Entscheidungsvorlage - FB 61/0371/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie der RWTH Aachen zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 592 - Kullen - im Bereich Neuenhofer Weg / Gut Großer Neuenhof im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg auf der Grundlage des Wettbewerbergebnisses zu ändern.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie der RWTH Aachen zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 592 - Kullen - im Bereich Neuenhofer Weg / Gut Großer Neuenhof im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg auf der Grundlage des Wettbewerbergebnisses zu ändern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Aachen besteht der dringende Bedarf einer Erweiterung.

Sie befindet sich im Wohngebiet Kullen am Neuenhofer Weg im “Gut Großer Neuenhof”, der unter Denkmalschutz steht. Aus denkmalpflegerischer Sicht ist eine Erweiterung der Hofanlage durch Anbauten bzw. Aufstockungen abzulehnen.

Eine Standortuntersuchung hat ergeben, dass eine Erweiterung der Klinik nur auf der Grünfläche zwischen dem Neuenhofer Weg und den Studentenwohnungen des Studentenwerks Aachen erfolgen kann.

 

Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für diesen Bereich “Grünfläche” mit der Nutzungsbestimmung “Bolzplatz” dar.

Der Bebauungsplan Nr. 592 -Kullen - setzt hier eine “Öffentliche Grünfläche (Bolz- und Spielplatz)” fest.

Da die geplante Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht dem vorhandenen Planungsrecht entspricht, sind sowohl eine auf das Vorhaben bezogene Änderung des Bebauungsplanes als auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 

 

Der BLB beabsichtigt kurzfristig einen Wettbewerb durchzuführen.

Um die Möglichkeiten bei der Entwurfsgestaltung weitgehend offen zu halten, sollen hinsichtlich der Überbaubarkeit bzw. der Höhenentwicklung des künftiges Gebäudes keine Obergrenzen vorgegeben werden. Vielmehr sollte sich der neue Baukörper in die Umgebung einfügen. Das Maß der baulichen Nutzung kann aus der angrenzenden Bebauung abgeleitet werden. Die Erschließung erfolgt über den Neuenhofer Weg.

 

Im Rahmen des Wettbewerbs soll geprüft werden, wie und auf welcher Fläche der Stellplatznachweis zu führen ist. Es soll berücksichtigt werden, dass bereits heute die Stellplatzsituation auf dem Neuenhofer Weg sehr angespannt ist.

Zu berücksichtigen ist auch die Bedeutung dieser Straße als Fußgänger- und Radfahrerverbindung.

Außerdem soll eine Wegeverbindung vom Neuenhofer Weg in den Naherholungsbereich am Dorbach erhalten bleiben.

Bei der Wettbewerbsfläche handelt es sich um eine großzügige Grünfläche, die zur Naherholung genutzt wird. Die im Umfeld der Erweiterung verbleibenden Grünflächen sollen so gestaltet werden, dass sie weiterhin in gleicher Weise als Naherholungsflächen zum Verweilen, zum Spielen oder als grüne Wegeverbindungen genutzt werden können.

Des weiteren ist sicherzustellen, dass die Nutzungen der benachbarten Sportplätze durch die Erweiterung der Kinder- und Jugendpsychiatrie der RWTH nicht beeinträchtigt werden.

 

Da die Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht nur aus medizinischen Gründen in unmittelbarer Nähe zum Klinikum sondern auch in der Nähe der Janusz-Korczak-Schule verbleiben muss, empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 592 auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses nach § 13a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung- zu ändern.

 

Das Wettbewerbsergebnis wird zu gegebener Zeit in den politischen Gremien vorgestellt.

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Anlagen

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