Empfehlungsvorlage (inaktiv) - AVV/0010/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung AVV-Tarif zum 01.04.2011 (AVV-Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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27.01.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Vor dem Hintergrund
- steigender Kosten im ÖPNV,
- erforderlich gewordener Kapazitäts- und Leistungserweiterungen und
- der sich weiter verschärfenden Haushaltslage der Kommunen
ist im Jahr 2011 eine Verbesserung der Ertragssituation bei den Verkehrsunternehmen im AVV dringend erforderlich. Da gleichzeitig die Anforderungen an leistungsfähige Verkehrsangebote im AVV weiter steigen, sind hohe Investitionen in das System ÖPNV in 2011 und in den Folgejahren notwendig.
Aufgrund der aufgeführten Rahmenbedingungen schlägt die AVV GmbH vor, eine Preisanpassung mit Wirkung zum 01.04.2011 bzw. 01.08.2011 durchzuführen, um o. g. negative Effekte zumindest ansatzweise zu kompensieren und hiermit einen Beitrag zur Schließung der Finanzlücken in den kommunalen Haushalten zu leisten.
Die geplanten Tarifanpassungen sind einvernehmlich mit allen im AVV tätigen Verkehrsunternehmen abgestimmt. Insgesamt ergibt sich eine durchschnittliche Tarifanpassung in Höhe von rd. 3,3 %. Im Einzelnen stellen sich die Tarifmaßnahmen wie folgt dar:
1. Bartarif
Die Tarifmaßnahmen im Bartarif sehen eine Anpassung um durchschnittlich + 3,2 % vor und bewegen sich zwischen + 0,05 und + 0,20 . Der Kurzstreckentarif für Erwachsene als 4-Fahrten-Karte bleibt unverändert.
1.1 Bartarif in der Stadt Aachen
Der Preis des City-XL-Ticket bleibt sowohl als Einzelfahrausweis als auch als 4-Fahrten-Karte aufgrund der politischen Beschlusslage derzeit unverändert. (Auf die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen wurde bereits mehrfach hingewiesen.)
1.2 Bartarif im Kreis Düren
Der seit November 1996 gültige City-Tarif Düren (gilt in einem abgegrenzten Teilgebiet der Stadt Düren) soll in Anlehnung an die Preisstellung des City-XL-Tarif in Aachen von 0,50 auf 1,00 /Fahrt angehoben werden.
Der für die Nutzung der DKB-Nachtbusse zu entrichtende Nachtzuschlag zum normalen AVV-Tarif soll von 1,00 /Fahrt auf 1,50 /Fahrt angehoben werden.
Für den Discobus-Verkehr der DKB, der nicht im Rahmen des Verbundverkehres betrieben wird und freitags zwischen Jülich und Himmerich verkehrt, soll der Fahrpreis für eine Hin- oder Rückfahrt von 3,00 /Fahrt auf 3,50 /Fahrt und für eine Hin- und Rückfahrt von 5,00 /Fahrt auf 6,00 /Fahrt angehoben werden.
Der AST-Verkehr der DKB, der in Jülich, Aldenhoven, Linnich und Titz verkehrt, wird hinsichtlich seiner Tarifierung an den Verbundtarif angepasst. Zusätzlich wird ein Zuschlag in Höhe von 1,00 bzw. 0,50 erhoben. Der Fahrpreis in Preisstufe 1 beträgt somit 3,40 und in Preisstufe 2 4,20 . Der ermäßigte Tarif für Kinder von 6 Jahren bis unter 15 Jahren, Inhaber von AVV-Zeitfahrausweisen und Schwerbehindertenausweisen mit entsprechendem Beiblatt beträgt in Preisstufe 1 1,90 und in Preisstufe 2 2,30 .
Es sei darauf hingewiesen, dass die AST-Fahrpreise seit 1994 keine Preisanpassung erfahren haben und dass gleichzeitig die Kinderaltersgrenze von 10 auf unter 15 Jahre angehoben wird.
