Entscheidungsvorlage - FB 50/0099/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragt die Verwaltung, zur Vermeidung weiterer Hotelkosten für den Personenkreis der Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG auch Wohnungen anzumieten.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits in der Sitzung am 25.11.2010 wurde über die steigende Anzahl unterzubringender Flüchtlinge und die angespannte Situation in den Übergangsheimen berichtet.

 

Die beabsichtigte Anmietung des ehemaligen Übergangsheimes in der Oberforstbacher Str. 82 in Kornelimünster ist gescheitert. Auf Seiten der Benediktiner, Eigentümer des Objektes, stehen einer Vermietung rechtliche Schwierigkeiten entgegen.

 

Da kurzfristig kein Objekt aus dem städtischen Bestand für die Belegung mit Flüchtlingen zur Verfügung steht, wurden seitens des Gebäudemanagements bereits vor Weihnachten vier Makler beauftragt. Bisher ist kein Angebot eingegangen.

 

Aus dem Bestand der gewoge können zurzeit ebenfalls keine Objekte zur Verfügung gestellt werden. Auch die in der Vergangenheit als Übergangsheim genutzten Gebäude in der Schagenstraße stehen nicht mehr zur Verfügung.

 

Derzeit sind in den städtischen Übergangsheimen insgesamt 186 Flüchtlinge untergebracht. Alle Plätze sind belegt, die Unterbringung erfolgt aktuell deutlich enger als bisher. Eine sechsköpfige Familie ist vorübergehend in einer städtischen Wohnung untergebracht, die längerfristig zum Verkauf ansteht. Zwei Großfamilien wurden Wohnungen in einem Übergangsheim für Obdachlose zur Verfügung gestellt. Weitere Kapazitäten sind jedoch auch diesem Bereich nicht vorhanden. Im Hotel sind derzeit 4 Personen untergebracht.

 

Aufgrund dieser Situation beabsichtigt die Verwaltung, auch einzelne Wohnungen für Leistungsbezieher nach  § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes anzumieten. Mit der gewoge wurde vereinbart, dass dem FB 50 die für die Unterbringung von Flüchtlingen in Betracht kommenden freien Wohnungen gemeldet werden.

 

Aktuell wurde dem FB 50 auch ein Hotelbetrieb zur längerfristigen Anmietung angeboten. Hier wäre eine zeitnahe Unterbringung von ca. 18 Personen möglich. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer dauern an.

 

Langfristig gesehen kommen aus dem städtischen Bestand zwei Mehrfamilienhäuser in Eilendorf, Hansmannstr. 30 und 32, für die Belegung mit Flüchtlingen in Betracht. Die Häuser verfügen jedoch nicht über eine Heizung. Die Wohnungen sind nur zum Teil mit Bädern ausgestattet. Zur Herrichtung werden erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sein. Eine Kostenschätzung hierzu liegt noch nicht vor.

 

Über den Fortgang der Angelegenheit wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

 

Loading...