Entscheidungsvorlage - FB 36/0081/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Naturdenkmale innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der nicht im Landschaftsplan erfassten Bebauungspläne in der Stadt Aachen (Naturdenkmalverordnung) vom 08.12.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/40, Herr Drautmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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15.03.2011
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.04.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Naturdenkmale innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der nicht im Landschaftsplan erfassten Bebauungspläne in der Stadt Aachen (Naturdenkmalverordnung)
zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Verordnung über die Naturdenkmale innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der nicht im Landschaftsplan erfassten Bebauungspläne in der Stadt Aachen (Naturdenkmalverordnung) gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Naturdenkmale im Innenbereich
Für den Innenbereich der Stadt Aachen besteht eine Naturdenkmalverordnung, zu der eine Liste geschützter Bäume gehört. Diese umfangreiche Liste mit derzeit 149 innerstädtischen Naturdenkmalen ( 185 Bäume ) wurde in den zurückliegenden Monaten durch den Fachbereich Umwelt intensiv geprüft. Bewertet wurden Schönheit, Seltenheit und Eigenart der jeweiligen Bäume.
Auf Basis der Prüfung schlägt die Verwaltung jetzt vor, die Naturdenkmalliste anzupassen und neben den zwischenzeitlich abgestorbenen (d. h. bereits entfernten Bäumen weitere Bäume aus der Naturdenkmalliste zu streichen; insgesamt entfallen damit 52 Naturdenkmale ( 57 Bäume ).
Das Herausnehmen aus der Satzung bedeutet allerdings keinen Freibrief zur Entfernung/Fällung dieser Bäume, da weitere Schutzmechanismen ein leichtfertiges und im Sinne des Naturschutzes nicht hinnehmbares Agieren weiterhin einschränken (Baumschutzsatzung). Diese Schutzfunktion alleine, die im Falle eines Naturdenkmals besonders bei geplanten Bauvorhaben durchgreifender als die reine Baumschutzsatzung ist, ist jedoch nicht der einzige Grund für die derzeitige Unterschutzstellung. Die Schutzausweisung als Naturdenkmal ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, aktiv durch Pflegemaßnahmen erhaltend für den Baum tätig zu werden, auch auf Privatgrundstücken (im Gegensatz zur Baumschutzsatzung mit der nur ein aktives Schädigen durch Dritte unterbunden ist). Vor dem Hintergrund dieser Ermächtigung zum Eingriff in Privateigentum muss die Zahl der solchermaßen geschützten Bäume auf das fachlich notwendige Maß beschränkt werden. Daher haben Verwaltung und Rat der Stadt Aachen in der Vergangenheit in mehreren Schritten die Satzung vor dem Hintergrund des sich entwickelnden Baumbestands (Alter, Vitalität und entstandene Schäden)angepasst. Die nachfolgende Abbildung beschreibt diesen Prozess.
2. Naturdenkmale im Außenbereich
Für den Außenbereich sind aktuell 556 Naturdenkmäler nach dem Landschaftsplan geschützt.
Für den Bereich B 0 303 Naturdenkmale
Für den Bereich B 1 10 Naturdenkmale
Für den Bereich B 2 2 Naturdenkmale
Für den Bereich B 3 5 Naturdenkmale
Für den Bereich B 4 51 Naturdenkmale
Für den Bereich B 5 96 Naturdenkmale
Für den Bereich B 6 89 Naturdenkmale
Zunächst muss die aktuelle Liste der dort vorhandenen Naturdenkmale um die 59 ND´s, d.h.103 Bäume, reduziert werden, die in der Vergangenheit überwiegend aus Gründen der Verkehrsicherheit gefällt wurden.
Darüber hinaus beabsichtigt der Fachbereich Umwelt nach vorheriger, umfassender und eingehender Prüfung, die verbleibende Anzahl der Naturdenkmale um weitere rd. 170 ND`s ( 378 Bäume ) zu reduzieren. Hierzu wird die Verwaltung im kommenden Sommer / Herbst ausführlich Bericht erstatten, einschließlich einer konkreteren Prognose bezüglich des damit verbundenen Einsparungspotentials.
Für den Fall, dass die Bäume aus der Schutzbestimmung entlassen werden sollen, ist jedoch ein Landschaftsplanänderungsverfahren erforderlich. Ein solches Verfahren nimmt in der Regel mindestens 2 – 3 Jahre in Anspruch (wenn wie in diesem Fall alle Stadtbezirke betroffen und im Verfahren zu beteiligen sind).
Im Außenbereich der Stadt regelt der Landschaftsplan der Stadt Aachen (analog zur Baumschutzsatzung im Innenbereich) generell, dass das Beseitigen oder Beschädigen von Bäumen grundsätzlich verboten ist. Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Innenbereich bezüglich der Hintergründe für die Schutzausweisung und das Erfordernis der Schutzwürdigkeit auch für den Außenbereich.
3. Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung:
Durch den Verwaltungsvorschlag zu Ziffer 1 und 2 ergeben sich beim Fachbereich Umwelt Einsparungen in Höhe von ca. 15.000,00 Euro. Diese Einsparung wird möglich, da die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Pflege der Naturdenkmäler außerordentlich personal- und kostenaufwendig ist und in den zurückliegenden Jahren angesichts der bestehenden Personalengpässe verstärkt auf externe Anbieter zurückgegriffen werden musste.
Hinsichtlich der Pflege- und Unterhaltungskosten wurden zwei Förderprogramme des Naturschutzes auf eine eventuelle Fördermöglichkeit geprüft. Bei den Förderprogrammen handelte es sich um das Programm FöNa ( Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ) und ELER ( Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums). Die Prüfung hat ergeben, dass für die im Innenbereich befindlichen Naturdenkmale keine Fördermöglichkeit gegeben ist.
Einzelne Pflege- und Sicherungsmaßnahmen an Naturdenkmalen im Außenbereich sind gemäß der Richtlinien nach FöNa förderfähig. Dem gegenüber sind regelmäßige Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Naturdenkmale nicht gefördert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________€ | |
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| __________€ |
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d. | Zuschüsse |
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| __________€ |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________€ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| __________€ |
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c. | Zuschüsse |
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| __________€ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | 15.000€ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | 15.000€ | |
c. | Personalkosten |
| __________€ | |
d. | Sachkosten |
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| __________€ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| __________€ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| __________€ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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49,4 kB
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