Entscheidungsvorlage - FB 61/0367/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers -hier: A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 27 b LGB. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 27 a LGC. Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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01.02.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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02.02.2011
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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17.02.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 27b und der Behörden nach § 27a LG zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss folgende Änderungen:
1. Festsetzungskarte
Die Veränderung des Verfahrensbereiches der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 sowie die Änderungen der Festsetzungen und Darstellungen sind den Anlagen 4, 5 und 6 enthalten.
2. Textliche Darstellungen und Textliche Festsetzungen mit Erläuterungsbericht
Die zu beschließenden Textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht sind in der Anlage 3 enthalten.
Sie empfiehlt, die Offenlage der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers - gemäß § 27 c Abs.1 LG NW in der wie vorstehend geänderten Fassung zu beschließen.
Der Ausschuss für Klima und Umwelt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 27b und der Behörden nach § 27a LG zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss folgende Änderungen:
1. Festsetzungskarte
Die Veränderung des Verfahrensbereiches der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 sowie die Änderungen der Festsetzungen und Darstellungen sind den Anlagen 4, 5 und 6 zu enthalten.
2. Textliche Darstellungen und Textliche Festsetzungen mit Erläuterungsbericht
Die zu beschließenden Textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht sind in der Anlage 3 enthalten.
Er empfiehlt, die Offenlage der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers - gemäß § 27 c Abs.1 LG NW in der wie vorstehend geänderten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 27b und der Behörden gemäß § 27a zur Kenntnis.
Des weiteren beschließt er folgende Änderungen:
1. Festsetzungskarte
Die Veränderung des Verfahrensbereiches der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 sowie die Änderungen der Festsetzungen und Darstellungen sind den Anlagen 4, 5 und 6 zu enthalten.
2. Textliche Darstellungen und Textliche Festsetzungen mit Erläuterungsbericht
Die zu beschließenden Textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht sind in der Anlage 3 enthalten.
Er beschließt weiterhin die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers - gemäß § 27c Abs. 1 LG NW in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers -
hier: 1. Bisheriges Verfahren
2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 27b LG und der Behörden gemäß § 27a LG
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Zusammenfassung und Empfehlung zum Offenlagebeschluss
1. Bisheriges Planverfahren
Der Planungsausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 15.01.2009 das Thema beraten und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit beschlossen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 12.02. 2009 dem Beschluss des Planungsausschusses angeschlossen für die o.g Änderung des Landschaftsplanes.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich in ihrer Sitzung am 05.02.2009 ebenfalls dem Beschluss des Planungsausschusses angeschlossen für die o.g Änderung des Landschaftsplanes.
Der Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.02.2009 dem Beschluss des Planungsausschusses angeschlossen für die o.g Änderung des Landschaftsplanes.
2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 27b LG und der Behörden gemäß § 27a LG
2.1 Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 15.06. bis 26.06.2009 stattgefunden. Zum Anhörungstermin am 16.06.09. waren ca. 50 Bürgerinnen und Bürger erschienen.
Seitens der Bürger und der betroffenen Landwirte wurden zu folgenden Themen Fragen gestellt:
- Denkmal und Wasser
- Wasser in der Soers
- Landwirtschaft
- CHIO
- Belüftung der Soers
- Formales / Verfahren / Verfahrensbereich.
Soweit möglich wurden die Fragen von Seiten der Verwaltung ausführlich beantwortet. Darüber hinaus wurden die Bürger darauf hingewiesen, dass weitere Anregungen bei der Verwaltung innerhalb einer Frist bis zum 24.07.2009 zugeschickt werden können.
Die Abwägung und Stellungnahmen der Verwaltung zu den Eingaben der Bürger sind in Anlage 2 enthalten.
2.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 24 Behörden und sonstige Dienststellen, die Träger öffentlicher Belange sind (TÖB), am Verfahren beteiligt. Von den Beteiligten wurden 11 Stellungnahmen eingereicht, die entweder keine uneingeschränkte Zustimmung oder wichtige Hinweise bzw. Fragen aus ihren Bereichen enthielten.
