Entscheidungsvorlage - FB 61/0387/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für die I. vereinfachte Änderung des Durchführungsplans Nr. 458 - Fuchserde - für Teilbereiche der Straßen Hasenfeld und Fuchserde im Stadtbezirk Aachen-Mitte die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.

Er beschließt für die I. vereinfachte Änderung des Durchführungsplans Nr. 458 - Fuchserde - für Teilbereiche der Straßen Hasenfeld und Fuchserde im Stadtbezirk Aachen-Mitte die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die I. vereinfachte Änderung des Durchführungsplans Nr. 458 wurde erforderlich, um die bestehenden Festsetzungen dem tatsächlichen Ausbau anzupassen. Dies betrifft zum einen eine vorgesehene Fußwegverbindung zwischen den Straßen Hasenfeld und Fuchserde. Diese Planung wurde 1963 aufgegeben, da durch den Ausbau des Eichhörnchenwegs bereits eine Verbindung zwischen den beiden Straßen geschaffen worden war. Zum anderen wurde die Einmündung der Straße Fuchserde in den Kornelimünsterweg anders als im Durchführungsplan vorgesehen ausgebaut.

 

Da die städtebaulichen Zielsetzungen mit der vorhandenen Ausbausituation erfüllt sind, hat die Planung ihre Leitaufgaben erfüllt.

 

Der der I. vereinfachten Änderung zu Grunde liegende Durchführungsplan Nr. 458 wurde bereits mit Bekanntmachung vom 06.11.2008 rechtskräftig aufgehoben.

 

Der Geltungsbereich der I. vereinfachten Änderung des Durchführungsplans Nr. 458 liegt in Gänze innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 908 A - Kornelimünsterweg / Fuchserde - Teil A, der am 26.01.2011 vom Rat als Satzung beschlossen wurde. Bei der Beurteilung von Vorhaben sind künftig die Festsetzungen dieses Plans anzuwenden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die I. vereinfachte Änderung des Durchführungsplans Nr. 458 - Fuchserde - für Teilbereiche der Straßen Hasenfeld und Fuchserde im Stadtbezirk Aachen-Mitte den Aufhebungsbeschluss zu fassen und die I. vereinfachte Änderung des Durchführungsplans nebst Begründung zur Aufhebung öffentlich auszulegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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