Kenntnisnahme - FB 61/0368/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Kuppenlage Iternberg 86 zum Schutz der querenden Fußgänger und ausfahrenden Anlieger auf 50 km/h reduziert wird.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Kuppenlage Iternberg 86 zum Schutz der querenden Fußgänger und ausfahrenden Anlieger auf 50 km/h reduziert wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Derzeit ist die Geschwindigkeit auf der L 233 Iternberg zwischen Vennbahnweg und Bushaltestelle „Iternberg“ in beiden Fahrtrichtungen auf 70 km/h beschränkt. Diese erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist grundsätzlich auf Landstraßen im Bereich von Bushaltestellen und einzelnen Wohngebäuden mit Grundstückszufahrten angemessen und verkehrssicher.

 

Das Grundstück Iternberg 86 liegt in Fahrtrichtung Walheim, jedoch hinter dem Scheitelpunkt einer Bergkuppe und wird häufig von schweren und trägen landwirtschaftlichen Transporteinheiten genutzt. Eine Überprüfung des Landesbetriebes Straßenbau NRW als dort zuständigem Straßenbaulastträger hat ergeben, dass die nach den Richtlinien für die Anlegung von Landstraßen (RAS L) notwendige Halte-Sichtweite von ca. 80 m Reaktions- und Bremsweg bei erlaubten 70 km/h Fahrgeschwindigkeit  für die ankommenden Autofahrer nicht gegeben ist. Insofern ist es erforderlich, im Bereich der Hofausfahrt sowie der nachfolgenden Bushaltestelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren.

 

Eine Verlängerung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aus der Ortslage Kornelimünster heraus bis hinter die Bushaltestelle Iternberg dürfte von vielen Autofahrern wegen der ca. 250 m langen zwischenzeitlichen anbaufreien Straße kaum beachtet werden. Entsprechend der beigefügten Systemskizze wird zwischen dem Stichweg “Vennbahnweg” oberhalb des Eisenbahn-Viaduktes und der Bergkuppe eine Höchstgeschwindigkeit von70 km/h zugelassen und im Bereich der Bergkuppe die Geschwindigkeit wieder auf 50 km/h zu reduziert. Die Beschilderungsmaßnahmen ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt worden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Änderung der Beschilderung erfolgt durch den Landesbetrieb Straßenbau im Rahmen der Straßenunterhaltung.

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Anlagen

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