Die Niederschrift über den Anhörungstermin, die schriftlichen Eingaben der Bürger und die Stellungnahmen der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Abwägung und Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist in Anlage 1 enthalten.
2.3 Stadt Aachen
2.3.1 Rad- und Wanderwege
In der Vergangenheit sind seitens der Fraktion Die Grünen in den Bezirksvertretungen Laurensberg und Haaren Anträge zur Weiterführung bzw. Neuschaffung von Rad- und Wanderwegen in der Soers gestellt worden - innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen -. Sie wurden dem zuständigen Fachbereich zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet. Aufgrund der nicht zu kalkulierenden zeitlichen Realisierbarkeit der Projekte sollen sie weiterhin außerhalb dieses Verfahrens, ohne dieses zeitlich zu belasten, separat bearbeitet und weitergeführt werden.
2.3.2 Verfahrensbereich
Die Abgrenzung des Verfahrensbereiches der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen wurde neben der Anpassung aufgrund von Eingaben und Stellungnahmen der Bürger und TÖB unter Bezugnahme von aktuellen Baugenehmigungen und pragmatischen Überlegungen in einigen Bereichen der Realität angepasst und somit geändert.
Die Abwägung und Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen der Grünen (Rad- und Wanderwege) und die der Verwaltung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Verfahrensbereiches ist in der Anlage 1 bzw.die neue Darstellung in Anlage 6 enthalten.
2.4 Beteiligung Bezirksregierung Köln
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen (LP) besteht aus der Karte Entwicklungsziele (M 1:15.000), der Festsetzungskarte (M 1:5.000) und den Textlichen Darstellungen und textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht.
Im Gegensatz zu den bisherigen Inhalten des LP schlägt die Bezirksregierung Köln für die 20. Änderung des LP die Herstellung einer zusätzlichen Karte vor, die nur die Änderungen gegenüber dem bisherigen Landschaftsplan beinhalten soll. Welchen Charakter diese Karte, die keine Festsetzungskarte im ursprünglichen Sinn ist, haben kann, soll im weiteren Verfahren, spätestens im Anzeigeverfahren (Genehmigungsverfahren) geklärt werden. Aus v.g. Gründen hat sie wie die v.g. Festsetzungskarte M 1:5.000 ebenfalls eine Verfahrensleiste, worauf der Verfahrensablauf dokumentiert wird, und nimmt somit auch an dem weiteren Änderungsverfahren Nr. 20 des Landschaftsplanes teil.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die in dieser Landschaftsplanänderung enthaltenen Maßnahmen -Pflege der Kopfbäume gemäß 3.2.2 Landschaftsschutzgebiet L1 und Anpflanzung und Pflege von Obstwiesen gemäß 3.2.4 Geschützte Landschaftsbestandteile und 3.5.13 Anlage und Ergänzung von Obstwiesen - lösen Kosten für die Stadt Aachen aus, deren Höhe wie folgt angenommen werden können:
Kopfbäume - kontinuierliches Schneiden und Pflege -: ca. 6.000 / anno
Obstwiesen, Pflanzen der Bäume mit allen Nebenarbeiten an allen Standorten: ca. 40.000
- Pflege für die ersten 10 Jahre : ca.6.000 / anno.
Pflanzen einer Hecke am Sonnenweg mit allen Nebenkosten: ca. 3.000
Die Pflege übernimmt der Grundstückseigentümer kostenfrei für die Stadt Aachen.
