Entscheidungsvorlage - FB 61/0404/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, die Umgestaltung des Katschhofs nach der vorgelegten Ausführungsplanung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Umgestaltung des Katschhofs nach der vorgelegten Ausführungsplanung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss beschließt die Umgestaltung des Katschhofs nach der vorgelegten Ausführungsplanung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.                   Grundlagen

 

Der Planungsausschuss hat am 20.1.2011 die Entwurfsplanung zur „Freiraumgestaltung Pfalzbezirk“ einstimmig beschlossen. Prüfaufträge hinsichtlich der Behindertengerechtigkeit, des capitulare de villis, des Rampenbereichs im südlichen Katschhof und der Nutzung eines Aufzugs im Centre Charlemagne wurden damit verbunden. In der Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung des Planungsausschusses am 17.2.2011 konnten diesbezüglich bereits grundsätzlich neue Lösungen vorgestellt werden.

In die nun vorliegende Planung sind diese Überlegungen eingeflossen.

 

Auf Grund des engen Zeitplans im Projekt „Freiraumgestaltung Pfalzbezirk“ sollen die Baubeschlüsse für die zwei Bauabschnitte (s. Anlage 2) in zwei Schritten erfolgen. Die jetzt vorliegende Ausführungsplanung umfasst den Bereich Katschhof (s. Anlage 1). Der darin enthaltene Vorbereich des Centre Charlemagne wird zwar erst im zweiten Bauabschnitt umgesetzt, gehört aber gestalterisch zum ersten Bauabschnitt und sollte daher in Gänze gesehen und auch beschlossen werden.

 

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Ausführungsplanung. Zur weiteren Beschleunigung soll auf dieser Grundlage - parallel zur Detaillierung der Planung - die Ausschreibung vorbereitet werden.

 

Die Ausführungsplanung für den zweiten Bauabschnitt (Ritter-Chorus-Straße und Johannes-Paul-II-Straße) erfolgt anschließend.

 

2.                   Beschreibung der Maßnahme

 

              Grundmaterialien

1.       Das Grundmaterial im ehemaligen Pfalzbereich ist die geschnittene Grauwacke im Großpflasterformat (vgl. Vorlage zur Materialentscheidung FB 61/ 0311/ WP16). Sie wird in Reihen verlegt am Fuß sowie oberhalb der Freitreppe, im Vorbereich des Centre Charlemagne und in der Rampenfläche im südlichen Katschhofbereich verwendet. Die Abschlüsse zu den Gebäuden werden mit einem dreizeiligen Kleinpflasterband ebenfalls in Grauwacke ausgebildet. Die Verlegung erfolgt in flexibler Bauweise mit Fugenverfestigung.

2.       Das Material für Ausstattungen und wichtige vertikale Elemente, z.B. Treppen, ist der Blaustein („Belgischer Granit“).

3.       Die wichtigen karolingischen Spuren (Nordannex, Solarium) werden mit Lavabasaltplatten dargestellt.

 

              Freitreppe an der Rathaussüdseite

Die Treppenanlage wurde hinsichtlich der Barrierefreiheit überarbeitet. Die öffentliche Toilettenanlage unter dem Standesamt entfällt. In der Umgebung entstehen durch umgestaltete öffentlich zugängliche Gebäude ausreichend alternative Angebote (vgl. Mitteilung der Verwaltung FB 61/0393/WP16). In Zukunft werden die ehemaligen Toilettenräume als Lagerräume genutzt und über das Treppenhaus im Standesamt erschlossen. Der wenig attraktive Abgang in den Keller kann im Bereich der neuen Treppenanlage daher entfallen. Ebenso kann der geplante gläserne Aufzug für die Überwindung des Höhenunterschieds zwischen Katschhof und Terrasse am Rathaus entfallen. Als Angebot für Gehbehinderte wird stattdessen ein Treppenlift an der Fassade des Standesamts vorgesehen. Ein weiterer Lift in der Engstelle zwischen Rathaus und Centre Charlemagne ermöglicht es Gehbehinderten mit einem Euroschlüssel barrierefrei auf kurzem Weg vom Katschhof zum Markt zu gelangen. (vgl. Anlage 5)

Eine 24 Stunden zugängliche und mit einem Euroschlüssel erreichbare barrierefreie Toilettenanlage wird im Centre Charlemagne eingerichtet. (vgl. Anlage 11)

Der Behinderteneingang des Centre Charlemagne wird über eine Rampe mit 6 % Steigung, die in die große Treppenanlage integriert ist, erreicht.

