Entscheidungsvorlage - FB 20/0021/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, für das Haushaltsjahr 2010 seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 100.200,00 Euro zu erteilen.

 

 

 

Grehling

 

 

Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2010 seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 100.200,00 Euro zu erteilen.

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung VHS ist für das Jahr 2010 ein Zuschuss von 3.888.500,00 € gezahlt worden. Am 06.12.2010 bat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung VHS um Übernahme der Tariferhöhungen für das Jahr 2010 und damit überplanmäßige Zuschusserhöhung in Höhe von 100.200,00 €, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung VHS die Tariferhöhungen nicht aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bestreiten kann. Ein Nichterhalt würde bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung VHS zu einem Jahresverlust in 2010 führen. Die restlichen geringen Rücklagen reichen zur Deckung des Verlustes nicht aus. 

 

Die entsprechenden Mittel werden im Produkt 04 04 01 auf dem Konto 53150000 „Zuschuss an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen“ und 73150000 „Auszahlungen von Zuschüssen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen“  rückwirkend für 2010 zur Verfügung gestellt. Für das Finanzkonto 73150000 „Auszahlungen von Zuschüssen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen“ erfolgt anschließend eine Übertragung der Mittel in das Jahr 2011, da die Auszahlung in 2011 erfolgt. 

 

Der Gesamtbetrag in Höhe von 100.200,00 € wird im Produkt 01 09 06  auf dem Konto  55170000 “Zinsaufwand an Kreditinstitute” und 75170000 “Zinsauszahlungen an Kreditinstitute“ rückwirkend für 2010 gesperrt. Hier stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.    

 

Folglich ergeben sich für den Haushalt keine Mehrauszahlungen oder Mehraufwendungen, so dass die Verwaltung um die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Mittel in Höhe von

100.200,00 € für die Zuschusserhöhung des E 42 bittet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Sachverhalt

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