Entscheidungsvorlage - FB 32/0007/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Für die Bezirksvertretungen:

 

Die Bezirksvertretung (Name der jeweiligen Bezirksvertretung) nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

 

 

 

Für den Hauptausschuss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der beteiligten Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

 

 

 

Für den Rat:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 21.12.2010 beantragte der Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2011 – insgesamt 18 Termine, verteilt auf 9 Tage und sieben Stadtbezirke bzw. –teile.

 

Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG) für höchstens fünf Stunden möglich. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtstage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 LÖG).

 

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 14.02.2007 sind vor Vorlage der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Kirchen einzuholen.

 

Mit Schreiben vom 23.12.2010 wurde den Kirchen und der Gewerkschaft ver.di Gelegenheit gegeben, sich bis zum 20.01.2011 zu dem Antrag zu äußern. Stellungnahmen liegen bisher nicht vor. Sollten diese noch vor den Sitzungsterminen eingehen, werden diese nachgereicht.

 

Der Verordnungsentwurf ist vertretbar; denn in keinem Stadtbezirk bzw. –teil wird die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie die mögliche Öffnungszeit von fünf Stunden überschritten. In fünf von sieben Stadtbezirken bzw. -teilen wird die gesetzlich gegebene Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen nicht erreicht. Verkaufsoffene Sonntage, für die eine Freigabe nach § 6 Abs. 4 LÖG ausgenommen ist, wurden nicht beantragt.

 

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Anlagen

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