Entscheidungsvorlage - FB 61/0380/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparken;hier: Einrichtung der Bewohnerparkzone 'T' (Thomashofstraße)undAntrag der CDU-Ratsfraktion vom 12.06.2006 auf Prüfung der Ladezeiten im Bereich Jülicher Straße 43-13undAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Mitte vom 25.11.2008 auf Einrichtung des Teilstücks Robensstraße 50-75 als Spielstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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10.03.2011
| |||
●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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16.03.2011
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.04.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich T mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2. Im Bewohnerparkbereich T werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis T werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Die Straßen
Karlsburgweg
Passstraße
Robensstraße
Thomashofstraße
Ungarnstraße
werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf der
Jülicher Straße
Lombardenstraße
werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.
3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.
4. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
5. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches T soll schnellstmöglich erfolgen.
6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7. Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.
8. Die im Bereich Robensstraße/Passstraße und Robensstraße/Thomashofstraße vorgezogenen Gehwegköpfe werden laut Plan erstellt, sobald die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.
9. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
zu beschließen.
10. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 festzusetzen.
Die Anträge gelten als behandelt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1. Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich T mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
2. Im Bewohnerparkbereich T werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis T werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Die Straßen
Karlsburgweg
Passstraße
Robensstraße
Thomashofstraße
Ungarnstraße
werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.
Die Parkstände auf der
Jülicher Straße
Lombardenstraße
werden mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.
3. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.
4. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
5. Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches Ost 2 soll schnellstmöglich erfolgen.
6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7. Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.
8. Auf der Jülicher Straße wird das Liefer- und Ladeangebot zugunsten der im Plan dargestellten Parkplätze reduziert.
9. Dem Rat wird empfohlen, die Sonderparkberechtigung für:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
zu beschließen.
10. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 festzusetzen.
Die Anträge gelten als behandelt.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1. Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
2. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises beträgt 30,00 .
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Sitzung 09/08/06) und der Verkehrsausschuss (Sitzung 17/08/06) haben eine Prioritätenliste zur Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen beschlossen. Als erste Maßnahme wurde einstimmig der Bereich "O" (Rehmviertel), als zweite der Bereich "Ost 2" (Blücherplatz) und im Anschluss daran der Bereich "T" zur Durchführung einer Voruntersuchung mit Einrichtung festgelegt.
Am 01/08/2009 wurde das Bewohnerparken im Bereich "O" eingeführt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss haben in ihren Sitzungen - 05/05/2010 bzw. 27/05/2010 - die Prioritätenreihenfolge minimal verändert, dies trifft jedoch nicht auf die Reihenfolge für "Ost 2" und "T" zu.
Die Bewohnerparkzone "Ost 2" wurde in den Sitzungen vom 22.04.2010 (Mobilitätsausschuss), 05.05.2010 (Bezirksvertretung Aachen-Mitte) und 19.05.2010 (Rat) beschlossen und soll in Kürze eingerichtet werden.
Mit der Durchführung der Voruntersuchung für den Bereich "T" wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2006 beschlossen, den Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 12.06.06 auf Überprüfung der Ladezeiten in der Jülicher Straße bei der Planung des Bewohnerparkens zu berücksichtigen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 03.02.2010 die Verwaltung gebeten, den Antrag der Bezirksfraktion Aachen-Mitte vom 25.11.08 auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Robensstraße (Abschnitt Sackgasse) im Zuge der Planung zum Bewohnerparken einzubeziehen.
Situation
Gebietscharakteristik:
Die Grenze des Bereiches "T" verläuft hinter der nordöstlichen Bebauung der Lombardenstraße, über die Achse
Jülicher Straße, hinter der nördlichen Bebauung der Robensstraße und der Passstraße (s. Anlage 2).
Zur Bewohnerparkzone "T" gehören somit folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:
Jülicher Straße
Karlsburgweg
Lombardenstraße
Passstraße
Robensstraße
Thomashofstraße
Ungarnstraße.
Die Jülicher Straße weist als Grenzstraße überwiegend tertiäre Nutzung auf, die auch vereinzelt in den übrigen Straßen - außer dem Karlsburgweg - vorhanden ist, jedoch die Wohnnutzung überwiegt. Im Karlsburgweg ist ausschließlich Wohnnutzung vorhanden.
Die Randstraßen Jülicher Straße und Lombardenstraße sind Verkehrsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Alle übrigen Straßen sind als Zone 30" ausgewiesen.
