Entscheidungsvorlage - FB 61/0377/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,

- die Parkgebührenordnung anzupassen und

- die Parkraumbewirtschaftung per Handy einzuführen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Parkraumbewirtschaftung in Aachen

 

Parkgebührenordnung

 

Seit dem 23.08.2006 werden in Aachen gemäß Parkgebührenordnung folgende Gebühren beim Parken im öffentlichen Straßenraum erhoben (vgl. Anlage 1):

 

Tarifzone I              0,30 € für die ersten 20 Minuten, darüber hinaus

                            0,05 € je angefangene Zeiteinheit von 3 Minuten

Tarifzone II              0,25 € für die ersten 30 Minuten, darüber hinaus

0,05 € je angefangene Zeiteinheit von 6 Minuten

 

Im Vergleich mit anderen deutschen Städten und Großstädten sowie im internationalen Vergleich werden in Aachen sehr niedrige Parkgebühren erhoben. Eine Untersuchung von 38 deutschen Städten belegt dieses. Bezogen auf die zwölf untersuchten Städte mit 200.000-300.000 Einwohnern, liegt Aachen bei lediglich 54,17% der durchschnittlich erhobenen Parkgebühren (100%) (vgl. Anlage 2). In allen drei untersuchten Zeitkategorien (½,1 und 2 Stunden) liegt Aachen preislich im unteren Mittelfeld.

 

Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum sind zudem deutlich niedriger als in den Aachener Parkhäusern. Das Ziel, vor allem Parkraum für kurzzeitige Parkvorgänge vor zu halten und für längere Parkvorgänge tariflich interessantere Angebote in den Parkhäusern vorzuhalten wird nicht erreicht.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb eine Anpassung der Parkgebühren vor. Dabei soll sich am bestehenden Kurzzeittarif für die erste zwanzig Minuten / halbe Stunde nichts verändern. Anschließend sollen die Parkgebühren je weiterem Zeitabschnitt auf 0,10 € je 3 Minuten bzw. 6 Minuten erhöht werden, sodass bei einer zweistündigen Parkdauer in Tarifzone I ein Betrag von 3,60 € bzw. in Tarifzone II von 1,75 € zu entrichten ist. Die Verwaltung erwartet dadurch Mehreinnahmen

 

Zeitgleich empfiehlt die Verwaltung die Einführung des Handyparkens, das den Bezahlvorgang nutzerfreundlicher gestaltet und ein minutengenaues Bezahlen ermöglicht.

 

Die Parkgebührenordnung muss bezüglich der zusätzlichen Zahlungsmöglichkeit über das Handy ergänzt werden.

 

 

Parkgebühren per Handy zahlen

 

Die Bezahlung der Parkgebühren über das Handy hat speziell in den letzten Monaten stark zugenommen. Rechtlich wurde das Handyparken zum 1.1.2008 eingeführt. In der Sitzung des Mobilitätsausschuss vom 11.3.2010 wurden die Grundlagen bereits detailliert erläutert. Nach Diskussion der Vor- und Nachteile hat der Ausschuss die Verwaltung damit beauftragt,

 

•              die Auswahl eines System zu untersuchen,

•              mit dem Systemanbieter Verhandlungen über die Einrichtung des Handyparken in Aachen zu führen,

•              die hierfür notwendigen finanziellen Voraussetzungen zu konkretisieren.

 

Die Verwaltung hat detaillierte Gespräche mit verschiedenen Anbietern geführt.

 

 

Aktueller Sachstand

Der deutsche Handyparken-Markt hat sich zwischenzeitlich weiter entwickelt. Aktuell gibt es über 80 Standorte mit Handyparken in Deutschland (vgl. Anlage 3), im März 2010 waren es hingegen noch unter 60 Standorte. Mit der Stadt Monschau ist auch eine Gebietskörperschaft in nächster Nähe dazu gekommen.

 

Anbietervergleich

Im Anbietervergleich wurden folgende Kriterien für Aachen als besonders wichtig erachtet:

 

•              Die besondere geographische Lage der Stadt, die durch die Grenznähe zu den Niederlanden und Belgien – aber auch durch die historischen Stadtstrukturen – eine Vielzahl von ausländischen Touristen anzieht. Ein Handyparken-System sollte deshalb auch die Teilnahme ausländischer Besucher ermöglichen.

•              Die Bedienerfreundlichkeit des Systems für den Kunden durch übersichtliche Handhabung und einfache Anmeldung.

•              Die Vereinfachung des Kontroll- und Abrechnungsaufwands für die Verwaltung

•              Die Kosten stellen einen Schwerpunkt im Vergleich der einzelnen Systeme dar und konnten durch umfassende Preisangaben der Unternehmen gegenübergestellt werden.

 

 

Kosten und Einnahmen

Unabhängig von den Anbietergebühren fallen für die Kommune bei der Einführung des Handyparkens unterschiedliche Kosten an:

Damit die Überwachungskräfte für die Parkraumkontrolle online auf die Anbieter-Server zugreifen können, müssen Kommunikationskosten für die entsprechenden Verträge eingeplant werden. Bei derzeit ca. 90 Geräten ist mit monatlich ca. 450 € zu rechnen. Um vor Ort auf das Handyparken hinzuweisen ist eine zusätzliche Beschilderung an den PSA notwendig (Zonennummer etc.).

