Entscheidungsvorlage - FB 50/0112/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 27 Abs. 7 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter.

 

Die Anzahl der StellvertreterInnen ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung.

 

Gem. § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Für jede Funktion ist ein eigener Wahlgang durchzuführen.

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die die meisten der gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Gem. § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.

 

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