Entscheidungsvorlage - E 49/0011/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Entgelte der Musikschule zum Schuljahr 2011/12
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- Thomas Beaujean
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Entscheidung
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07.04.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Musikschule beabsichtigt eine Erhöhung der Entgelte zum Beginn des Schuljahres 2011/ 12 ((ab 1. August).
Geplant ist die Erhöhung der Entgelte für den Einzelunterricht um 8%.
Das würde zu folgendem Ergebnis führen:
Einzelstunde 30 Min. bisher 50,- monatlich; jetzt 54,-
Einzelstunde 45 Min. bisher 75,- monatlich; jetzt 81,-
Einzelstunde 60 Min. bisher 100,- monatlich; jetzt 108,-
Diese Erhöhung würde ein Einnahmeplus bei der momentanen Schülerzahl von ca. 50.000,-
erbringen.
Auf eine Erhöhung des Gruppenunterrichts würden wir gerne verzichten, weil wir ihn für die Eltern attraktiver machen wollen. Würden wir ihn um 5% erhöhen, würde dies noch einmal eine Summe von 8.300,- erwirtschaften.
Ebenfalls unangetastet soll der gesamte Bereich der Elementaren Musikpädagogik bleiben, weil die Kurse der Musikalischen Früherziehung, bzw. Musikalischen Grundausbildung immer noch obligatorische Vorraussetzung für die Aufnahme des Instrumentalunterrichts an unserer Musikschule sind. Deshalb würden wir die Entgelte für diese Kurse nach Möglichkeit unter 20,- halten (zurzeit betragen sie 19,80).
Die Erhöhung des Einzelunterrichts um 8% würde erwirken, dass die Kosten für die Honorare unserer Honorarkräfte abgedeckt wären (Einzelstunde zurzeit 24,-). Das würde eine höhere Flexibilität bei der Einstellung neuer Lehrkräfte auf Honorarbasis mit sich bringen, ohne dass der Gesamtetat belastet würde. Der Gruppenunterricht deckt die Honorarkosten jetzt schon ab.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,4 kB
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