Die Blockstufen der großen Freitreppe bestehen aus Blaustein in geflammter Oberfläche. Ein eingefräster kontrastierender Streifen macht zusätzlich auf die einzelnen Stufen aufmerksam. Die Podeste werden mit geschurrten Blausteinplatten im Format 30 auf 45 cm gepflastert. Sie heben sich ebenfalls von den Stufen heller ab. Sehbehinderte werden auf diese Art bei der Benutzung der Treppe unterstützt. Das Steigungsmaß beträgt 15 auf 30 cm.

Die Ansicht von der Krämerstraße aus wird das Motiv der Blockstufe aufnehmen: Dort wird die Ansicht mit Natursteinplatten verkleidet. (vgl. Anlage 9)

 

              Capitulare de Villis und Darstellung des Solariums

Dem Wunsch, das „Karlsgärtchen“ weitgehend zu erhalten, wurde mit dem nun vorliegenden Entwurf Rechnung getragen. Der Freundeskreis Botanischer Garten e.V., der diese Flächen bepflanzt und pflegt, entwickelt zur Zeit in Abstimmung mit baumarchitekten ein Pflanzkonzept. Ziel ist es, den Hintergrund – das capitulare de villis, die Landgüterverordnung Karls des Großen – deutlich zu machen. Dazu gehört neben der Auswahl von besonderen und exemplarischen Pflanzen auch ein entsprechender inhaltlicher Hinweis, der die Pflanzliste in den größeren Zusammenhang der Verordnung stellt. Dies wird im Rahmen des Ausstellungskonzepts durch Frau Müller-Rieger erarbeitet.

Die Beete mit einer Kantenlänge von 1,60 m werden durch eine etwa 25 cm hohe Stahleinfassung von der Umgebung getrennt. Sie eignen sich so für unterschiedlichste Pflanzungen. Der Pflanzbereich wird bewusst vom Rathaus abgesetzt, um dort die historischen Mauern sichtbarer zu machen. An geeigneten Stellen wird jeweils eine Blausteinbank als Abgrenzung und Sitzgelegenheit integriert. Vor dem Mittelrisalit (Arksches Treppenhaus) wird eine Blausteinbank aus Einzelelementen als Fortführung dieses Motivs vorgesehen.

Eine weitere karolingische Spur wird mit der Abbildung des Solariums, ein Anbau der Königshalle, (analog zum Nordannex) mittels Lavabasaltplatten im Boden deutlich gemacht. Diese Idee wurde aus der Beratung zum Ausstellungskonzept aufgegriffen. Über die Gestalt und Nutzung dieses südlichen Anbaus an die aula regia ist wenig bekannt. Seine Lage ist allerdings gesichert.

Die Entlüftung des Ratskellers wird an Ort und Stelle beibehalten und in ein Beet integriert. Alternative Lösungen, wie die Führung durch ein Gebäude, werden untersucht, sind aber nicht kurzfristig umsetzbar.

 

              Vorbereich Centre Charlemagne

Das geschnittene Grauwackegroßpflaster läuft als Grundthema vor dem Centre Charlemagne weiter. Unter den Bäumen wird ein wechselnder Streifen aus Blausteinbänken, Baumscheiben und geschurrten Blausteinplatten, ebenfalls im Format 30 auf 45 cm, hergestellt. Unmittelbar im Eingangsbereich des Centre Charlemagne soll das auch im Innenraum verwendete Material Blaustein eine Art Teppich bilden.

 

              Rampe im südlichen Katschhofbereich und Darstellung des Nordannex

Das auf dem Münsterplatz vorhandene Platinenpflaster aus Grauwacke wird bis zum Fuß der Rampe fortgeführt. Die Rampe selbst wird in Grauwackegroßpflaster ausgebildet. Die niedrigen Mauern, die die Rampe begleiten, werden mit Blausteinblöcken gebildet.

