Entscheidungsvorlage - FB 61/0296/WP16
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III, FB 61, Verkehrsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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30.03.2011
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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09.12.2010
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07.04.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, wonach an den Knotenpunkten Alt-Haarener-Straße/Auf-der-Hüls und Alt-Haarener-Straße/Haarener Gracht längere Grünzeiten für den Verkehr auf der Alt-Haarener-Straße geschaltet werden und schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an, auf die Erarbeitung eines neuen gesamtbezirklichen Verkehrskonzeptes zu verzichten.
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, wonach an den Knotenpunkten Alt-Haarener-Straße/Auf-der-Hüls und Alt-Haarener-Straße/Haarener Gracht längere Grünzeiten für den Verkehr auf der Alt-Haarener-Straße geschaltet werden und schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an, auf die Erarbeitung eines neuen gesamtbezirklichen Verkehrskonzeptes zu verzichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt Haaren
Die Ortsdurchfahrt Haaren wird zur Zeit durch Verkehr, der durch die Fahrspurreduktion auf der A544 im Bereich der Autobahnbrücke über die Haarener Gracht verdrängt wird, zusätzlich belastet. Im Zuge der Erneuerung der Brücke ist seit einigen Monaten die Fahrbahn in Richtung Aachener Kreuz auf eine Fahrspur eingeengt. Dies führt dazu, dass viele Verkehrsteilnehmer die Ortsdurchfahrt Haaren als Alternativroute benutzen.
Die Folge ist starker Rückstau im Ortskern, der sich insbesondere in der Nachmittagsspitze auf der Alt-Haarener-Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts entwickelt. Die Fahrzeugschlange staut sich zeitweise bis zum Knotenpunkt Jülicher Straße/Prager Ring zurück und behindert dort den Abfluss aus dem Prager Ring.
Am 5.10.2010 wurde eine Verkehrsbeobachtung durchgeführt. An diesem Tag entwickelte sich ab 16.45 Uhr ein Rückstau in Haaren, der bis ca. 18.00 Uhr anhielt.
Die Fahrzeuge stauten sich in diesem Zeitraum meist bis zum Bahnübergang, teilweise aber auch bis zur Einmündung Kanonenwiese zurück.
Der Rückstau entstand an den Signalanlagen Alt-Haarener-Straße/Auf der Hüls und Alt-Haarener-Straße/Haarener Gracht.
Hier sind die Grünzeiten zu gering, um alle Fahrzeuge in einem Signalumlauf abzuwickeln. Nach Grünende verbleibt ein Restrückstau, der in den Spitzenzeiten immer länger wird. Hinzu kommen Behinderungen durch den Busverkehr an der Haltestelle Haaren Markt, der dazu beiträgt, dass die vorhandenen Grünzeiten nicht optimal ausgenutzt werden können.
An beiden Knotenpunkten wird heute eine Fußgängerphase (Rund-um-Grün) geschaltet. Die Fußgängergrünzeit ist gegenüber allen Kfz-Grünzeiten signaltechnisch abgesichert.
Es ist davon auszugehen, dass die einspurige Verkehrsführung in Richtung Aachener Kreuz auf der A544 bis September 2011 beibehalten wird.
Mit einer Unterbrechung von 1-2 Jahren folgt dann der Umbau der Haarbachtalbrücke. Im Zuge des Umbaus dieser Brücke wird erneut eine Baustellenverkehrsführung mit 2 Fahrspuren in Richtung Europaplatz und einer Fahrspur in Richtung Aachener Kreuz eingerichtet werden.
Signaltechnisches Optimierungspotential Signalanlage Alt-Haarener-Straße/Auf der Hüls in der Nachmittagsspitze
Aus Sicht der Verwaltung ist es aus Sicherheitsgründen sinnvoll die Fußgängerphase beizubehalten. Unter Beibehaltung der Fußgängersicherheit gibt es folgende Optimierungsmöglichkeiten:
- Verkürzung der Kfz-Grünzeit in der Germanusstraße von 12 auf 10 Sekunden
- Verkürzung der Fußgängergrünzeit in den Furten über die Alt-Haarener-Straße von 10 auf 9 Sekunden
- Verkürzung der Fußgängergrünzeit in der Furt über die Germanusstraße von 12 auf 9 Sekunden
- Verkürzung der Fußgängergrünzeit in der Furt über Auf-der-Hüls von 12 auf 11 Sekunden
- Verlängerung der Grünzeit in der Alt-Haarener-Straße stadtauswärts zu Lasten des kurzen Nachlaufes stadteinwärts, der heute zugunsten links abbiegender Fahrzeuge von der Alt-Haarener-Straße in die Straße Auf der Hüls geschaltet wird
Mit Umsetzung der oben genannten Veränderungen lässt sich die Grünzeit auf der Alt-Haarener Straße stadtauswärts von aktuell 43 Sekunden um 16,3% auf 50 Sekunden verlängern.
Signaltechnisches Optimierungspotential Signalanlage Alt-Haarener-Straße/Haarener Gracht in der Nachmittagsspitze
Aufgrund der Knotengeometrie, die ein zügiges Abbiegen in und aus der Haarener Gracht begünstigt, ist aus Sicht der Fachverwaltung an dieser Stelle das Schalten einer Fußgängerphase obligatorisch. Die gleichzeitige Freigabe von Fußgängern und Abbiegern, wie dies ohne eine signaltechnisch geschützte Fußgängerphase der Fall wäre, ist nicht zu verantworten.
