ) belaufen.
Der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird, als angrenzender Bezirk, in der Sitzung am 20.04.2005 über diese Maßnahme informiert.
3.) Auf der Hüls;
Verbesserung der Beleuchtung im Bereich der Buswendeschleife Rahrfeldweg
Antrag des Herrn Josef Simons vom 22.03.2004
Herr Simons hat den Antrag gestellt, die Straßenbeleuchtung im Bereich der Buswendeschleife Auf der Hüls / Rahrfeldweg zu verbessern.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Buswendeschleife zur Zeit nicht ausreichend beleuchtet ist.
Für die Einrichtung einer DIN-gerechten Beleuchtung, müssen 2 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0m aufgestellt werden. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 30m ein Beleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungskosten für diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 8.000,00 i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 262,00 i belaufen.
4.) Am Wassersprung;
Erstellung einer Beleuchtungsanlage zwischen Kaiser-Friedrich-Allee und Colynshof
Antrag der Firma Objekta GmbH vom 18.10.2004
Die Firma Objekta GmbH hat den Antrag gestellt, in der Straße AAm Wassersprung@ eine Beleuchtungsanlage zu erstellen. Neben der Ausleuchtung der Verkehrsfläche, sollen auch die Gebäudefronten, zwecks Einbruchschutz erhellt werden.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Straße AAm Wassersprung@ zur Zeit vollständig unbeleuchtet ist.
Für die Einrichtung einer DIN-gerechten Beleuchtung, müssen 7 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0m aufgestellt werden. Die Herstellungskosten für diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 8.000,00 i. Ein Beleuchtungskabel ist vorhanden. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 647,00 i belaufen.
Mit der Errichtung der Straßenbeleuchtung, wird nur die Straße (Verkehrsfläche) ausgeleuchtet. Durch die eingesetzten Leuchten, wird die Ausleuchtung, wie auch von der DIN vorgegeben, auf die Straße gebündelt. Eine Ausleuchtung der Grundstücke, zum Schutz vor Einbrüche und /oder zur Erkennung von Gefahrenstellen, kann nur durch die jeweiligen Grundstückseigentümer erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
ergeben sich nicht
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. 53.000,00 i im Vermögenshaushalt ergeben. Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von 2.187,00 i im Verwaltungshaushalt ergeben.
Maßnahme |
Vermögenshaushalt ( Herstellungskosten ) |
Verwaltungshaushalt ( Jährliches Nennentgelt) |
Goldammerweg |
18.000,00 i |
755,00 i |
Halifaxstraße |
19.000,00 i |
523,00 i |
Auf der Hüls |
8.000,00 i |
262,00 i |
Am Wassersprung |
8.000,00 i |
647,00 i |
Gesamtsumme |
53.000,00 i |
2.187,00 i |
Maßnahmebezogene Einnahme
sind nicht zu erwarten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
97,7 kB
|