Kenntnisnahme - FB 51/0078/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Fertigstellung der Jugendeinrichtung:

Das Gebäude für die Jugendeinrichtung ist fertig gestellt, die Möbel werden in der 4. Kalenderwoche geliefert und die Küche in der 5. Daran anschließen wird sich die Ausgestaltung der Räumlichkeiten. Die Endreinigung erfolgt in der letzten Februarwoche, so dass mit der Eröffnung zum März 2011 zu rechnen ist.

 

Die ursprüngliche Fertigstellung des Gebäudes war für die 46. Kalenderwoche in 2010 avisiert. Nicht zuletzt der frühe Wintereinbruch sorgte für Verzögerungen, z.B. bei der Installation der außen gelegenen Fluchttreppe. Weitere Verzögerungen entstanden durch die Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibungen und die Möbelbeschaffung.

 

 

Der Vertrag:

Der Nutzungsvertrag, der die Eigentumsverhältnisse von Gebäude und Ausstattung enthält, sowie die Leistungsvereinbarung, die die Leistungsbeschreibung und die Höhe der städtischen Zuschüsse beinhaltet, sind auf dem Unterschriftenweg. Die Leistungsbeschreibung wurde zwischen dem Trägerverein und der Stadtjugendpflegerin verhandelt.

 

 

Pädagogisches Konzept:

Das pädagogische Angebot der Jugendfreizeiteinrichtung ist ersichtlich aus der Leistungsbeschreibung, die folgendes besagt:

 

Das zu entwickelnde Angebot des Jugendzentrums erfolgt kontinuierlich mit hauptamtlicher  pädagogischer Begleitung und Betreuung. Die  Angebotspalette gestaltet sich vielfältig, lebensweltorientiert, stadtteilübergreifend, thematisch- und zielgruppenorientiert. Die Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren, gleich welcher Nationalität oder Religionszugehörigkeit offen. Die  Erweiterung der Angebotspalette ist im Rahmen der Konzeption der Jugendeinrichtung durch die Kooperation mit anderen Anbietern von Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum (z.B.: Sportvereine, Jugendverbände etc.) möglich und angedacht.

 

Die hauptamtlichen Fachkräfte sind in erster Linie Ansprechpartner für die Besucherinnen und Besucher und werden gemeinsam mit ihnen Angebote entwickeln, die folglich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert sind. Darüber hinaus werden Sonderveranstaltungen (wie  z.B.  Projekte, Ferienprogramme, zielgruppenspezifische Angebote) und auch individuelle Beratung möglich sein. Diese Angebote müssen nicht nur im Jugendzentrum selbst stattfinden, sondern  werden durchaus auch mobilen Charakter haben, um im gesamten Sozialraum präsent zu sein und um möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen.

 

 

Öffnungszeiten:

Die Jugendeinrichtung wird bedarfsgerechte Öffnungszeiten im Umfang von 20 –25 Wochenstunden für die offene Jugendarbeit gewährleisten. Hinzu kommen je nach Bedarf Stunden r mobile oder aufsuchende Arbeit. Geplant sind weiterhin Angebote auch an Wochenenden (mind. 1mal pro Monat) und Ferienprogramme. Der tatsächliche Bedarf ist noch zu  ermitteln. Hierzu wird eine Probelaufzeit von mindestens 12 Monaten vorgesehen.

 

Die Öffnungszeiten der Jugendeinrichtung werden sich an dem sozialräumlichen Bedarf und damit auch an den Bedürfnissen der Besucher orientieren. Sie werden unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, die diese Einrichtung besuchen, erstellt werden. Die Öffnungszeiten werden mit anderen Einrichtungen im Sozialraum abgestimmt und in dieser Fragestellung Anwohner und Nachbarn eingebunden

 

Zum 1.Januar 2011 wurden vom Träger zwei pädagogische Mitarbeiter eingestellt, ein Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsumfang von 100% und eine Mitarbeiterin mit einem Beschäftigungsumfang von 50%. Zurzeit sind die beiden Fachkräfte damit befasst Kontakte zu Jugendlichen und zu möglichen Kooperationspartnern aufzubauen. Von anderen Jugendfreizeiteinrichtungen holen sie sich Informationen und Anregungen. Außerdem kümmern sie sich um die Beschaffung von weiteren Einrichtungsgegenständen, die nicht im Rahmen der Ersteinrichtung von Seiten der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Beirat:

Im Unterausschuss Jugendhilfeplanung und im Kinder- und Jugendausschuss wurden im Januar 2009 die Trägerschaft sowie die Aufgaben des Trägers und die Bildung eines Beirates, der dem Träger zur Seite gestellt werden soll, beschlossen.

 

 

Auszug aus der Vorlage:

 

Aufgaben des Trägers Verein Jugend in Aachen Nord West:

?         Der Verein berichtet regelmäßig in konzeptionellen und fachlichen Fragen an den Beirat.

?         Die Geschäftsführung des Beirates liegt beim Vorstand des Vereins Jugend in Aachen Nord West.

?         Die Geschäftsführung entscheidet auch über die Anzahl und die Auswahl der weiteren Teilnehmer.

?         Das Schließen von Arbeitsverträgen und die Personalauswahl ist Aufgabe der Betriebsträgerschaft.

 

Aufgaben des Beirates:

?         Ein Beirat soll dem Träger an die Seite gestellt werden. Der Beirat soll zweimal pro Jahr und bei Bedarf tagen.

 

Zu den weiteren Aufgaben gehören:

 

?         Fachliche Beratung und Empfehlungsrecht in konzeptionellen Fragen und bei der Angebotsstruktur im Dialog.

?         Empfehlung bei Personalentscheidungen aussprechen

?         Unterstützung des Vereins Jugend in Aachen Nord West als Träger der OT bei der Beschaffung von Drittmitteln.

?         Unterstützung der OT in Absprache mit dem Träger bei der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Zusammensetzung des Beirates:

?         ein Vertreter des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt

?         Stadtjugendpflegerin

?         ein Mitglied des Kinder- und Jugendausschusses

?         weitere Akteure der Jugendarbeit, vorrangig aus den Ortsteilen Richterich, Laurensberg und Horbach

 

Insgesamt sollen es nicht mehr als 10 Mitglieder sein.

 

(Ende des Auszuges)

 

Im Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 27.01.2009 heißt es: „Dabei soll ein Beirat eingerichtet werden“, während in der Genehmigung der Niederschrift hinzugefügt wird, „dem auch ein Vertreter der Bezirksvertretung Richterich angehört“.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstandsvorsitzende zurzeit mit der Ansprache potentieller Beiratsmitglieder befasst. Hierbei wird er durch die Stadtjugendpflegerin als geborenes Mitglied unterstützt. Verschiedene Vereine aus Richterich wurden für die Teilnahme am Beirat angesprochen. Eine namentliche Festsetzung ist noch nicht erfolgt.

 

Es ist angedacht im 1. Quartal 2011 die konstituierende Sitzung des Beirates anzuberaumen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

92.000 €

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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