Kenntnisnahme - FB 50/0098/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Über die von der Verwaltung geschaffenen Strukturen hinaus ist die Einrichtung einer Sozialkonferenz nicht erforderlich. Der Ratsantrag 105/16 ist damit erledigt.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag 105/16 beantragt die SPD-Fraktion, zur Verstetigung der Sozialentwicklungsplanung und für die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs eine Sozialkonferenz für die Stadt Aachen einzurichten (Anlage 1).

 

Die Verwaltung hat zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Sozialentwicklungsplanes und der daraus resultierenden Maßnahmen ein mehrstufiges Informations- und Beratungskonzept entwickelt. Es baut auf den bisher gesammelten Erfahrungen in der Sozialentwicklungsplanung auf und enthält die folgenden Komponenten:

- Allgemeine Information

- Allgemeine Begleitung in einem „Arbeitskreis Sozialplanung“

- Projektbezogene Mitwirkung in Lenkungsgruppen

- Evaluierung und Fortführung der Sozialplanung in der Sozialkonferenz

- Beteiligung der politischen Gremien

 

Ein Schaubild hierzu ist beigefügt (Anlage 2).

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Sozialentwicklungsplanes der Stadt Aachen hat sich die Notwendigkeit gezeigt, Dezernate übergreifend alle Fachbereiche sowie ausgewählte Einrichtungen der Städteregion (z.B. Jobcenter Städteregion Aachen, Gesundheitsamt) und die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bedarfsorientiert über Themen, die sich mit der Sozialentwicklung unserer Stadt beschäftigen, zu informieren. Diese generelle Information erfolgt im Rahmen einer Versammlung aller interessierten Fachbereichsleiter und mit Hilfe der elektronischen Medien, um den Zeitaufwand für alle Beteiligten zu minimieren.

 

Allgemeine Begleitung in einem „Arbeitskreis Sozialplanung“

Über die reine Information hinaus wird allen interessierten Fachbereichen sowie den externen Einrichtungen die Möglichkeit geboten, spezielle Themen (wie die Fortschreibung des Sozialentwicklungsplanes, Prävention von Kinderarmut, Drogenproblematik o.ä.) in einem „Arbeitskreis Sozialplanung“ enger zu begleiten. Hier werden konkrete Projekte vorgestellt und diskutiert. Über den Arbeitskreis Sozialplanung erfolgt auch die Abstimmung der verschiedenen Projekte und der daraus entstehenden Maßnahmen untereinander.

 

Es ist vorgesehen, dass der „Arbeitskreis Sozialplanung“ ein- bis zweimal jährlich tagt. Die Federführung liegt beim Fachbereich Soziales und Integration.

 

Projektbezogene Mitwirkung in Lenkungsgruppen

Bei der Erstellung des Sozialentwicklungsplanes ist die Begleitung durch eine Lenkungsgruppe sehr hilfreich gewesen, wie dies in Form des seinerzeit einberufenen Beirates geschehen ist. Diese positive Erfahrung führte zu der Entscheidung, auch künftig in solchen Strukturen zu arbeiten.

 

Die Zusammensetzung der Lenkungsgruppen wird themenspezifisch erfolgen. Darüber hinaus werden weitere Vertreter hinzugezogen, wenn dies für das jeweils zu behandelnde Thema förderlich ist. Die Federführung übernimmt der Fachbereich, in dessen Zuständigkeitsbereich die Behandlung des Themas liegt.

 

Für den Bereich der Sozialentwicklungsplanung sind beteiligt:

 

1.       Fachbereiche der Stadt Aachen

- Soziales und Integration

- Jugend, Kinder und Schule

- Wohnen

- Verwaltungsleitung (Ehrenamt)

- Sport

 

2.       Einrichtungen der Städteregion

- Jobcenter Städteregion Aachen

- Gesundheitsamt

 

3.       Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege

 

Die Häufigkeit der Sitzungen in den Lenkungsgruppen wird von diesen selbst festgelegt.

 

Beteiligung der politischen Gremien

Bei Entscheidungsbedarf, mindestens aber einmal jährlich, werden die Themen in die Fachausschüsse eingebracht. Bei wichtigen aktuellen Entwicklungen werden zeitnah vorab die Fraktionen informiert.

 

Evaluierung und Fortführung der Sozialplanung in der Sozialkonferenz

Die Sozialkonferenz, wie sie im Rahmen der Sozialentwicklungsplanung entwickelt wurde, soll weiterhin alle 2 Jahre einberufen werden. Diese richtet sich an Experten aus Politik, Verwaltung, der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Unterabteilungen sowie an sozialen Fragestellungen interessierte externe Fachleute. In dieser Sozialkonferenz sollen in den zwölf vorgegebenen Arbeitsgruppen zwei Aufgabenbereiche verfolgt werden:

 

1. Bericht über die seit der letzten Sozialkonferenz umgesetzten Maßnahmen, wie sie von der Arbeitsgruppe formuliert worden waren, sowie Evaluierung der Hemmnisse und förderlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung.

 

2. Formulierung neuer Maßnahmen, die in den folgenden zwei Jahren umgesetzt werden sollen.

 

Bei Bedarf können die Arbeitsgruppen auch erweitert oder die Schwerpunkte verlagert werden, wenn sich das aus der Entwicklung der Fragestellungen ergibt.

 

Die neu entwickelten Maßnahmenvorschläge sind dann wiederum in den politischen Gremien zu diskutieren.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...