Unter Beibehaltung der Fußgängersicherheit gibt es folgende Optimierungsmöglichkeiten:
- Verkürzung der Fußgängergrünzeit in der südlichen Furt über die Alt-Haarener-Straße von 13 auf 9 Sekunden
- Verkürzung der Fußgängergrünzeit in der Furt über die Haarener Gracht von 15 auf 8 Sekunden
- Verlängerung der Grünzeit in der Alt-Haarener-Straße stadtauswärts zu Lasten des kurzen Nachlaufes stadteinwärts, der heute zugunsten links abbiegender Fahrzeuge von der Alt-Haarener-Straße in die Haarener Gracht geschaltet wird
Mit Umsetzung der oben genannten Maßnahmen lässt sich die Grünzeit auf der Alt-Haarener Straße stadtauswärts von aktuell 47 Sekunden um 12,7% auf 53 Sekunden verlängern.
Empfehlung der Verwaltung
Es ist davon auszugehen, dass bereits geringfügige Verlängerungen der Grünzeit für den stadtauswärtigen Verkehr auf der Alt-Haarener-Straße zu einem deutlichen Stauabbau führen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die oben beschriebenen signaltechnischen Änderung durchzuführen und längere Grünzeiten für den Verkehr auf der Alt-HaarenerStraße zu schalten.
Gesamtbezirkliches Verkehrskonzept
Zur Entlastung der Ortsdurchfahrten Haaren und Verlautenheide wurde ein großräumiges Verkehrskonzept erstellt und in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 3.5.2006 und am 13.09.2006 behandelt.
Der Verkehrsausschuss fasste am 26.10.2006 folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Auf Grundlage der Ergebnisse des Prognosefalles 2 fordert er eine höhere Einstufung der Ortsumgehung Verlautenheide (L23n) in der Integrierten Generalverkehrsplanung NRW (IGVP) und eine Weiterverfolgung der Planungen für diese Straße.
Sowohl das Kreuzungsbauwerk für die L23n als auch die Autobahnanschlussstelle A4 (Hollandlinie)/L23 südöstlich des Kreisverkehrs Verlautenheidener Straße/Willy-Brandt-Ring sollen in das Planfeststellungsverfahren zum Umbau des BAB-Kreuzes Aachen einbezogen werden.
Eine stufenweise Realisierung beider Maßnahmen ist denkbar.
Die Verwaltung hat sich gegenüber dem Land, insbesondere jedoch gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW für eine bevorzugte Verfahrensbehandlung der L 23n eingesetzt und insbesondere nach Möglichkeiten, diese beim Ausbau des BAB-Kreuzes zu berücksichtigen, nachgefragt. Diese Vorstellungen wurden jedoch nicht berücksichtigt, sodass mit den durch den Ausbau des BAB-Kreuzes geschaffenen Fakten vermutlich keine Realisierungschance für eine Ortumgehung Verlautenheide in der vorgesehenen Führung besteht.
Hinsichtlich einer neuen Anschlussstelle A 4 wurde sowohl das Land als auch der Bund eingeschaltet. Seitens des Landes wurde nach Prüfung die Einrichtung einer neuen Anschlussstelle beim Bund beantragt, der diese jedoch mit Verweis auf die mangelnde Fernverkehrsrelevanz und mit Hinweis auf möglicherweise entstehende Leistungsfähigkeitsdefizite, die durch die Anbindung an der vorgesehenen Stelle auf dem westlichen Ast des Aachener Kreuzes entstehen könnten, abgelehnt hat.
Die Verwaltung hat hierzu alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten angeschrieben und um Unterstützung hinsichtlich einer Neubewertung durch das Bundesverkehrsministerium gebeten. Der Sachstand dazu kann in der Sitzung vorgetragen werden.
Schließlich ist immer wieder festzustellen, dass breite LKW die Straßen Strangenhäuschen und Hergelsbendenstraße befahren, obwohl an der Ecke Krefelder Straße eine Breitenbegrenzung auf 1,9m ausgeschildert ist. Ursache hierfür sind vermutlich die Navigationsgeräte der Spediteure, die als kürzeste Strecke zu den Zielen in Haaren, Verlautenheide oder dem Gewerbegebiet Hüls die Fahrt quer durch Haaren vorgeben. Die Hergelsbendenstraße ist grundsätzlich für den Verkehr offen und die billigeren Navigationsgeräte unterscheiden nicht zwischen PKW- und LKW- Zielführungen.
Aus diesem Grunde hat die Verwaltung beim Autobahnamt und beim Landesbetrieb Straßen NRW erreichen können, dass bereits im neuen Vorwegweiser und dem Wegweiser in der Autobahnausfahrt der Hollandlinie auf die Krefelder Straße geradeaus nur noch das Gewerbegebiet als Ziel ausgewiesen wird und Haaren nach rechts über den Prager Ring geleitet wird. Auch die Breitenbegrenzung von 1,9m wird bereits in der Abfahrt angezeigt.
Entsprechende Verdeutlichungen sind auch auf der Krefelder Straße jeweils am Beginn der beiden Abbiegefahrstreifen in das Strangenhäuschen vorgenommen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, auf die Erarbeitung eines neuen gesamtbezirklichen Verkehrskonzeptes vor dem Hintergrund dieses Sachstandes und in Anbetracht der vorhandenen Personalkapazitäten zunächst zu verzichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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54,6 kB
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