Entscheidungsvorlage - FB 61/0342/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt, die Sackgasse "Im Gödersfeld" als verkehrsberuhigten Bereich nach Z. 325/326 StVO auszuschildern. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Neubaugebiet "Im Gödersfeld" ist eine private Erschließungsmaßnahme des EBV bzw. der Firma Evonik Wohnen GmbH. Die Vermarktung der Grundstücke gestaltet sich langwierig. Die ersten Anwohner wohnen bereits seit zwei Jahren im Gebiet, während die letzten Hochbaumaßnahmen und damit der Straßenendausbau erst im Herbst 2011 erwartet werden.

 

Mit Schreiben vom 27.05.2010 hat ein Ehepaar im Namen von zwölf weiteren Anwohnern des Neubaugebietes die Ausschilderung der neuen Erschließungsstraßen als verkehrsberuhigter Bereich nach Z. 325/326 StVO beantragt. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde eine solche Ausschilderung noch abgelehnt, da durch die Baustellenfahrzeuge Kinderspiele im öffentlichen Verkehrsraum noch nicht verkehrssicher möglich sind und außerdem die geringe Fahrbahnbreite der Baustraße ein Miteinander von spielenden Kindern und Erschließungsverkehr mit Schwerfahrzeugen nicht zulässt. Den Antragstellern wurde jedoch zugesagt, rechtzeitig vor der endgültigen Fertigstellung der Verkehrsflächen einen entsprechenden politischen Beschluss zur Ausschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches einzuholen.

 

Das Ausbaukonzept des Erschließungsträgers sieht in der Haupterschließung eine 7,50 m breite Verkehrsfläche und in den unten abgehenden Seitenarmen jeweils 5,50 m Verkehrsfläche vor. Innerhalb dieser Fläche werden nach dem derzeitigen Planungsstand zehn öffentliche Parkplätze in farblicher Absetzung geschaffen. Die beiden parallel zur Freunder Landstraße entstehenden Stichwege sowie die nachfolgenden kurzen Stichwege sollen Privatwege bleiben, während die beiden großen Querwege zusammen mit der Haupterschließung zur öffentlichen Widmung vorgesehen sind.

 

Die Sackgassenlage, die Gestaltung der Fläche mit Bäumen und öffentlichen Parkständen sowie die recht kurze Länge der Gesamtverkehrsfläche lassen die Ausschilderung als verkehrsberuhigten Bereich zu. Die Verwaltung bittet deshalb um einen entsprechenden Beschluss, damit mit der baulichen Fertigstellung der Verkehrsfläche etwa im Herbst/Winter 2011 die Beschilderung durch den Erschließungsträger zeitgleich vorgenommen werden kann. Dem beiliegenden Lageplan ist der derzeitige Planungsstand der öffentlichen Verkehrsfläche zu entnehmen. Eventuell geänderte Lagen von Grundstückszufahrten könnten jedoch noch geringfügige Verschiebungen oder Änderungen erforderlich machen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Ausschilderung trägt der Erschließungsträger im Rahmen seines Endausbaus.

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Anlagen

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