Kenntnisnahme - FB 68/0079/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
LKW-Verkehr in der Friedenstraße;Antrag von Anwohnern der Friedenstraße, vertreten durch Frau Wolf, vom 16.06.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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20.04.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach derzeit keine erkennbare Auffälligkeit bezüglich LKW-Aufkommen in der Friedenstraße zu erkennen ist. Die Polizei wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten sporadisch die Situation weiter beobachten. Der vorliegende Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bereits in der Vorlage der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung am 15.12.2004 wurde dargelegt, dass bei mehreren zeitintensiven Beobachtungen nur ein äußerst geringes LKW-Aufkommen mit Missachtung der vorhandenen Sperrbeschilderung beobachtet wurde (ca. 1-2 Fahrzeuge pro Stunde).
Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung vom 16.12.2004 haben Polizei und Verwaltung in den letzten Wochen erneut die Situation in Höhe der Sperrbeschilderung am Nato-Lager über einen Zeitraum von insgesamt 3,5 Zeitstunden beobachtet. In diesem gesamten Zeitraum sind lediglich zwei LKW beobachtet worden, die unter Verstoß gegen Z. 253 StVO die Friedenstraße vom Nato-Lager aus befahren haben.
Aufgrund dieser Feststellung und somit Bestätigung der Verwaltungsvorlage vom 16.12.2004 sieht die Verwaltung kein Erfordernis und keine Berechtigung, weitere zeitintensive Beobachtungen dort vorzunehmen. Die Polizei – Anlaufstelle Haaren – wird im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten und der aktuellen Gewichtung der Einsätze in Haaren vereinzelt auch die Friedenstraße beobachten. Darüber hinaus kann den Anwohnern nur empfohlen werden, bei selbst festgestellten Verkehrsverstößen unter Registrierung der Fahrzeugdaten sowie der Verstoßzeit Drittanzeigen beim städtischen Ordnungsamt einzureichen.