Der Karlsburgweg und die Ungarnstraße zwischen Thomashofstraße und Lombardenstraße sind als Anliegerstraße ausgeschildert. Die gesamte Ungarnstraße und die Thomashofstraße im Bereich des Ungarnplatzes sind Einbahnstraßen. Ebenso die Robensstraße zwischen Passstraße und Thomashofstraße. Die Robensstraße jenseits der Thomashofstraße ist eine Sackgasse.
Folgende Daten wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (s. Auch Anlage 3)
| Anzahl |
Bewohner davon Hauptwohnsitzler davon Nebenwohnsitzler | 2.170 2.148 22 |
zugelassene Fahrzeuge davon auf Bewohner davon auf Gewerbe | 1.077 746 331 |
In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung ca. 429 Pkw-Parkplätze sowie Abstellmöglichkeit für ca. 7 Kräder vorhanden.
Aus Ortsbesichtigungen konnten ca. 441 Stellplätze auf privatem Gelände (ohne Parkhaus Carolus Thermen) ermittelt werden.
Parkraumerhebung:
Am Dienstag, den 13. April 2010, wurde in den Gebietsstraßen eine Parkerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. In drei Zeitbereichen um 6.00 Uhr, 11.00 Uhr und 23.00 Uhr wurden die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst.
Folgende Daten wurden für den Gesamtbereich ermittelt (s. auch Anlage 4, 5 und 10):
| 1. Rundgang 6.00 Uhr
Kfz % | 2. Rundgang 11.00 Uhr
Kfz % | 3. Rundgang 23.00 Uhr
Kfz % | |||
angetroffene Fahrzeuge | 421 | 100 | 432 | 100 | 431 | 100 |
Fahrzeuge von Bewohnern der Bereichsstraßen | 201 | 48 | 125 | 29 | 201 | 46,7 |
sonstige Kfz mit AC-Kennzeichen | 80 | 19 | 177 | 41 | 88 | 29,4 |
sonstige Kfz mit nicht - AC-Kennzeichen
| 140 | 33 | 130 | 30 | 142 | 32,9 |
Als Ergebnis der Erhebung ist eine sehr hohe Auslastung aller Straßen von im Mittel 99,6% festzustellen. In der Jülicher Straße liegt der mittlere Auslastungsgrad etwas niedriger, was auf das tagsüber ausgewiesene Liefern und Laden zurückzuführen ist.
Teilweise war eine Belegung zu erkennen, die über den legalen Parkraum hinausgeht, z.B. durch Falschparker.
Insgesamt wurden maximal 207 Kfz (19,2%) der im Viertel gemeldeten Fahrzeuge im Untersuchungsgebiet angetroffen. Zur Mittagszeit reduzierte sich der Wert auf 126 Fahrzeuge bzw. 11,7%.
Von den im Bereich angemeldeten Fahrzeugen wurden maximal 58 Fahrzeuge in den Straßen angetroffen in denen sie auch registriert waren. Dies entspricht einem Anteil von 5,4% aller im Bereich T gemeldeten Fahrzeuge. Vergleicht man alle drei Zeitbereiche, so ist zu erkennen, dass die Anzahl der angetroffenen Fahrzeuge nur leicht differiert. Sie nimmt in den Vormittagsstunden um 11 Fahrzeuge zu und bleibt dann nahezu konstant.
Die Anzahl der auf Bewohner zugelassenen Fahrzeuge nimmt im Vormittag um 76 Kfz ab und abends um dieselbe Anzahl wieder zu. Bei Fahrzeugen mit sonstigem AC-Kennzeichen ist im Vormittag eine Zunahme von 97 Kfz und gegen Abend wieder eine Abnahme um 89 Kfz zu verzeichnen. Dagegen nimmt die Zahl der sonstigen Kfz mit nicht-AC-Kennzeichen vormittags um 10 ab und abends wieder um 12 Fahrzeuge zu.
In Bezug auf die erhobene Parkdauer ist zu erkennen, dass 147 Kfz als Dauer-/Mehrfachparker innerhalb jedes Erhebungszeitraumes registriert wurden. Davon sind 57 Kfz auf nicht-AC-Kennzeichen zugelassen.
