Kenntnisnahme - FB 61/0382/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Signalisierung der Kreuzung Monschauer Straße / Walheimer Straße / Eisenhüttenweg (Itertal-Klinik)Bürgerantrag einer Anwohnerin vom 11.11.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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30.03.2011
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.04.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund des bevorstehenden Ausbaus der B 258 Monschauer Straße und der dabei erfolgenden Signalisierung der Kreuzung Walheimer Straße eine vorgezogene, separate Signalisierung nicht erfolgt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund des bevorstehenden Ausbaus der B 258 Monschauer Straße und der dabei erfolgenden Signalisierung der Kreuzung Walheimer Straße eine vorgezogene, separate Signalisierung nicht erfolgt. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger der B 258 Monschauer Straße plant konkret die Verbreiterung der B 258 Monschauer Straße im Teilabschnitt zwischen BAB und Walheimer Straße um einen Fahrstreifen, um den jetzt in Verkehrs-Spitzenzeiten immer wieder zu beobachtenden Rückstau abbauen zu können. Wahrscheinlich wird dann gleichzeitig eine Signalisierung der Kreuzung B 258 Eisenhüttenweg / Walheimer Straße notwendig sein. Wann dieser Ausbau erfolgen wird, lässt sich derzeit noch nicht genau konkretisieren, da die Finanzierung noch abschließend zu klären ist.
Einer separaten, vorgezogenen Signalisierung des Knotens stimmt der Landesbetrieb nur zu, wenn die Stadt Aachen die Kosten hierfür tragen würde oder die bestehende Unfallsituation ein sofortiges Handeln zwingend erforderlich macht. Die Unfallsituation an diesem Knoten ist derzeit B besonders unter Berücksichtigung der hohen täglich dort fahrenden Verkehrsmengen - unauffällig und bedarf keiner aktuellen Maßnahmen. Während der Spitzenzeiten des Verkehrs auf der B 258 Monschauer Straße ist das Einbiegen aus der untergeordneten Zufahrt sicher nicht ganz einfach. Insofern ist der Wunsch der Antragstellerin nachvollziehbar. Die ortskundigen Anwohner müssen beim beabsichtigten Überqueren der Monschauer Straße gegebenenfalls auf die benachbarten signalisierten Knoten ausweichen, um sicher auf die Monschauer Straße oder in die gegenüberliegenden Straßenzüge zu gelangen. Im Verlaufe des Tages ist das Verkehrsaufkommen so übersichtlich und durch die benachbarten Ampeln in Kraftfahrzeug-Gruppen zusammengefasst, dass ein Queren der Straße sowohl zu Fuß als auch mit Fahrrädern und Autos beim Abwarten größerer Verkehrslücken sicher möglich ist.
Nach Auswertung der bei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle ist in 2010 lediglich ein Verkehrsunfall am 15.10.2010 aufgenommen worden. Hierbei hat ein Linksabbieger in die Walheimer Straße den entgegenkommenden Verkehr nicht beachtet und ist mit ihm kollidiert. Die Auswertungen der Unfälle in 2009 zeigen einen Auffahrunfall auf einen abbremsenden Rechtsabbieger sowie einen leichten Unfall zwischen zwei Fahrradfahrern. Diese drei Unfälle hätten auch durch eine Signalisierung nicht vermieden werden können, da die aufgezeichneten Verkehrsströme in gleicher Grünphase geführt werden. Lediglich ein Verkehrsunfall am 23.01.2009 zwischen einem aus der Walheimer Straße querenden Autofahrer und einem bevorrechtigten Autofahrer aus Richtung Kalkhäuschen hätte durch die Signalanlage ausgeschlossen werden können.
Diese auf querende Fahrzeuge bezogene sehr geringe Unfallsituation begründet keinen dringenden Handlungsbedarf für das Vorziehen der Signalisierung des angesprochenen Knotens, wobei beim nachfolgenden Straßenausbau die Signalgeber gegebenenfalls sehr kostenaufwändig an die neuen Fahrbahnränder versetzt werden müssten.
Da die unabweisbare Notwendigkeit einer vorgezogenen Signalisierung gegenüber dem Landesbetrieb nicht begründet werden kann, verbliebe somit lediglich eine Signalisierung des Knotens auf städtische Kosten.
In Anbetracht der zeitnahen Umgestaltung der Monschauer Straße mit wahrscheinlicher Signalisierung durch den Landesbetrieb, ist eine vorgezogene städtische Finanzierung dieser Signalanlage nicht vertretbar. Der Ausbau der B 258 in diesem Bereich ist somit abzuwarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,6 kB
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