Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0053/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 01-03-01, 01-03-02, 01-04-01, 01-06-03, 01-06-04, 01-08-01 bis 01-08-07, 01-10-01 bis 01-10-03, 01-11-01, 01-19-01 bis 01-19.06, 02-01-01, 02-02-01, 02-07-02, 02-10-01, 02-11-01, 02-13-01 und 02-14-01

Personal- und Versorgungsaufwendungen, die zentral von FB 11 veranschlagt werden (s. Anlage Personalkostenverbund)

Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2011

 

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilergebnispläne der oben genannten Produkte sowie die von FB 11 zentral veranschlagten  Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2011 und der vorgelegten Veränderungsnachweisung zu beschließen.

 

Im Übrigen empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr  2011 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2011 und ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 24.01.2011 (s. Anlage) zu beschließen.

 

 

In Vertretung

 

        

(Lindgens)

Beigeordneter

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Erläuterungen

Erläuterungen zum Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2011:

 

I. Finanzielle Auswirkungen

 

Bereits einkalkuliert ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichen  Mehrstellen.

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

 

II. Allgemeine Erläuterungen

 

Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2011, der dem Haushaltsplanentwurf 2011 als Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 15.10.2010 aufgestellt. Er enthält alle stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2010 (Rat 21.04.2010) bis zum 15.10.2010.

 

Seitdem haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

-          notwendige Stelleneinrichtungen

-          Stelleneinsparungen

-          Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

-          Bewertungsänderungen

 

Diese  Änderungen  sind  in  dem  "Veränderungsnachweis  zum  Stellenplanentwurf  2011"

- Stand: 24.01.2011 - , der als Anlage beigefügt ist,  zusammengefasst.

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf  2011  saldiert insgesamt:

 

 

- für die Allgemeine Verwaltung   (I.):

 

80,5

 

Wenigerstellen

- für die regio iT    (II.): 

-

Mehr-/Wenigerstellen 

- für den Aachener Stadtbetrieb    (III.):

1,0

Mehrstelle

- für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (IV.):

-

Mehr-/Wenigerstellen

- für die Volkshochschule    (V.):

-

Mehr-/Wenigerstellen

- für das Stadttheater und Musikdirektion (VI.):

-

Mehr-/Wenigerstellen

- für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen (VII.):

-

Mehr-/Wenigerstellen

- für das Eurogress - Aachen (VIII.):

-

Mehr-/Wenigerstellen

 

 

 

 

 

Gegenüber dem Stellenplanentwurf 2011 sind im Veränderungsnachweis insgesamt netto 80,5 Wenigerstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ zu verzeichnen.

 

1.   Stelleneinsparungen

Aufgrund der Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rheinland (CVUA Rheinland) zum 01.01.2011 können alle 34 Planstellen des ehemaligen Fachbereiches „Chem. Lebensmitteluntersuchung“ eingespart werden.

 

Außerdem sind infolge der Bildung einer gemeinsamen Einrichtung Jobcenter in der StädteRegion Aachen zum 01.01.2011 und der damit verbundenen Personalüberleitung insgesamt  43,5 Stelleneinsparungen zu verzeichnen.

 

Darüber hinaus konnten 5,5 unbesetzte Planstellen in diversen Fachbereichen eingespart sowie 2  weitere Stellen „kw“ (= künftig wegfallend)  gezeichnet werden.

 

2.   Mehrstellen (Stelleneinrichtungen)    

Diesen insgesamt   83 Stelleneinsparungen stehen folgende 2,5 Stelleneinrichtungen gegenüber:

-          1,5 Planstellen für Sachbearbeiter/in für Dichtheitsprüfungen gem. § 61 a Landeswassergesetz (B 03 „Bauverwaltung“)

-          1,0 weitere Planstelle für Erzieher/in für OGS (FB 45 „Kinder, Jugend und Schule“); Im Rahmen des stetigen Ausbaus der Offenen Ganztagsschulen sind bereits im Stellenplanentwurf 2011  12,5 zusätzliche Stellen berücksichtigt.

 

 

3.    Stellenumwandlungen und -verlagerungen

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte sowie von Vollzeit- in Teilzeitstellen.

Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind auf die - aus haushaltsrechtlichen Gründen - erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen zu neuen Produktbereichen zurückzuführen.

 

4.  Bewertungsänderungen

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen  sind auf  Neubewertungen  (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen bzw. die Realisierung von „ku" - Vermerken (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

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Anlagen

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