Der bereits in Teilen im Boden abgebildete Nordannex wird auch im Bereich der Rampe und nördlich davon – analog zum Südannex - mit Lavabasaltplatten dargestellt. Im Detail ist noch zu klären, wie er im vorhandenen Lavabasaltbelag durch die Verlegerichtung/ das Format/ die Fuge oder die Oberflächenbehandlung optisch abgesetzt wird. Für eine größere Lösung (Umgestaltung auch des südlichen Katschhofrandes in Grauwackegroßpflaster) stehen zur Zeit nicht ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

              Zaun am Schulhof/ an der Nikolauskapelle

Die Eibenhecke am Schulhof der Domsingschule wurde im Februar entfernt und ermöglicht nun einen freien Blick auf den Fuß des Domes. Der Zaun und der Mauersockel am Schulhof sollen nun in enger Absprache mit dem Domkapitel und der Denkmalpflege saniert werden. In Teilen soll der Sockel abgetragen und der Zaun niedriger gesetzt werden. (vgl. Anlage 6)

             

              Beleuchtung

Für die Beleuchtung ist ein mit der in den übrigen Bereichen (Ritter-Chorus-Straße, Johannes-Paul-II-Straße) verwandter Leuchtentyp der Fa. Hess vorgesehen. Die Säulenleuchten finden ihre Standorte in regelmäßigen Abständen in der Achse der Baumreihen. Die Terrasse am Rathaus wird durch die Beleuchtung der Rathausfassade bereits recht gut erhellt. Einzelne ergänzende Strahler werden gemeinsam mit dem Lichtverein geprüft.

             

              Vorhandene Gedenktafeln (Trümmerfrauen/ Grundstein Europas)

In der vorhandenen Treppenanlage sind zwei Gedenktafeln integriert. Die Tafel „Europa – Grundstein des Friedens“ wird auf der zukünftigen Terrasse im vorderen Bereich in den Boden integriert. Die Tafel zum Gedenken der Trümmerfrauen wird in die Fassade des Standesamtes - ein Nachkriegsbauwerk - im Durchgang zwischen Krämerstraße und Katschhof eingebaut.

 

3.                   Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen

 

Am 24. Januar fand ein Ortstermin mit Vertretern der Kommission Barrierefreies Bauen auf dem Bauhof statt, um die Musterflächen zu begutachten. Ergebnis dieses Termins war u. a., dass der vorgeschlagene Kontrast zwischen scharriertem und geschurrtem Blaustein am Antritt der Stufen für Sehbehinderte nicht erkennbar ist. Es wurde daher die oben beschriebene Stufenalternative entwickelt (geflammter Blaustein mit scharriertem Streifen). Zur angenehmen Begehbarkeit wurde auch für den Vorbereich des Centre Charlemagne ein einheitlicher Belag aus geschnittener Grauwacke gewählt.

Die u. a. auf Grund des Ortstermins geänderte Planung wird am 23.3.2011 in der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt. Es erfolgt ein mündlicher Bericht in den politischen Sitzungen.

 

 

4.                   Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege

 

Eine enge Abstimmung mit der Denkmalpflege findet laufend statt. Die Denkmalpflegerische Genehmigung gem. § 9 DSchG wird zur Zeit eingeholt. Die Grabungsgenehmigung wird auf Grundlage der vollständigen Ausführungsplanung mit sämtlichen Eingriffsbereichen und –tiefen eingeholt.

 

5.                   Finanzierung/ Kosten

 

Auf Grund der aktuellen Ratsanfragen, soll an dieser Stelle noch einmal der allgemeine Förderhintergrund erläutert werden:

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Förderprojekt im Rahmen des Konjunkturprogramms 1 „Nationale Welterbestätten“. Diese Mittel stehen zusätzlich zu denen der Städtebauförderung zur Verfügung. Sie sind nicht mit ihnen austauschbar. Die Förderquote beträgt 2/3, d.h. der Eigenanteil der Stadt 1/3 der Kosten. Wenn die Mittel nicht in das Projekt „Freiraumgestaltung Pfalzbezirk“ fließen, verfallen sie und es sind zusätzlich Zinsen an den Bund für bereits abgerufene Mittel zu zahlen. Die bereits verausgabten Mittel, v. a. für die Planung sind durch entsprechende Eigenmittel der Stadt zu tragen. Da es sich um eine Maßnahme im Rahmen eines Konjunkturprogramms handelt, muss sie schnell umgesetzt werden. Geschieht dies verzögert, sind ebenfalls Zinsen zu zahlen.

