Kenntnisnahme - E 26/0066/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt den an den beschlossenen Haushalt 2011 angepassten Wirtschaftsplan 2011 des Gebäudemanagement zur Kenntnis.

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Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2011

 

- angepasst an den beschlossenen Haushalt 2011 -

Gebäudemanagement

 

der Stadt Aachen


Erläuterungen

 

Der Wirtschaftsplan 2011 wurde vom Betriebsauschuss am 30.11.2010 beraten und im Rat der Stadt am 08.12.2010 beschlossen unter dem Vorbehalt, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen zum Haushalt 2011 in den Vermögensplan eingearbeitet werden.

 

Der Haushaltsplan 2011 wurde zwischenzeitlich beschlossen, der Wirtschaftsplan 2011 an diesen angepasst.

 

 

1.   Erläuterungen zum Erfolgsplan 2011 (Anlage 1)

 

Im Bereich der Zinsen für Gesellschafterdarlehen wurde dem E 26 ein günstigerer Zinssatz für Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3,551 % durch die Finanzverwaltung mitgeteilt,  so dass die Zinsen insgesamt um 498.000 Euro niedriger ausgewiesen werden sowohl in den Erträgen als auch in den Aufwendungen.

 

Der Verwaltungskostenbeitrag wurde durch die Finanzverwaltung neu berechnet und liegt um 157.000 Euro unter dem ursprünglich eingeplanten Wert.

 

Die Einmalzahlung an den Betrieb wurde reduziert zur Deckung eines Klimaschutzprojektes,  von einer entsprechender Reduzierung der Bewirtschaftungskosten kann ausgegangen werden.

 

Bei der Pflege der Außenanlagen wurde ein Budget in Höhe von 1.000 Euro zugunsten des  Bezirks Eilendorf verlagert (Grillhütte).

 

Im Bereich der Telekommunikation ergeben sich höhere Aufwendungen für zusätzliche Plätze im Bereich Call Aachen.

 

Das DV-Budget wurde gekürzt um den Wegfall der indizierten Preisanpassung, die von städtischer Seite mit der Regio IT verhandelt wurde.

 

 

2.       Erläuterungen  zum Vermögensplan 2011 (Anlage 2)

.

Der Vermögensplan wurde an den beschlossenen Haushalt für  2011 angepasst.

 

Veränderungen ergaben sich unter anderem in den Bereichen nicht-schulisches Reparaturprogramm  und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, da aus Gründen der Haushaltsentlastung die Ansätze für 2011 abgesenkt wurden, auch um vorrangig die Reste aus Vorjahren abzuarbeiten. Auch die zeitliche Etatisierung von mehrjährigen Projekten wurde der realistischen baulichen Umsetzung angepasst, z.B. bei der Sanierung der GS Korneliemünster oder bei OGS - Maßnahmen. Es stehen auch für diese Maßnahmen Mittel aus Vorjahren zur Verfügung, die in 2011 abgearbeitet werden.

 

Neu ist insbesondere die Maßnahme 4. Gesamtschule. Die Finanzierung wurde auf Empfehlung des Schulausschusses aus dem schulischen Reparaturprogramm  - ursprünglich für Hauptschulgebäude  vorgesehene Mittel -  herbeigeführt.  Die Betriebsleitung hat in dem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass weitere Kürzungen des schulischen Reparaturprogramms dazu führen werden, dass die durchgeführten Wertkorrekturen bei den Vermögenswerten nicht zeitnah aufgearbeitet werden können und somit dauerhaft bleiben.

 

 

3.       Erläuterungen zum Investitionsprogramm 2011 (Anlage 3)

 

Das Investitionsprogramm wurde an den beschlossenen Haushalt für 2011 angepasst.

Änderungen ergaben sich aus den Veränderungsnachweisen zur Haushaltskonsolidierung, siehe

Erläuterungen unter 2.

 

Bei zwei Maßnahmen war eine Aufstockung der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel erforderlich, so beim Haus der Identität und Integration und bei Neubau Kindergarten und Familienzentrum Sandhäuschen.

 

 

4.       Erläuterung zur Mittelfristigen Ergebnisplanung 2010 - 2014  (Anlage 4)

 

In die mittelfristige Ergebnisplanung wurde nach erfolgter verwaltungsinternen Abstimmung eingearbeitet, dass der Haushalt vorerst finanziell nicht in der Lage ist, den Abschreibungsersatz zu erhöhen. Es bleibt somit vorerst bei einer Erstattung von 1,5 Mio. Euro per anno vom Haushalt an den Wirtschaftsplan (Zeile 34). Der betriebliche Verlust in den Jahren 2012 bis 2014 erhöht sich somit entsprechend.

 

Es wurde dabei berücksichtigt, dass die Auswirkungen der angestrebten Haushaltskonsolidierungs-maßnahmen  - z.B. Standortkonzentration - noch nicht in die mittelfristige Planung eingearbeitet sind und erheblich sein können. Die aus diesen Maßnahmen resultierenden Entlastungen des Wirtschafts-plans und somit letztlich des Haushalts sollen künftig dazu verwendet werden, den Abschreibungs-ersatz wieder zu erhöhen.

 

Aus Sicht der Betriebsleitung stellt eine nur vorläufige Beibehaltung des Abschreibungsersatzes in der mittelfristigen Sicht keine den ordnungsgemäßen Betrieb und das Vermögen gefährdende Handhabung dar, zumal der jährliche Vermögensverzehr aus Abschreibung zumindest in Teilen kompensiert wird durch neue Investitionen und deren Finanzierung durch Drittmittel, z.B. aus der Schulpauschale.

 

Wichtig ist aus Sicht der Betriebsleitung, dass alle laufenden und zahlungswirksamen betrieblichen Aufwendungen dem Betrieb regelmäßig erstattet werden, auch in der Darstellung gegenüber den Wirtschaftsprüfern und insbesondere auch gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt.

 

In der langfristigen Perspektive muss der Abschreibungsersatz wieder erhöht werden.

 

 

5.    Erläuterungen zur angepassten  Finanzplanung 2011 (Anlage 5)

 

Der Finanzplanung 2011 basiert nunmehr auf dem beschlossenen  Haushalt 2011.

 

 

6.  Mittelfristige Finanzplanung  2010 – 2014  auf der Basis des  Entwurfs 2011 (Anlage 6)

 

Die Mittelfristige Finanzplanung basiert nunmehr auf dem  beschlossenen Haushalt 2011.

 

 

7.    Stellenübersicht (Anlage 7)

 

Bei der Stellenübersicht ergeben sich keine Änderungen zum bereits beschlossenen Wirtschaftsplan, sie ist der Vollständigkeit halber jedoch beigefügt.

 

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass befristet eingestelltes Personal nicht in der Stellen-übersicht geführt wird, z.B. Mitarbeiter/innen zur Abwicklung des KP II.

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Anlagen

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