Entscheidungsvorlage - FB 32/0007/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Für den Hauptausschuss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der beteiligten Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen mit dem Änderungswunsch der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf als Ordnungsbehördliche Verordnung zu  beschließen.

 

Für den Rat:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen mit dem Änderungswunsch der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

 

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Stellungnahmen der Kirchen zum Antrag des MAC vom 21.12.2010 liegen inzwischen vor und sind als Anlage beigefügt. Es ergibt sich keine Änderung zu den Stellungnahmen der vergangenen Jahre.

 

Die Gewerkschaft ver.di hat trotz Erinnerung keine Stellungnahme abgegeben, so dass davon ausgegangen werden kann, dass es bei der ablehnenden Haltung der letzten Jahre bleibt.

 

Der Antrag des MAC wurde inzwischen in den Bezirksvertretungen behandelt und die Empfehlung lt. Beschlussvorschlag der Vorlage v. 06.01.2011 ausgesprochen, und zwar durch die

-          Bezirksvertretungen Aachen-Brand, Aachen-Haaren und Aachen-Kornelimünster/Walheim einstimmig;

-          Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg mehrheitlich.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in der Sitzung am 01.02.2011 einstimmig beschlossen, die Verschiebung des Termins vom 29.05.2011 auf den 03.07.2011 (Bürgerfest) zu empfehlen; der Termin 23.10.2011 wurde mehrheitlich bestätigt.

 

Dieser Änderungswunsch wurde in dem als Anlage beigefügten Entwurf der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen“  berücksichtigt. Dieser hat auf die rechtliche Beurteilung keine Auswirkung.

 

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Anlagen

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