2. Zeitkarten
Bei den Zeitkarten des Verbundtarifs liegt die Preisanpassung bei durchschnittlich 3,45 %, wobei sich in einzelnen Tarifsegmenten Unterschreitungen bzw. Überschreitungen des durchschnittlichen Anpassungswertes ergeben. Die Monatskarte im City-XL-Tarif (Stadt Aachen) bleibt derzeit preislich unverändert.
Zeitkarten für Auszubildende im Abonnement bleiben ebenfalls preislich unverändert. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nach dem zum 01.01.2011 in Kraft getretenen neuen ÖPNVG NRW spätestens zum 01.08.2012 die Tarife für Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr um mehr als 20 % gegenüber den entsprechenden Tarifen für allgemeine Zeitfahrausweise rabattiert sein müssen, damit die Verkehrsunternehmen einen Anspruch auf die neue Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11a ÖPNVG NRW haben. Mit der vorgelegten Tarifanpassung wird dieser Rabatt noch unterschritten, so dass die Preisstellung auch in 2012 stabil bleiben wird.
3. Schüler-Tickets
Eine Tarifanpassung der Schüler-Tickets im AVV zum 01.08.2011 ist im Rahmen der allgemeinen Tarifanpassungen ebenfalls erforderlich. Die im Folgenden aufgeführten Tarifmaßnahmen werden im Rahmen von Änderungsvereinbarungen der bestehenden Verträge mit den Schulträgern festgeschrieben. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
3.1 School&Fun-Ticket in der StädteRegion Aachen
Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit aufgrund politischer Forderungen mehrjährigen Unterlassung der Fahrpreiserhöhung für das School&Fun-Ticket für Selbstzahler ist eine Preisanpassung zur Erreichung einer Kontinuität der Tarifpolitik zum 01.08.2011 unumgänglich. Die Preisanpassung sieht eine Anhebung von derzeit 22,00 /Monat auf 25,00 /Monat vor. Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die dieses Ticket bietet unbegrenzte Fahrten im gesamten AVV-Verbundgebiet mit allen Bussen und Bahnen ist dieser neue Preis aufgrund seines hohen Preisnachlasses gegenüber dem Regeltarif weiterhin sehr attraktiv.
Die Eigenanteile für Freifahrtberechtigte liegen mit 12,00 /Monat bzw. 6,00 /Monat an der gesetzlich festgeschriebenen Obergrenze und werden somit nicht angepasst.
3.2 SchoolPlus-Ticket Baesweiler
Die Eigenanteile für das SchoolPlus-Ticket der Stadt Baesweiler sollen ebenfalls einer kontinuierlichen Fortentwicklung unterliegen. Es ist beabsichtigt, die preisstufenabhängigen Eigenanteile zwischen 0,20 /Monat und 0,25 /Monat anzuheben.
Durch diese Tarifmaßnahme sind in einzelnen Preisstufen die gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenzen bereits erreicht, so dass nur noch wenige Preisstufen von dieser Maßnahme tangiert werden.
3.3 SchoolPlus-Ticket Kreis Düren
Das SchoolPlus-Ticket im Kreis Düren, das von einer Vielzahl von Schulträgern zum 01.08.2006 eingeführt wurde, soll ebenfalls zur Wahrung der Kontinuität der Tarifentwicklung im Schülerverkehr preislich fortgeschrieben werden. Es ist beabsichtigt, den Eigenanteil für das erste Kind einer Familie auf 8,30 /Monat anzuheben; der Eigenanteil für das zweite Kind einer Familie bleibt infolge der Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenze unverändert.
4. euregioticket
Die Preisstellung des euregiotickets wird nicht nur in den Gremien des AVV, sondern auch mit den niederländischen und belgischen Partnern in der Euregio Maas-Rhein beraten. Nachdem die deutschen Verkehrsunternehmen einer Preisanpassung bereits zugestimmt hatten, wurde in der euregionalen Arbeitsgruppe Tarifstruktur, Ticketing & Marketing in der Euregio Maas-Rhein in ihrer Sitzung vom 29.10.2010 einer Anhebung des Preises um 3,2 % bzw. 0,50 von 15,50 auf 16,00 zum 01.04.2011 zugestimmt.
Eine detaillierte Darstellung aller Tarifanpassungen und der voraussichtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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