Entscheidungsvorlage - FB 40/0083/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, bis zur Klärung der Möglichkeiten im Rahmen des Bildungs- und Beteiligungspakets derzeit keine Veränderungen am Umfang und an den Standorten der Schulsozialarbeit vorzunehmen.

2.       Der Antrag der Fraktion Die Linke vom 04.03.2011 ist damit formal erledigt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die Fraktion Die Linke hat mit Antrag vom 04.03.2011 die Einrichtung von 4 Schulsozialarbeiterstellen für die Grundschulen beantragt. Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss haben sich zuletzt in ihrer gemeinsamen Sitzung am 12.02.2009 mit der Thematik "Schulsozialarbeit an Grundschulen" befasst. Schon in dieser Sitzung gab es ein breites Einvernehmen über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Schulsozialarbeit, zumindest an den Schulen, die als besonders belastet gelten und in diesem Zusammenhang eine entsprechende zusätzliche Förderung seitens der Stadt erhalten. In der Stadt Aachen gibt es insgesamt 40 Grundschulen. Aus der Sicht der Verwaltung ist die Einrichtung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen grundsätzlich sinnvoll, die aufgrund ihrer Standorte oder ihrer Schülerschaft besonderen Anforderungen ausgesetzt sind. Im Rahmen des so genannten Grundschulfonds werden derzeit 12 Grundschulen für die Durchführung von Maßnahmen finanziell gefördert, die die Bildungschancen ihrer Schüler aus sozialen Brennpunkten fördern sollen. Diese Grundschulen könnten grundsätzlich für die Einrichtung von Schulsozialarbeit in Frage kommen.

 

2. Schulsozialarbeit an drei auslaufenden Hauptschulen

An den drei auslaufenden Hauptschulen gibt es insgesamt 2,5 Schulsozialarbeiter-Stellen. 1,5 Stellen hiervon sind kommunale Stellen. Der Ausschuss hat im Zuge des Schließungsbeschlusses den Wunsch geäußert, an den auslaufenden Schulen - solange sie existieren - die Schulsozialarbeit weiterhin zu gewährleisten. An der Reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck befinden sich derzeit noch 300 Schüler, wovon ein erheblicher Teil im Gemeinsamen Unterricht beschult wird. Ebenso befindet sich hier eine Internationale Förderklasse sowie eine BUS- und eine Berufsorientie-rungsklasse. Aufgrund dessen wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Verlagerung dieser Stelle an eine Grundschule seitens der Verwaltung als nicht sinnvoll erachtet.

 

An der Hauptschule Eilendorf wurde 2010 eine halbe Stelle mit einer städtischen Schulsozialarbeiterin besetzt. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Arbeit von der dort tätigen Kollegin erfolgreich aufgebaut, so dass auch hier zu einem Zeitpunkt, an dem sich noch eine erhebliche Zahl von Schülern an der Schule befindet, eine Verlagerung der Halbtagskraft keinen Sinn macht. Insbesondere scheint es auch wichtig, dass die Schulsozialarbeiterinnen gerade während der Auslaufphase an der Schule vorhanden sind, da sich gerade in diesem Zusammenhang Fragen der Übergänge und der Perspektiven für die Schüler ergeben. Mittelfristig, das heißt wenn sich die Schülerzahlen reduziert haben, könnte es dann zu entsprechenden Verlagerungen kommen.

 

3. Bedarf an Schulsozialarbeit an der vierten Gesamtschule

Die Verwaltung weist jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Frage der Schul-sozialarbeit auch an der errichteten neuen Gesamtschule stellt. An den anderen bestehenden Gesamtschulen gibt es außer den Schulsozialarbeitern des Landes NRW jeweils eine bzw. eine halbe Stelle städtische Schulsozialarbeit. In einer zunehmend großen Gesamtschule ist diese - wie die bisherige Praxis beweist - sehr sinnvoll und notwendig. Deshalb sollte dieser Aspekt in die Gesamt-betrachtung mit einbezogen werden, da aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Aachen von einer Ausweitung des Stellenkontingents an Schulsozialarbeit nicht ausgegangen werden kann.

 

4. Bildungs- und Teilhabepaket

Im Hinblick auf die Entwicklung der Schulsozialarbeit insgesamt muss derzeit noch abgewartet werden, inwieweit durch die Umsetzung des Bildungs- und Beteiligungspakets zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeiter aus Bundesmitteln geschaffen werden können. Derzeit gibt es jedoch noch keine näheren Ausführungsbestimmungen, so dass konkrete Auskünfte bezüglich einer Förderung in die-sem Zusammenhang noch nicht gegeben werden können.

 

5. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Konkretisierung durch entsprechende Ausführungen oder landesrechtliche Regelungen noch abzuwarten und derzeit keine Veränderungen der Standorte von Schulsozialarbeit vorzunehmen. Im Zuge des schrittweisen Auslaufens der Hauptschulen und der damit freiwerdenden Kapazitäten hat die Verwaltung die Bereitstellung von Schulsozialarbeitern an Grundschulen im Blick und wird zu gegebener Zeit den Ausschuss entsprechend unterrichten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen

Maßnahme:

Auswirkungen.

 

 

 

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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