Kenntnisnahme - E 26/0063/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum nicht-schulischen Reparaturprogramm zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das Programm

Vor Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist die Unterhaltung der städtischen Gebäude ausschließlich im Rahmen des sog. Sammelnachweis 2, später im Wirtschaftsplan als Bauunterhaltung (BU), erfolgt und ermöglichte lediglich Maßnahmen zur Erfüllung der Aufrechterhaltung des Betriebes, also akut notwendige Arbeiten. Größere, zusammenhängende Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen waren im nichtschulischen Bereich - im Bereich Schule wurde 2003 ein Schulreparaturprogramm beschlossen - nur mit wenigen Ausnahmen möglich.

 

Aus der Diskrepanz zwischen der Finanzierung einer ordnungsgemäßen Unterhaltung (anzusetzen mit 1% - 1,2% des Wiederherstellungswertes) und dem zur Verfügung gestellten BU-Etat entstand ein „Unterhaltungsstau“. Durch die zusätzliche Bereitstellung von 2,0 Mio. Euro/Jahr soll dieser im Rahmen des nicht-schulischen Reparaturprogramms (NSR) systematisch abgebaut werden. Zu Beginn des NSR im September 2009 wurde dem BAG hierzu berichtet.

 

In Anbetracht der gesamtstädtischen Finanzsituation und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass durch die späte Mittelbereitstellung bei erstmaliger Freigabe des Programms im Vorjahr nur ca. die Hälfte des Budgets verausgabt werden konnte, hat sich der E 26 mit der Finanzverwaltung darauf verständigt, in 2011 die noch nicht genutzten Mittel aus 2010 abzuarbeiten und dafür in 2011 nur 1,5 Mio. Euro für das NSR bereitzustellen.

 

Der Stand der einzelnen Maßnahmen ist der beigefügten Statusliste (Anlage 1) zu entnehmen. Bis dato sind ca. 900.000,- Euro verfügt.

 

 

Priorisierung und Vorgehensweise

Wie auch im Vorjahr ist die Grundlage für die Priorisierung, die sich aus den Schadensanalysen ergebenden Dringlichkeiten, sowie die von den jeweiligen Objektmanagern und auch den Nutzern gemeldeten akuten Notwendigkeiten.

 

Während der Planung/Umsetzung des Programms im letzten Jahr musste festgestellt werden, dass sich die aus den  Schadensanalysen hervorgegangenen Einzelmaßnahmen in den Umfängen zum Teil verändert haben. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Erfassung der Schäden systematisch ab 2003 erfolgt und nunmehr parallel zum Programm fort geschrieben werden muss.

 

Dabei muss auf veränderte Gesetzeslagen auch bei Reparaturen reagiert werden – als Beispiel sei hier die ENEV – Novelle genannt.

 

Schwerpunkte bilden in diesem Jahr die Ertüchtigungen der Gebäudehüllen sowie die Erneuerungen von Heizungsanlagen.

          

Neben den Prioritäten, die sich aus der Beurteilung der reinen Bausubstanz ergeben, wurden bei der Festlegung des Programms für 2011 Schwerpunkte im Bereich Kinder/Jugend, Sport sowie sozialen Einrichtungen gesetzt.

 

Die derzeit in Vorbereitung befindlichen Planungen im KITA- Bereich  ( U  3 ) wurden berücksichtigt.

 

In der Summe werden in 2011 neu geplante Mittel von den 1,4 Mio. Euro zur Aufarbeitung der aufgelisteten Schäden eingesetzt, wobei eine Reserve von 100.000,- €  vorgesehen wurde, um unvorhersehbare Aufwendungen im Rahmen der Bearbeitung der 40 Einzelmaßnahmen abdecken zu können (Anlage 2).

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Anlagen

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