Haushaltsmittel für das Projekt wurden entsprechend dem Förderbescheid für die Jahre 2011 bis 2013 eingeplant. Die Beschlusslage bzgl. der Planung erfolgte bisher einstimmig.

 

Entsprechend der Darstellungen der Vorlage FB 61/ 0273/ WP16 zur Vorplanung (vgl. insbesondere Punkt 2.2) steht ein Gesamtbudget von 1.670.000 Euro für die Bruttobaukosten zur Verfügung. Für die Maßnahmen am Katschhof (Bausteine 5a, 5b, 7, 8 und 9) betragen die ermittelten Kosten 971.000 Euro (vgl. Vorlage zur Entwurfsplanung FB 61/ 0349/ WP16). Kosteneinsparungen und Mehraufwendungen durch die geänderte Planung gleichen sich in etwa aus.

 

Hinzu kommt der pauschale Mehrkostenaufschlag von 10 % für die archäologische Begleitung und damit einhergehende Kostensteigerungen im Bauablauf. Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 6-8 sowie Leistungen von Fachingenieuren betragen ca. 70.000 Euro.

 

Für den Bereich Katschhof entstehen daher Kosten in Höhe von 1.140.000 Euro.

 

Für die Realisierung stehen ausreichende Haushaltsmittel in folgenden PSP-Elementen zur Verfügung:

5-120102-900-02200-300-1 (Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. Konjunkturpaket I)

5-150102-900-00200-300-2 (Gesellschafterdarlehen E 26: Centre Charlemagne)

 

Das Vergabeverfahren bzgl. des Schneidens von Grauwackegroßpflaster für den ersten Bauabschnitt (vgl. Vorlage zur Materialentscheidung FB 61/ 0311/ WP16) befindet sich kurz vor der Beauftragung.

 

Die Folgekosten für die Umgestaltung des Bereichs am Katschhof ändern sich nur hinsichtlich der geplanten Treppenlifte. Für einen Wartungsvertrag sind ca. 1000 Euro pro Jahr und Lift zu erwarten.

 

6.                   Zeitplanung/ Bauabschnitte

 

Die Stawag plant auf dem Katschhof Erneuerungsmaßnahmen hinsichtlich des Kanals und der Fernwärme. Im Mai werden im nördlichen Bereich des Katschhofs die Arbeiten beginnen. Für den  Karlspreis werden die Oberflächen soweit provisorisch hergestellt und die Baustelleneinrichtung soweit entfernt, dass die Veranstaltung angemessen stattfinden kann.

Ab Mitte Juli ist die Umgestaltung der Freitreppe geplant. Die Fertigstellung soll im November erfolgen, so dass der Weihnachtsmarkt wie gewohnt stattfinden kann. Voraussichtlich ist mit kleineren Einschränkungen für den motorisierten Verkehr hinsichtlich der Befahrbarkeit/ Belastbarkeit der neu hergestellten Flächen zu rechnen. Ein entsprechendes Aufbau- und Belieferungskonzept wird mit dem MAC und den Beschickern des Weihnachtsmarktes ausgearbeitet.

Die Sanierung des Zauns am Dom sowie die Herstellung der Rampe im südlichen Katschhofbereich werden voraussichtlich ebenfalls im Zeitfenster zwischen Juli und November erfolgen.

Der Zeitplan entspricht damit dem bekannten Bauzeitenplan (vgl. FB 61/ 0349/ WP16 Anlage 6)

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Realisierung stehen ausreichende Haushaltsmittel in folgenden PSP-Elementen zur Verfügung:

5-120102-900-02200-300-1 (Freiraumgestaltung Pfalzbezirk i.R. Konjunkturpaket I)

5-150102-900-00200-300-2 (Gesellschafterdarlehen E 26: Centre Charlemagne)

(s. a. Punkt 4 in den Erläuterungen und Anlage 10 „Formblatt Finanzielle Auswirkungen“)

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Anlagen

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