Entscheidungsvorlage - FB 61/0403/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgerinformation und der Beteiligung der Behörden zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 795

- Gewerbegebiet Schlottfeld - als Bebauungsplan zur Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgerinformation und der Beteiligung der Behörden zur Kenntnis.

 

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 795 - Gewerbegebiet Schlottfeld - als Bebauungsplan zur Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2011 die Verwaltung beauftragt, die

I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 795 - Gewerbegebiet Schlottfeld - zur  Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 02.02.2011 dem Beschluss des Planungsausschusses angeschlossen.

 

Die Bürgerinformation über die wesentlichen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung hat in der Zeit vom 21.02.- 04.03.2011 durch Ausstellung der Planung im Bezirksamt Aachen-Laurensberg stattgefunden. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden.

Weder von Bürgern noch von Behörden sind Stellungnahmen eingegangen.

 

Durch die Erweiterung der Stellplatzfläche sind erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu erwarten. Deshalb ist eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht nicht erforderlich. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Da die Änderung des Bebauungsplanes der Sicherung von Arbeitsplätzen dient, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) geändert werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bebauungsplan Nr. 795 - Gewerbegebiet Schlottfeld - entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu ändern und öffentlich auszulegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.

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Anlagen

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