Entscheidungsvorlage - FB 36/0080/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss fürUmwelt und Klimaschutz

1: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Rahmen der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ von Transfair den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Schritte und Maßnahmen einzuleiten und zu unterstützen. Sobald die fünf Kriterien erfüllt sind, ist durch die Verwaltung die Bewerbung der Stadt Aachen als „Fairtrade-Stadt“ bei Transfair einzureichen.

Bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro werden Fairtrade-Kaffee und Tee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet.

 

2.: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen aufgrund der weitergehenden Anregung der Verwaltung, bei Beschaffungen - soweit es sich um entsprechende Produkte handelt - die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als Bietervoraussetzung zu fordern.

 

Rat der Stadt Aachen:

1.: Der Rat der Stadt Aachen beschließt, im Rahmen der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ von Transfair den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Schritte und Maßnahmen einzuleiten und zu unterstützen. Sobald die fünf Kriterien erfüllt sind, ist durch die Verwaltung die Bewerbung der Stadt Aachen als „Fairtrade-Stadt“ bei Transfair einzureichen.

Bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro werden Fairtrade-Kaffee und Tee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet.

 

2.: Der Rat der Stadt Aachen beschließt aufgrund der weitergehenden Anregung der Verwaltung, bei Beschaffungen - soweit es sich um entsprechende Produkte handelt - die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als Bietervoraussetzung zu fordern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.:) Transfair, die Organisation, die das Label „Fairtrade“ vergibt, lobt im Rahmen der Kampagne „Fairtrade-Towns“ seit 2009 den Titel „Fairtrade-Stadt“ aus. Der Titel wird an Städte und Gemeinden verliehen, die die folgenden fünf weltweit einheitlich festgesetzten Kriterien erfüllen:

1)       Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt den Titel „Fairtrade Stadt“ anzustreben.

2)       Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.

3)       In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus Fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants werden Fairtrade-Produkte ausgeschenkt.

4)       In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.

5)       Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“.

 

Weltweit tragen bereits 750 Städte weltweit den Titel „Fairtrade-Town“, in Deutschland wurde die Kampagne durch Transfair im Jahr 2009 gestartet. Zur Zeit arbeiten hier etwa 100 Kommunen an den Kriterien. In Aachen ist durch den Sitz von Misereor und anderen großen katholischen Hilfswerken missio und Sternsinger, auch durch die erfolgreiche Arbeit des Aachener Weltladens und Eine-Welt-Forums seit Jahren eine lebendige Infrastruktur entstanden.

 

 

Die Stadt Aachen erfüllt die Kriterien 2-4 für die Vergabe des Titels bereits. Handlungsbedarf gibt es noch in einzelnen Bereichen: besonders durch die Kriterien 1 + 5 soll nach Möglichkeit eine Breitenwirkung erzielt und noch mehr Bewusstsein für den Gebrauch fair gehandelter Produkte geschaffen werden. Der Kommune kommt eine besondere Vorbildfunktion zu.

Die geforderte Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus jeweils einer Vertreter/in der Stadt Aachen, Misereor e.V., Weltladen und Weltforum e.V. und des Einzelhandelverbandes. Vertreterinnen / Vertreter aus Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, Schulen und Vereinen und der Medien können hinzukommen.

 

2.:) Zum weitergehenden Vorschlag der Umweltverwaltung wird auf die Veröffentlichung des Deutschen Städtetages (Sept.2009) verwiesen. In „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ wird eindeutig festgestellt, dass die Berücksichtigung sozialer Belange mit dem neueren europäischen Vergaberecht vereinbar ist und auch nicht (S. 12) zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Auch werde die Beschaffung nicht zwangsläufig verteuert. Neben der Berücksichtigung von Umweltkriterien werden für die Einbeziehung sozialer Kriterien mit der Modernisierung des deutschen Vergaberechts 2009 eine größere Rechtssicherheit etabliert (Kompass Nachhaltigkeit, Vergabe NRW).

Für die Beschaffungspraxis liegen nach dieser Veröffentlichung hinreichend Kriterien vor, um eine soziale Beschaffung umzusetzen zu können. Dies geht von Standards und Zertifizierungssystemen (wie z.B. FSC) bis zu Labels (wie etwa Fairtrade) oder Normen wie der ISO 8000 (Sozialstandards).

Städtetag und andere Organisationen (Klimabündnis Europäischer Städte, EineWeltNetz NRW, Fian u.v.m.) und bieten Seminare und in-house-Schulungen zur Fortbildung und Sensibilisierung der Verantwortlichen für kommunale Beschaffung an.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, bei Beschaffungen - soweit es sich um entsprechende Produkte handelt - die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als Bietervoraussetzung zu fordern.

Diese sind (kurz gefasst) Vereinigungsfreiheit, Beseitigung von Zwangsarbeit, Verbot von Kinderarbeit und Diskriminierungsverbote. Die Beschaffung in diesem Sinne fair gehandelter Produkte soll (soweit verfügbar) Priorität gegenüber denen haben, die einen solchen Nachweis nicht erbringen können.

In der Verwaltung soll ein Prozess zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema ‚Sozial verantwortliche Beschaffung’ angestoßen werden.

 

Intern können von den Fachbereichen Bauverwaltung und Umwelt Informationen bereitgestellt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

_________________________________

 

 

 

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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