Entscheidungsvorlage - A 52/0015/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Offene Ganztagsschulehier: Benutzung städtischer Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- Schule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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12.05.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Bei der Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sowie auf städtischen Sportplätzen haben Nutzungen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an Wochentagen von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Vorrang vor Sportvereinen und sonstigen Nutzern. Sie haben Nachrang gegenüber lehrplanmäßigem Unterricht. Um Offenen Ganztagsschulen auch die Benutzung städ-tischer Schwimmhallen zu ermöglichen, wird die bisher in der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen festgelegte Endzeit für Schulen von 15.00 Uhr auf 16.10 Uhr ausgedehnt. Die Überlassungs- und Benutzungsordnung ist entsprechend zu ändern.
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(Dr. Erlenkämper)
Beigeordneter
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit Einführung der Offenen Ganztagsschule hat es in einzelnen Fällen Meinungsverschiedenheiten in der Frage gegeben, inwieweit bei der Vergabe der Nutzungszeiten den Offenen Ganztagsschulen Vorrang vor anderen Nutzern einzuräumen ist. Hierzu vertritt die Verwaltung folgende Auffassung:
Die Offenen Ganztagsschulen wünschen sportliche Aktivitäten von montags bis freitags jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Gerade in Turnhallen, an denen Grundschulen „beheimatet“ sind, verfügen Sportvereine oft seit Jahren über Übungsstunden. In diesen Fällen entsteht ein Konflikt bei der Beurteilung der Frage, wem Vorrang zu gewähren ist. Nach der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen haben grundsätzlich die Schulen bis 17.00 Uhr Vorrang vor Sportvereinen und sonstigen Nutzern. Die Verwaltung möchte daher auch den Offenen Ganztagsschulen Vorrang vor dem Vereinssport einräumen, auch wenn dies in vielen Fällen bedauerlich für viele intakte Vereinssportgruppen ist.
Vor einigen Wochen ist der Fall aufgetreten, dass in einer städt. Turnhalle der Sportunterricht der Oberstufe eines Gymnasiums entfallen müsste, wenn auch in diesem Fall der Offenen Ganztagsschule Vorrang gewährt würde. Wenn in solchen Fällen keine anderen zumutbaren Alternativen für den Pflichtunterricht einer weiterführenden Schule zur Verfügung stehen, muss der lehrplanmäßige Unterricht Vorrang vor den Aktivitäten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule haben.
Derzeit werden in den städtischen Schwimmhallen an allen Wochentagen von 08.00 Uhr bis 15.00Uhr bis zu drei Schwimmbahnen während des öffentlichen Badebetriebs für den Schulsport bereitgestellt. In der Schwimmhalle Ost ist dies sogar ohne öffentlichen Badebetrieb auf allen sechs Bahnen der Schwimmhalle möglich. Die Offenen Ganztagsschulen wünschen aber die Ausdehnung der Schwimmzeit bis 16.00 Uhr. Nach Meinung der Verwaltung würde eine solche Ausdehnung der Schwimmzeiten für die Schulen keine wesentliche Beeinträchtigung des öffentlichen Badebetriebs darstellen. Die Verwaltung schlägt daher vor, grundsätzlich die Endzeit für die Schulen an den Wochentagen auf 16.10 Uhr (Ende der Wasserzeit) festzusetzen. Diese Regelung sollte dann allerdings auch für alle Schulen gelten, also nicht nur für die Offenen Ganztagsschulen.