Entscheidungsvorlage - FB 01/0117/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht über die die Entwicklung der grenzkommunalen Kooperation – vorbehaltlich eines noch zu fassenden Beschlusses über die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft – zustimmend zu Kenntnis.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt über den weiteren Prozess im nächsten Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft zu berichten und eine Beschlussfassung über die angestrebte formelle Gründung einer Arbeitsgemeinschaft vorzubereiten.

 

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Anlage:

I.  Entwurfsvorlage einer „Vereinbarung über die Bildung einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur Entwicklung eines gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums“
(Zur Kenntnis)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachlage / Aussicht:

 

Basierend auf dem Beschluss des Aachener Stadtrates vom 01.07.2010 zur Entwicklung der grenzkommunalen Kooperation („Entwicklung eines EVTZ – Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit“) haben mehrere Beratungen auf Verwaltungsleitungsebene zwischen den Initiativpartnern stattgefunden. Zu diesen zählen die Parkstad Limburg, die Stadt Aachen, die Stadt Heerlen, die Gemeente Vaals, die SädteRegion Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und ihre Gemeinden.

 

Das vorläufige Ergebnis der inhaltlichen Aufgaben- und Zieldefinition durch die HVBs der Partner am 28.02.2011 ist es, die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes mit folgenden Handlungsfeldern voranzutreiben:

1.       Wirtschaft

                   Immobilien und Gewerbeflächenmonitoring

                   Vermarktung des Wirtschaftsraums

2.       Arbeitsmarkt

                   Arbeitsmarktplattform

                   Arbeitnehmerqualifizierung

3.       Infrastruktur

                   Infrastruktur und Mobilitätsmonitoring

                   Verbesserung der Infrastruktur

 

Leitend bei der Definition der Handlungsfelder war die geteilte Vorstellung, dass die Etablierung einer neuen grenzkommunalen Struktur nur dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn sie a) zur Bewältigung von Herausforderungen dient, die eine eindeutig grenznahe Ausprägung haben und deren Bewältigung b) konkrete Mehrwerte für die Bürgerschaft, die Wirtschaft sowie für die öffentliche Hand mit sich bringt.

 

Nach der Durchführung der durch den Rat beauftragten strukturellen Überprüfung der optimalen Rechtsform herrschte unter den Partnern Konsens in der Einschätzung, dass zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben (s.o.) eine Arbeitsgemeinschaft bis auf weiteres ausreichend und die Einrichtung eines EVTZ vorerst überdimensioniert erscheint. Mit dem Ziel der effizienten, ressourcensparenden Aufgabenerfüllung wird deshalb die Gründung einer formellen trinationalen Arbeitsgemeinschaft angestrebt, welche die Euregio Maas-Rhein (EMR) in enger Abstimmung auf lokaler Ebene komplementärer Ergänzen (und nicht ersetzen) soll. Handlungsgrundlage der Arbeitsgemeinschaft soll eine Vereinbarung (siehe Entwurf Anlage I) sein, die von den politischen Gremien der Partner noch zu beraten und zu beschließen ist.

 

Als Schnittstelle der lokalen Perspektive für einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum („AG Charlemagne“) und der euregionalen Perspektive kann der „EMR Entwicklungsplan 2020“ angesehen werden, der als INTERREG-Projekt in 2011 von der EMR auf den Weg gebracht wird. In diesem ergänzen sich die von der EMR gesetzten regionalen Oberthemen mit dem angestrebten Entwicklungsplan der lokalen Perspektive komplementär. Mit zu erwartender Unterstützung der Regierungspräsidentin Frau Walsken als Vorsitzende der Regio Aachen wird angestrebt, die beiden interreggestützten Entwicklungspläne im Laufe des Jahres 2011 noch stärker aufeinander abzustimmen und ggf. in einen gemeinsamen Antragsprozess zu überführen.

 

Als erster Auftakt der grenzkommunalen Kooperation und im Sinne einer Kontaktherstellenden Netzwerkveranstaltung haben sich die Partner darauf vereinbart, die jeweils politisch Verantwortlichen zu einem „Café Charlemagne“ einzuladen. Diese kommunikative Veranstaltungsform (World Café Methode) wird den kommunalpolitischen Vertretern auch Raum für erste Meinungsaustausche über mögliche konkrete Inhalte eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes bieten. Stadt und StädteRegion Aachen sollen gemeinsam im Rahmen dieser Netzwerkveranstaltung 30 von insgesamt 70 Teilnehmer/-innen benennen, von denen 15 auf den Rat der Stadt Aachen entfallen. Auf Basis dieser limitierten Teilnehmerzahl wurden die Fraktionen entsprechend dem folgenden Teilnehmerverteilungsschlüssel eingeladen: CDU 5; SPD 4; GRÜNE 3; FDP 2; DIE LINKE 1

 

Für das Jahr 2011 wurde außerdem nachfolgender Zeitplan aufgestellt:

  • 28. Februar 2011 Priorisierung von Themen durch HVB, Verständigung über Arbeitsstrukturen, Dr. Gerrit van Vegchel, Vorsitzender der Parkstad Limburg, soll zum ersten Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bestellt werden
  • 18. April 2011 Einbringung eines INTERREG Antrages mit den zu bearbeitenden Themen des grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes
  • Einbindung der Politik über das Charlemagne-Café (Methode World Café)
  • Juni 2011 Gemeinsamer Auftritt auf Immobilienmesse Provada, Amsterdam
  • Juli 2011 Präsentation der Region und der AG Charlemagne in Brüssel
  • Oktober 2011 Gemeinsamer Auftritt im Rahmen der regionalen Partner auf ExpoReal München (Immobilienmesse)
  • Anfang 2012 gemeinsame Präsentation auf der Tourismusmesse Antwerpen/Belgien

 

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Anlagen

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