Bürgerinformationsveranstaltung:
Am 27/10/2010 wurde im Familienzentrum Aachen-Nord, städtische Tageseinrichtung für Kinder, in der Passstraße 25 eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 60 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Außerdem gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein (s. Anlage 9 und 11). Wesentliche Themen waren der hohe Parkdruck, der auf die Besucher der Thermen und die Mitarbeiter der STAWAG bzw. andere im Bereich angesiedelte Firmen und Institutionen zurückgeführt wird, die entstehenden Benachteiligungen für verschiedene Nutzergruppen wie Firmen und deren Beschäftigte innerhalb des Viertels und die Verlängerung der Gebührenpflichtzeit. Ebenso wurde die Parkordnung in der Robensstraße zwischen Passstraße und Thomashofstraße angesprochen sowie eine Mitnutzung der angrenzenden Bewohnerparkbereiche O und Ost 2"; hier stand der Blücherplatz im Vordergrund.
Aus den Basisdaten ist schon erkennbar, dass aufgrund der im Gebiet zugelassenen Fahrzeuge, auch bei Nutzung aller privater Stellplätze bereits hoher Parkdruck existiert. Die Parkraumerhebung zeigt, dass eine überwiegend 100%ige Auslastung vorhanden ist. Verursacher hierfür sind vor allem Fahrzeuge, die außerhalb des Viertels zugelassen sind. Erkennbar ist tagsüber ein deutlicher Anstieg der gebietsfremden Fahrzeuge, was auf Berufspendler und verdrängte Besucher der Innenstadt hinweist, die hier einen kostenfreien Parkplatz finden.
Planung:
Mit Blick auf die vorgenannten Details, befürwortet die Verwaltung die Einrichtung der Bewohnerparkzone T, da hiermit die Bewohner größere Chancen bekommen, in ihrem Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden.
Gleichzeitig wird dadurch eine Verkehrsberuhigung mit einer Reduzierung des Parksuchverkehrs erzielt. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist gleichzeitig ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen.
Zur Einrichtung der Zone T als Bewohnerparkbereich wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 8). Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.
Im Bereich Jülicher Straße soll vor Haus Nummer 41 der vorhandene Krad-Parkplatz mangels Bedarf aufgehoben werden.
Ansonsten ist auf der Jülicher Straße zwischen Haus Nummer 69 und Thomashofstraße und zwischen Thomashofstraße und Robensstraße durchgehend werktags von 7.00 bis 19.00 Uhr Liefern und Laden ausgewiesen. Aufgrund des Ratsantrages, der Bürgereingaben, Kontrollen vor Ort und Nachfrage bei den ansässigen Geschäften, wurde das Liefer- und Ladeangebot auf ca. die Hälfte der Fläche verringert. Die Zeiten wurden beibehalten, da diese bedarfsgerecht sind. Die übrige Fläche ist als Parkfläche vorgesehen.
Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Jülicher Straße und Lombardenstraße mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz Zone T mit Parkschein. Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz Parkschein frei ausgeschildert (angelehnt an die 30 km/h-Zone).
Für die im Bereich Beschäftigten sowie die Besucher wird auch weiterhin der Parkplatz Blücherplatz zur Verfügung stehen, jedoch während der Gebührenpflichtzeit nur mit einem Ticket.
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text Parkscheinautomat soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches T wurden für 17 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von 90.000,00 Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen nach Rechtskraft des Haushalts 2011 unter PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1" - Einrichtung Bewohnerparken - (60.000,00 Euro) und PSP-Element 5-120202-800-00500-400-1", Kostenart 78310000 - Austausch von Parkscheinautomaten - (45.000,00 Euro) zur Verfügung.
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone T ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus
a) mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen fahren oder
b) ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen
oder
c) Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 für die ersten 30 Minuten, darüber hinaus 0,05 je angefangene Zeiteinheit von 6 Minuten gelten.
Um auswärtigen Angehörigen, Besuchern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie im Bereich Ost 2" keine Höchstparkdauer festgelegt werden. Mit dieser Lösung wurden schon in den Bewohnerparkzonen J1", K und O" gute Erfahrungen gemacht.
Um auch den im Bereich T ein verbessertes Mobilitätsangebot zu offerieren, wird vorgeschlagen, den Gewerbebetrieben das Job-Ticket-Angebot vorzustellen.
Zur Reduktion des Einstiegspreises bietet es sich an, in den ersten Jahren Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu verwenden. Da der Bewohnerparkbereich über die Achse Jülicher Straße eine gute ÖPNV-Anbindung aufweist, kann mit einem zusätzlich günstigeren Tarif-Angebot eine attraktive Mobilitätsalternative angeboten werden. Dabei kann sowohl ein vollständiger Umstieg auf den ÖPNV als auch die Verknüpfung Park + Ride genutzt werden. Schließlich würde ein solches Angebot die Aktivitäten der Stadt im Rahmen des Luftreinhalteplanes unterstützen.