 

Einrichtungskosten werden von Seiten des Unternehmens nicht verlangt, die jährlichen Abgaben belaufen sich schätzungsweise auf ca. 7.000 € (im 1.Jahr), dies ist durch die genannten zusätzlichen Serviceleistungen und das umfangreiche Gesamtpaket zu vertreten. In Summe mit den Kommunikationskosten für die Kontrollhandys ergeben sich geschätzte Kosten in Höhe von ca. 12.000 € (im 1.Jahr).

 

Den Kosten für das Handyparken (Einrichtungs- und Systemkosten) stehen Einnahmen gegenüber, die durch das innovative Bezahlverfahren generiert werden können. Zum einen können ab einer gewissen Nutzerrate Kosten reduziert werden (z.B. durch größere Leerungsintervalle der Parkscheinautomaten, geringeren Wartungsaufwand, Papiereinsparungen und die reduzierte Hartgeldverarbeitung), zum anderen ist davon auszugehen, dass durch das Handyparken ein Teil der heute delinquenten Parkraumnutzer zum Zahlen bewegt werden kann. Häufige Ursachen für das unbezahlte Parken sind das fehlende bzw. nicht passende Kleingeld und der Aufwand den der Weg zwischen Parkscheinautomat und Fahrzeug darstellt. Durch das mobile Zahlsystem kann der Parkkunde komfortabel aus dem Auto sein Parkticket ordern und auch die Suche nach den passenden Münzen erübrigt sich.

 

Aufgrund der Einsparungen und Zusatzeinnahmen geht die Verwaltung davon aus, dass die entstehenden Kosten gedeckt und das Handyparken in Aachen zu einer Verbesserung der Einnahmesituation beitragen wird.

 

 

 

Empfehlung

Nachdem die Verwaltung die einzelnen Anbieter und deren Systeme u.a. auf Grundlage der oben genannten Punkte verglichen hat, wird für das Thema ‚Parkgebühren per Mobiltelefon bezahlen in Aachen’ ein Anbieter favorisiert, der in der Lage ist beide Systemtypen (mit als auch ohne vorherige Registrierung) gleichzeitig anzubieten:

 

Bei dem ersten System muss sich der Parkkunde vorab z.B. im Internet registrieren und seinen Namen, Autokennzeichen und Bankverbindung angeben. Nach der Registrierung kann der Kunde seinen Parkvorgang mit einem Anruf bzw. per SMS starten und beenden. Die Parkdauer wird minutengenau abgerechnet. Die Bezahlung wird über das Kundenkonto abgerechnet.

 

Das zweite angebotene Verfahren funktioniert ohne vorherige Registrierung. Der Kunde schickt zu Beginn des Parkvorganges eine SMS an den Anbieter. Diese stellt einen gewissen Betrag da und gilt für eine bestimmte Parkdauer. Die Parkgebühren werden über die monatliche Mobilfunkrechnung des Kunden abgerechnet. Neben dem Systemanbieter sind die Netzbetreiber – im Gegensatz zu der ersten Variante – in den Vorgang integriert.

 

Vorteile

Der Anbieter ermöglicht dem Kunden dadurch in einer Stadt die freie Auswahl und vereint die Vorteile beider Systeme:

 

•              Durch die registrierungspflichtige Variante ist es auch für ausländische Touristen möglich am Handyparken teilzunehmen.

•              Der Kunde kann sich bei der registrierungsfreien Variante vor Ort (am Parkscheinautomaten) kurzfristig dazu entscheiden mobil zu zahlen. Das Bewerben vor Ort ist für die Stadt leichter.

•              Der Kunde kann eine minutengenaue Abrechnung durch das Handyparken mit Registrierung nutzen. Insbesondere Gewerbetreibende können von diesem Service profitieren.

 

Zusatzleistungen

Zusätzlich bietet das Unternehmen weitere Leistungen für die Kommune an, wie z.B.:

 

•              die Ausweitung des mobilen Bezahlverfahrens auf andere Dienste,

•              Übernahme des gesamten Kundenmanagements,

•              umfangreiche Statistiken, Parkzonenverwaltung durch die genutzte Software.

 

Auch für die Parkkunden werden Zusatzdienstleistungen angeboten:

•              Erinnerungs-SMS - der Kunde wird auf das Ablaufen seines Parktickets aufmerksam gemacht

Flottenparken - mehrere Parkvorgänge, unabhängig von Person und Fahrzeug werden über eine Rechnungsstelle abgewickelt. Besonders interessant für Firmen, da Daten digital zur Verfügung gestellt werden

 

 

Die Vertragslaufzeit läge bei drei Jahren.

 

Die Umsetzung kann laut Anbieter kurzfristig durchgeführt werden

 

Die Verwaltung empfiehlt das Handyparken in Aachen mit dem favorisierten Anbieter einzuführen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Umsetzung der Maßnahme werden Mehreinnahmen erwartet.

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Anlagen

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