Die Landschaftsplanänderung beinhaltet u.a. das Verbot der landwirtschaftlichen Nutzung. Daraus ergeben sich aufgrund der Ertragsminderung für die jeweiligen Bereiche folgende Kosten:
LB 132 Wildbach: 2.000 /anno
LB 162 Weidefläche nördlich LB 73: 1.100 /anno
LB 165 Schwarzbach: 1.200 /anno
LB 166 Diepekuhl: 770 /anno
LB 167 Soerser Hochkirchen: 1.000 /anno
LB 168 Vorfluter In der Schlack: 70 /anno
LB 169 Vorfluter Berger Heide: 150 /anno
Aufgrund des Verbots der Düngung in Quelleinzugsbereichen ergeben sich folgende Kosten:
LB 162 Weidefläche nördlich des LB 73 900 /anno
LB 163 Quellbereich des Vorfluters Diepekuhl 330 /anno
LB 164 Weidefläche zwischen Lousberg und Müschpark 250 /anno
LB 165 Schwarzbach 480 /anno
LB 166 Diepekuhlbach 800 /anno
Unter 3.5.14 Herstellung von naturnahen Gewässern sind die 3 Maßnahmen 3.5.14.1 bis 3.5.14.3.enthalten, bei deren Umsetzung die Stadt Aachen von Dritten abhängig ist - die jeweiligen Grundstückseigentümer, Wasserverband Eifel/Rur und Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regional-Niederlassung Ville/Eifel, Außenstelle Aachen -. Hierzu laufen z.Zt. die Abstimmungen, in welchem baulichen und zeitlichen Rahmen die Planungen umgesetzt werden können. Da diese Verfahren noch nicht abgeschlossen sind und auch nicht vorhersehbar ist, wann dies sein wird, können seitens der Stadt Aachen hierfür keine Kosten genannt werden, welche den städtischen Haushalt belasten könnten,
Die v.g. Maßnahmen sind gemäß Förderrahmenrichtlinie des Landes NRW förderungsfähig und können, vorausgesetzt die Mittel stehen zur Verfügung, zwischen 50 und 70% bezuschusst werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
4. Zusammenfassung und Empfehlung zum Offenlagebeschluss
Die von den betroffenen Landwirte und den Behörden vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise konnten zu einem Teil berücksichtigt bzw. ausgeräumt werden. Aufgrund der erforderlichen Einbindung der Landwirtschaft in dieses Verfahren sowie der Berücksichtigung betrieblicher Abläufe haben intensive Gespräche und Schriftverkehr von März 2009 bis Oktober 2010 stattgefunden, welche in Teilbereichen der Flächen und Details der Festsetzungen zu einer Änderung der Inhalte geführt haben. Der generelle Auftrag der Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Landschaftspark Soers -, der Erhalt und die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft, hat sich hierdurch jedoch nicht geändert.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund des Ergebnisses der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange die Änderung Nr. 20 des Landschaftsplanes Nr. 1988 - Landschaftspark Soers - in der vorgelegten Fassung - Textliche Festsetzungen mit Erläuterungsbericht, Festsetzungskarte M 1:5.000 und Änderungen M 1:5000 - gemäß § 27c Abs.1 LG öffentlich auszulegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anlage von neuen und die Ergänzung vorhandener Obstwiesen kostet insgesamt ca. 40.000 , die Pflege der jungen Obstbäume in den ersten zehn Jahren kostet per anno ca. 6.000 .
Das Pflanzen der Hecke am Sonnenweg kostet einmalig ca. 3.000 , weitere Kosten entstehen nicht, da der Eigentümer der Fläche die Pflege kostenfrei übernimmt.
Die kontinuierliche Pflege der Kopfbäume kostet per anno ca. 6.000 .
Die Landschaftsplanänderung beinhaltet das Verbot der landwirtschaftlichen Nutzung sowie die Düngung der Flächen. Daraus ergeben sich wegen Ertragsminderung für die jeweiligen Bereiche Kosten in Höhe von ca. 9050 /anno.
Die v.g. Maßnahmen können nach Rechtskraft des Landschaftsplanänderungsverfahrens Nr. 20 frühestens in 2013 umgesetzt werden. Die Finanzmittel hierfür sind entsprechend der zeitlichen Vorgabe im Haushalt vorzusehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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10,5 MB
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17,4 MB
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8,1 MB
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166,4 kB
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96,7 kB
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31 kB
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323,3 kB
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