Entscheidungsvorlage - FB 68/0068/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste Straßenbeleuchtung 2005 im Stadtgebiet Aachen-Haaren1.) Auf der Hüls; Verbesserung der Beleuchtung an der Einmündung Hofenburger Straße Antrag der Straßenverkehrsbehörde vom 14.01.20052.) Alte Würselener Straße; Verbesserung der Beleuchtung an der Einmündung Verlautenheidener Straße Antrag der Anwohner vom Februar 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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20.04.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Ausführung der Straßenbeleuchtungsmaßnahmen. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss diese Maßnahmen in ihrem Bezirk nach folgender Priorität auszuführen.
- Auf der Hüls
- Alte Würselener Straße
Die jeweiligen Anträge gelten als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus verschiedenen Stadtbezirken liegen dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau Anträge für die Neuanlage, bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung vor.
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.
Diese Arbeiten sind zwingend DIN-gerecht auszuführen.
Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert.
Für die Unterhaltung, Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Verwaltung der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 sind jeweils 50.000,00 i für das gesamte Stadtgebiet für die ANeuanlage von Straßenbeleuchtung@ eingeplant.
Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss aus anderen Mitteln finanziert werden.
Gemäß des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 18.11.2004 sollen die bekannten Maßnahmen den Bezirksvertretungen und dem Verkehrsausschuss erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung folgendes Verfahren vor.
Für die jeweiligen Bezirksvertretungen sind die vorliegenden Anträge in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet.
Diese Auflistung wird hiermit der Bezirksvertretung Aachen-Haaren zur Zustimmung vorgelegt.
Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Verkehrsausschuss.
Auf der Grundlage diese Beschlusses werden dann die Maßnahmen mit den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von 50.000,00 i pro Jahr, nach Rechtskraft des städtischen Haushalts begonnen.
Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG den in den Anträgen beschriebenen Sachverhalt geprüft, hält die Ausführung der Maßnahmen für notwendig und unterstützt die Anträge.
1.) Auf der Hüls; Verbesserung der Beleuchtung an der Einmündung Hofenburger Straße Antrag der Straßenverkehrsbehörde vom 14.01.2005
Die Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag gestellt, die Ausleuchtung im Einmündungsbereich Auf der Hüls / Hofenburger Straße zu verbessern.
Die Prüfung hat ergeben, dass der oben genannte Einmündungsbereich zur Zeit nicht ausreichend beleuchtet ist. Vor dem Haus 35 befindet sich eine Schülerquerungsstelle.
Für die Errichtung einer DIN-gerechten Ausleuchtung, muss 1 zusätzlicher Beleuchtungsmast mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0 m aufgestellt werden. Das Beleuchtungskabel ist verlegt. Die Herstellungskosten betragen ca. 1.400.- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 131.- i belaufen.
2.) Alte Würselener Straße; Verbesserung der Beleuchtung an der Einmündung Verlautenheidener Straße
Antrag der Anwohner vom Februar 2005
Die Anwohner der Alten Würselener Straße haben den Antrag gestellt, den Einmündungsbereich Verlautenheidener Straße zu beleuchten.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Alte Würselener Straße im Einmündungsbereich der Verlautenheidener Straße, bzw. dem Weidener Viehweg zur Zeit vollständig unbeleuchtet und im Bereich der Bebauung nicht ausreichend beleuchtet ist.
Für die Errichtung einer DIN-gerechten Ausleuchtung müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden:
Die vorhandenen Beleuchtungsmaste in der Alten Würselener
Straße werden durch Beleuchtungsmaste, mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0 m
ersetzt und mit neuen Kofferleuchten ausgerüstet. Zusätzlich ist eine Anpassung
der Mastabstände in Längsrichtung erforderlich.
Auf der Verlautenheidener Straße wird an der Einmündung
des Weidener Viehweges ein neuer Beleuchtungsmast mit einer Lichtpunkthöhe von
12,0 m aufgestellt. Dadurch wird der Anschluss, an die vor der BAB - Brücke
endende Beleuchtung, des kombinierten Rad- Gehweges entlang der
Verlautenheidener Straße hergestellt.
Die Teilstücke Weidener Viehweg, von Verlautenheidener
Straße bis Alte Würselener Straße und Alte Würselener Straße 27 bis zur
Einmündung Verlautenheidener Straße werden mit einer neuen Beleuchtung
ausgestattet.
Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 90 m ein
Beleuchtungskabel zu verlegen.
Die STAWAG wird im Rahmen der Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten die vorhandenen Beleuchtungsmaste und Leuchten austauschen. Für die Erdarbeiten, die zusätzlich erforderlichen Beleuchtungsmaste und Leuchten übernimmt die Verwaltung die Kosten.
Die Herstellungskosten betragen ca. 17.500.- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 938.- i belaufen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
ergeben sich nicht
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. 18.900,00 i im Vermögenshaushalt ergeben.
Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von 1.069,00 i im Verwaltungshaushalt ergeben.
Maßnahme |
Vermögenshaushalt ( Herstellungskosten ) |
Verwaltungshaushalt ( Jährliches Nennentgelt) |
Auf der Hüls |
1.400,00 i |
131,00 i |
Alte Würselener Straße |
17.500,00 i |
938,00 i |
Gesamtsumme |
18.900,00 i |
1.069,00 i |
Maßnahmebezogene Einnahmen
sind nicht zu erwarten