Entscheidungsvorlage - FB 11/0060/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt zum 01.04.2012 die Bildung eines neuen Dezernates VI, die Änderung der Dezernatsverteilung wie in der Anlage beschrieben und beauftragt die Verwaltung, zur Sitzung des Rates am 06.04.2011 Ausschreibungsvorschläge für die Dezernate V und VI vorzulegen.

 

 

(Philipp)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am 31. März 2012 läuft der Einrichtungszeitraum des Co-Dezernates I aus. Da die Einrichtung und der Bestand von Co-Dezernaten in der Gemeindeordnung NW nicht ausdrücklich genannt ist, wird das Co-Dezernat I über diesen Zeitpunkt hinaus nicht fortgeführt.

 

Die Verteilung der Aufgabenfelder auf die bestehenden Dezernate ist nicht gewollt, da die Steuerung der Verwaltung dann nicht mehr gewährleistet ist.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, ein reguläres Dezernat zum 01.04.2012 einzurichten und mit diesem Schritt die Dezernatsverteilung neu zu gestalten.

 

Ein Vorschlag zur neuen Dezernatsverteilung ist beigefügt. Die Verwaltung wird die Ausschreibung Dezernat VI auf dieser Basis vorbereiten und diese dem Rat für seine Sitzung am 06.04.2011 zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Die Wahlzeit des Stelleninhabers in der Leitung des Dezernates V endet am 05. Januar 2012. Dieses Dezernat soll zu diesem Zeitpunkt neu besetzt werden. Auch hierzu wird die Verwaltung eine Ausschreibung für den Rat zu seiner Sitzung am 06. April vorbereiten.

 

Da sich der Aufgabenzuschnitt des Dezernates V durch die vorgeschlagene Änderung des Dezernatsverteilungsplanes verändert, schlägt die Verwaltung außerdem vor, auf der geänderten Basis auszuschreiben.

 

Da die Besetzung des Dezernates V sich nahtlos an das Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers anschließen soll, schlägt die Verwaltung zudem vor, die Änderungen im Dezernatsverteilungsplan zum 01.01.2012 in Kraft zu setzen und diese Änderungen bis zum 01.04.2012 innerhalb der jetzigen Dezernate unter Einschluss des Co-Dezernates vorzunehmen.

 

Der Verwaltungsvorstand hat die Frage der Einhaltung der Wiederbesetzungssperre intensiv diskutiert und ist zu dem Ergebnis gelangt, hiervon absehen zu müssen, da die Führung einer Verwaltung in der Größenordnung der Stadtverwaltung Aachen dann nicht mehr gewährleistete sein kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Bildung eines neuen Dezernates entstehen entsprechend der Eingruppierungsverordnung NW Personalkosten in Höhe der Besoldungsgruppe B 5 BbesG. Demgegenüber steht die Einsparung der Personalkosten für das Co-Dezernat.             

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Anlagen

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