Ferner wurde im Zuge der Überplanung dieser Zone auch die Parkordnung im Bereich der Robensstraße zwischen Passstraße und Thomashofstraße und jenseits der Thomashofstraße (Sackgasse) überarbeitet. Im Bereich beider Straßenabschnitte ist ein Teilbereich mit Schrägparken ausgewiesen.
Die Neuordnung sieht für beide Straßenabschnitte nur noch Längsparken mit an den Einmündungen vorgezogenen Gehwegen vor. Der Vorteil des Längsparkens ist, dass die komplette Breite des Gehweges für Fußgänger nutzbar ist und der Überhang (0,70 m) der Kfz entfällt. Dies ist hier von besonderer Wichtigkeit, da in diesem Bereich die Grundschule Passstraße angesiedelt ist und somit ein Beitrag zur Sicherheit des Schüleraufkommens geleistet wird. Dazu gehört auch die Vorziehung der Gehwege an den Einmündungen, hiermit wird die Querungsfläche der Fahrbahn so gering wie möglich gehalten.
Im Sackgassenbereich entfallen mit Einrichtung des Längsparkens neun Parkplätze. Im anderen Straßenabschnitt wird aufgrund des Wegfalls von Schrägparken und Gehwegvorziehung eine Reduzierung von sechs Parkplätzen erfolgen. Auf diese kann im Zuge des Bewohnerparkens verzichtet werden, da in diesem Zusammenhang auch eine Entspannung der Parksituation eintreten wird.
Für das bauliche Vorziehen der Gehwegköpfe wurde ein Betrag von ca. 30.000 kalkuliert. Das Vorziehen der Gehwegköpfe kann erst erfolgen, wenn hierfür die notwendigen Mittel bereitstehen.
Gleichfalls ist im Bereich der Ungarnstraße vor den Häusern Nummer 4-8 mo. - fr. von 7.30 - 8.15 Uhr und von 11.45 - 17.15 Uhr die Einrichtung einer Ein-und Ausstiegsmöglichkeit für Kinder, die mit dem Pkw zur Schule gebracht werden, vorgesehen.
Das von Seiten der Bürger vorgeschlagene gleichzeitige Einführen des Bewohnerparkens in den Zonen T und Ost 2" kann mit Hinblick auf die Ressourcen nicht umgesetzt werden.
Bei der Infoveranstaltung haben Bewohner sich darüber beklagt, dass die Thermenbesucher im öffentlichen Straßenraum anstatt im Thermenparkhaus parken. Die Verwaltung wird versuchen hierzu mit dem Geschäftsführer der Thermen eine Lösung zu finden.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor:
1. Den im beigefügten Plan dargestellten Bereich T mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
2. Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis T von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die Straßen Karlsburgweg, Passstraße, Robensstraße, Thomashofstraße und Ungarnstraße, als Bewohnerparkzone und die Parkstände auf der Jülicher Straße und der Lombardenstraße mit der Positivbeschilderung StVOZ 314 zu versehen.
3. Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.
4. Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
5. Den Bewohnerparkbereich T schnellstmöglich einzurichten.
6. Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7. Ein Job-Ticket-Programm für die Betriebe unter Mitfinanzierung aus Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung zu erarbeiten und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung zu offerieren.
8. Sonderparkberechtigt werden:
a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
9. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 festzusetzen.
10. Die im Bereich Robensstraße/Passstraße und Robensstraße/Thomashofstraße vorgezogenen Gehwegköpfe laut Plan zu erstellen.
11. Auf der Jülicher Straße das Liefer- und Ladeangebot zugunsten der im Plan dargestellten Parkplätze zu reduzieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
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| 5-120 202-900-00100-300-1 Einrichtung Bewohnerparken 60.000 5-120 202-800-00500-400-1, Kostenart 78310000 Austausch von Parkscheinautomaten 45.000 | |||
Investitionskosten |
| __________ | ||
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
| |
c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme: |
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| __________ |
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d. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
| pro PSA 800/Jahr | |
| Sachkosten |
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| __________ |
| Abschreibung |
| __________ | |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| __________ |
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c. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
| __________ | |
d. | Sachkosten |
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| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme |
|
| __________ |
|
|
|
|
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f. | Dauer |
| Jahre |
|
g. | Zuschüsse |
|
| __________ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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