Kenntnisnahme - BA 5/0025/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallentsorgung im BezirkAntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.03.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Verfasst von:
- BA 5
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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20.04.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In den Monate Februar und März dieses Jahres beeinträchtigte eine lange Frostperiode mit starken Schneefällen und vereisten Straßen den Verkehr im gesamten Stadtgebiet.
Die Durchführung der damit verbundenen notwendigen Winterwartung regelt die Satzung über die Strassenreinigung und die Erhebung von Strassenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Strassenreinigungs- und Gebührensatzung) in der derzeit gültigen Fassung.
Diese legt für jede Strasse in Aachen u. a. fest, wem die Winterwartung obliegt.
Soweit die Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen satzungsgemäß durch die Stadt durchzuführen war, wurde zeitnah für relativ sichere und einwandfreie Verkehrsverhältnisse gesorgt.
Im Wohngebiet Steppenberg ist die Steppenbergallee der Reinigungsklasse S 8 zugeordnet, d. h. die Reinigung und Winterwartung auf Fahrbahnen und Radwegen obliegt der Stadt.
Alle von der Steppenbergallee in das Wohngebiet führenden Straßen wurden seinerzeit nach entsprechender Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Laurensberg und im Rat der Stadt in den sog. Negativkatalog der Strassenreinigungs- und Gebührensatzung aufgenommen. Danach sind zur Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen und Gehwegen einschließlich der Stich- und Verbindungswege die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verpflichtet.
Dieser Verpflichtung sind – größtenteils aus Unkenntnis der aktuellen Rechtslage –
nur die wenigsten Eigentümer nachgekommen, so dass sich dort eine festgefahrene Schneedecke und Glatteis bildete.
Dies führte dazu, dass die Abfallsammelfahrzeuge vor allem in Wohnstrassen mit Steigungsbereichen nicht einfahren konnten, und die Abfallentsorgung zumindest in einer Woche nicht durchgeführt wurde.
Dem Bezirksamt wurde die Situation erst bekannt, nachdem telefonisch Beschwerden über die ausgebliebene Abfallabfuhr eingingen. Die anrufenden Bürgerinnen und Bürger wurden auf die Regelungen zur Winterwartung hingewiesen und gleichzeitig gebeten, die Nachbarschaft auf die Verpflichtung zum Winterdienst hinzuweisen.
Eine umfassendere Information der Anlieger war in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich.
Weiterhin wurde mit dem Entsorgungsunternehmen Braun Umweltdienste abgesprochen, dass die aufgrund der geschilderten Situation nicht geleerten Tonnen mit 14-tägigem Leerungsrythmus in der folgenden Abfuhr mit berücksichtigt wurden. Auch hiervon wurden die Anwohnerinnen und Anwohner –soweit dies möglich war- in Kenntnis gesetzt und um Information der Nachbarn gebeten.
Vor dem nächsten Winter können die Anwohner durch einen Aushang in den Schaukästen im Wohngebiet und – was aber noch im einzelnen mit den Betroffenen abzusprechen wäre – durch die Auslage von Flugblättern in den Kindertagesstätten und Geschäften im Wohngebiet Steppenberg entsprechend informiert werden.
Zu den im Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen angesprochenen Veränderungen bei der Abfallentsorgung teilt der Aachener Stadtbetrieb mit, dass derzeit kein Mitteilungsbedarf besteht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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515,9 kB
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