Ratsantrag - FB 36/0023/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Landschaftsbeirat:

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das Einvernehmen nach § 4 Abs. 3 der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruches durch Abgrabung von Karbonatgesteinen der Firma BSR Schotterwerk GmbH zu erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Kornelimünster:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und der Landschaftsbeirates empfiehlt die Bezirksvertretung Kornelimünster dem Umweltausschuss sowie dem Rat der Stadt Aachen das Einvernehmen nach § 4 Abs. 3 der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruches durch Abgrabung von Karbonatgesteinen der Firma BSR Schotterwerk GmbH zu erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag Umweltausschuss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung, des Landschaftsbeirates sowie der Bezirksvertretung Kornelimünster empfiehlt der Umweltausschuss dem Rat der Stadt Aachen das Einvernehmen nach § Abs. 3 der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruches durch Abgrabung von Karbonatgesteinen der Firma BSR Schotterwerk GmbH zu erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag Rat der Stadt Aachen:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung, des Landschaftsbeirates, der Bezirksvertretung Kornelimünster, des Umweltauschusses erteilt der Rat der Stadt Aachen sein Einvernehmen nach § 4 Abs. 3 der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruches durch Abgrabung von Karbonatgesteinen der Firma

BSR Schotterwerk GmbH. 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage ist der Umweltbericht zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruches in Aachen – Kornelimünster/ Stolberg – Breinig beigefügt.

 

Der Umweltbericht ist auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten und  Fachstellungnahmen sowie diverser Besprechungen mit dem Investor, der Bezirksregierung Köln – Höhere Landschaftsbehörde, der Stadt Stolberg, dem Kreis Aachen – Umweltamt erstellt worden.

 

Des weiteren ist der landschaftspflegerische Begleitplan, in dem auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben werden, als Anlage beigefügt. Auch diese Ergebnisse wurden in ausführlichen Gesprächen mit allen o. g. Beteiligten einvernehmlich geregelt.        

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich nicht

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Anlagen

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