Kenntnisnahme - AVV/0012/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Sozial-Ticket im AVV (AVV-Beirat)Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 08.12.2010, Nr. 129/16
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
27.01.2011
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Beschlüsse in den regionalen Beiräten der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen und des Kreises Heinsberg zur Einführung von Sozial-Tickets in der StädteRegion Aachen (einschließlich der Stadt Aachen) und im Kreis Heinsberg sind in 2010 gefasst worden. Der Preis in der StädteRegion Aachen beträgt 29,80 /Monat, im Kreis Heinsberg 20,00 /Monat. Der regionale Beirat des Kreises Düren hat die Fortführung der Sozial-Tickets für den Kreis Düren (15,00 /Monat) über den einjährigen Probezeitraum hinaus beschlossen. Der Vertrieb der Tickets sollte auch in der StädteRegion Aachen und im Kreis Heinsberg nach dem Dürener Modell Abtretungserklärung und Ausgabe der Tickets durch die Sozialämter/ARGEn erfolgen.
Da mit der ARGE in der StädteRegion Aachen noch keine Verständigung hinsichtlich des Vertriebes getroffen werden konnte (die ARGE des Kreises Heinsberg will sich der ARGE der StädteRegion Aachen anschließen) und die Situation hinsichtlich der Bezuschussung durch das Land NRW noch abschließend abzustimmen war, wurde auf Empfehlung des AVV-Unternehmensbeirates vom 05.10.2010 die Einführung vom geplanten Starttermin 01.01.2011 auf den 01.04.2011 verschoben.
Zwischenzeitlich wurde vom Verkehrsministerium NRW ein Konzeptpapier zur Einführung eines Sozial-Tickets in NRW vorgestellt. Hiernach stehen bei den landesweit zur Verfügung stehenden 30 Mio. jährlich als Anreiz bzw. Hilfe zur Finanzierung dieses Angebotes rd. 1,7 Mio. für die ÖPNV-Aufgabenträger im AVV zur Verfügung. Für das Jahr 2011 stehen infolge der späten Beratungen des Landeshaushaltes für die Aufgabenträger, die bis spätestens zum 01.07.2011 ein Sozial-Ticket einführen, landesweit 15 Mio. zur Verfügung. Es ist angedacht, die Abwicklung und Bewirtschaftung der Mittel auf den Zweckverband AVV zu übertragen, wobei dieser den Zuschuss über eine allgemeine Vorschrift nach EU-Verordnung 1370/2007 an die Verkehrsunternehmen im AVV weiterleitet.
Da nach Ansicht des Verkehrsministeriums NRW das Sozial-Ticket den Mobilitätsanforderungen der Anspruchsberechtigten genügen und für diese attraktiv sein soll, muss über die Angebots- und Vertriebsmodalitäten im AVV-Unternehmensbeirat noch eingehend beraten werden. Darüber hinaus wird mit dem Verkehrsministerium NRW noch beraten, welcher Personenkreis ggf. über den bereits im AVV festgelegten Berechtigungskreis nach SGB II, SGB XII und AsylbLG in das Sozial-Ticket einbezogen werden soll. Es ist beabsichtigt, zur weiteren Vorgehensweise ein gemeinsames Abstimmungsgespräch der Verkehrsunternehmen, Sozialleistungsträger und Aufgabenträger zu führen.
Bezüglich des bereits im Kreis Düren eingeführten Sozial-Tickets soll es bei dem praktizierten Vertrieb bleiben. Über eine zukünftige Ausgestaltung des Angebotes ist noch zu beraten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
84,7 kB
|