Entscheidungsvorlage - FB 61/0389/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Eupener Straße, dem Höfchensweg und dem Goldbach.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Eupener Straße, dem Höfchensweg und dem Goldbach.

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Eupener Straße, dem Höfchensweg und dem Goldbach.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Eupener Straße, dem Höfchensweg und dem Goldbach

 

In seiner Sitzung am 10.06.2010 hat der Planungsausschuss der Stadt Aachen die Aufstellung des Bebauungsplanes A 205 „Luxemburger Ring / Am Chorusberg“ zur Sicherung der Bauleitplanung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 24.06.2010.

 

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Umsetzung des „Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel“, das der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat. Danach sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen                            Siedlungscharakters

- Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

- Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

Als weitere Ziele sind durch den Planungsausschuss der Stadt am 10.06.2010 der Schutz der Grünfläche zwischen der Bebauung am Luxemburger Ring und dem Goldbach sowie der Erhalt der Fußwegeverbindung zwischen der Eupener Straße und dem Höfchensweg beschlossen worden. Zur Erreichung dieser Ziele hat der Planungsausschuss die Erweiterung des Geltungsbereichs des Aufstellungsbeschlusses um einen Teilbereich der Parzelle Gem. Aachen, Flur 74, Flurstück 2333 beschlossen.

 

Für diese Parzelle liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage vor zur Errichtung eines Einfamilienhauses an der Eupener Straße, zwischen den Hausnummern 176 und 182. Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Bauvorhabens gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt. Aus Sicht der Stadt Aachen ist zu befürchten, dass die städtebaulichen Ziele der Bauleitplanung durch die Realisierung des Bauvorhabens wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht würden.

 

Die Zurückstellung läuft zum 01.06.2011 aus.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den vom Aufstellungsbeschluss erfassten Teilbereich der genannten Parzelle eine Veränderungssperre zu erlassen, um das Baugesuch rechtssicher ablehnen zu können.

 

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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