Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 14/0042/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 010101 bis 010104, 010201 bis 010204, 010501 und 010701 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2011 mit mittelfristiger Planung bis 2014 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie die in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Hauptausschuss beschließt darüber hinaus die im Haushaltsplanentwurf 2011 einschließlich mittelfristiger Planung bis 2014 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2012 bis 2014 und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in die Finanz- und Ergebnisplanung einzuarbeiten.

 

Dies umfasst auch die Ansatzreduzierung im PSP-Element 1-010501-900-1 (Prüfung und Beratung) Konto 4391000 (sonstige öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte) von 87.000 Euro auf 39.900 Euro, Konto 4461 0000 (sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte) von 3.000 Euro auf 1.500 Euro.

 

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Fachbereich Rechungsprüfung prüft gem. § 103 Abs 1 Nr. 6 GO NRW die für die Durchführung der Finanzbuchhaltung notwendigen finanzrelevanten Programme vor ihrer Anwendung. Die Leistungen werden mit den von der regio-it betreuten Kommunen abgerechnet. Dabei ist zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten für andere Anwenderkommunen und internen Leistungsentgelten für die interne Verrechnung mit der Stadt Aachen, FB 11/4 it-management, als Kunde, zu unterscheiden.

 

Für 2011haben sich nun die Kalkulationsgrundlagen erheblich verändert. Einerseits waren im Jahr 2010 deutlich weniger Programmprüfungen erforderlich. Andererseits sind die Sachkosten, die laut KGST bei der Berechnung der Personalkosten zu berücksichtigen sind, von 15.600,- € pro Arbeitsplatz, pro Jahr auf 9.650,- €  gesunken. Die laufenden Personalkosten und die Rückstellungen sind ebenfalls durch den Ersatz jüngerer Mitarbeiter gesunken. Die Berechnung konnte nun abschließend erfolgen. Der Stundensatz für eine Prüferstunde beträgt aktuell nur noch 71,40 € statt 87,11 €.

 

Aufgrund der mittels Tätigkeitsaufzeichnungen geleisteten Stunden, die mit den Externen abgerechnet werden können, können nun die Erträge  bei den sonstigen öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten (43910000) genau beziffert werden. Das sind nur noch 39.912,22 €.

 

Die sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte (44610000) können in der Gesamthöhe für 2011 noch nicht konkret berechnet werden. Der Ansatz sollte aus Gründen der Vorsicht halbiert werden, also statt mit 3.000,- mit 1.500,- € angesetzt werden.

Die Änderungen umfassen auch die Anpassungen der Finanzrechnung.

 

Zur Information: FB 14 konnte im letzten Jahr statt der geplanten 75.000,- € bei den sonstigen öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten (43910000) 169.753,61€ vereinnahmen. Da eine Zuordnung zum Haushaltsjahr 2010 jedoch zwingend ist, können die Mehrerträge nicht zur Deckung von Mehrausgaben im Jahr 2011 herangezogen werden.

 

Ab 2012 kann zunächst mit den bisherigen Ansätzen kalkuliert werden, da von vermehrten Prüfungen bei Programm-Up-dates auszugehen ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus den vorstehenden Erläuterungen

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