Entscheidungsvorlage - FB 61/0409/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
AusführungsbeschlussErneuerung Mostardstraße, Niveaugleicher Ausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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13.04.2011
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19.05.2011
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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19.05.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Mostardstraße gemäß Plan 2009_003 L1 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Mostardstraße gemäß Plan 2009-003 L1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundlagen
Die Planungen zum Umbau der Mostardstraße erfolgen aufgrund funktionaler Mängel der Straßenraumaufteilung und eines entsprechenden Antrages der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2008. Hierauf aufbauend hat der Mobilitätsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 12.03.2009 beschlossen, die Ausführungsplanung erstellen zu lassen. Zudem ist die dringende Sanierung/Erneuerung der Kanäle und Hausanschlüsse auf der Basis der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKanal) sowie der Versorgungsleitungen erforderlich. Weiterhin müssen die vorhandenen Straßenabläufe, die derzeit an den Bachkanal angeschlossen sind, an die Kanalisation umgeklemmt werden.
Beschreibung der Maßnahme
Die Planung sieht einen niveaugleichen Ausbau der Verkehrsflächen vor. Die Asphaltfahrbahn wird durch 3-zeilige, 50 cm breite, Naturstein-Pflasterbänder von den Gehwegen getrennt, sodass weiterhin eine deutliche optische und funktionale Trennung vorhanden ist. Für die Gehwege ist befahrbares Betonsteinpflaster (20/20/10 cm) nach dem Farbmuster der Kleinkölnstraße vorgesehen. Die taktilen Leiteinrichtungen bestehen aus einem Leitstreifen entlang der Fassaden mit Basalt-Kleinpflaster und Aufmerksamkeitsfeldern aus Noppen- und Rippenplatten.
Die Fahrbahn wird auf 4,50 m reduziert, sodass breitere Gehwege realisiert werden können. Gemäß Planungsbeschluss (11.02.2009 Bezirksvertretung Aachen-Mitte, 12.03.2009 Mobilitätsausschuss) enthält die hier vorgelegte Planung 2009_003 L1 eine durch Schilder gekennzeichnete Ladezone vor dem Parkhaus Rathaus.
Entwässerung:
Zur Entwässerung der Mostardstraße ist auf der östlichen Seite das 3-zeilige Pflasterband als Rinne ausgebildet.
Beleuchtung:
Zur Straßenausstattung gehören drei neue Leuchten nach dem Muster im Hirschgraben. Es wird keine zusätzliche Straßenbeleuchtung vorgesehen, lediglich der Standort zweier Leuchten wird der Straßenplanung angepasst.
Parkleitsystem:
Eine zusätzliche dynamische Parkraumanzeige am Fuße der Mostardstraße wird nicht geplant, da bereits eine solche Anzeige auf dem Seilgraben an der Zufahrt zur Neupforte existiert und dies die einzige Zufahrt zum Parkhaus Rathaus darstellt.
Liefer- und Ladezone vor dem Parkhaus:
Die gewünschte Beibehaltung der Liefer- und Ladezone zwischen der Parkhausein- und /-ausfahrt wird durch entsprechende Beschilderung eingerichtet.
Leitungserneuerung:
Die Stadtwerke Aachen beabsichtigen umfangreiche Erneuerungen ihrer Versorgungsleitungen für Strom und Fernwärme sowie des Kanals im gesamten Umbaubereich. Diese Arbeiten sollen gemeinsam mit der Straßenbaumaßnahme durchgeführt werden.
Durchführung
Mit den Arbeiten soll voraussichtlich im März 2012 begonnen werden.
Die reine Bauzeit beträgt für die Leitungsverlegung ca. 4 Monate und für den Straßenbau ca. 2 Monate.
Die Tiefbauarbeiten können aufgrund des engen Querschnitts und der Tiefenlage nur unter abschnittsweiser Vollsperrung erfolgen. Die Zeitpunkte der abschnittsweisen Vollsperrungen stehen noch nicht fest und werden mit den Baufirmen abgesprochen. Der Betrieb des Parkhauses wird mit dem Betreiber und den verkehrslenkenden Dienststellen noch abgestimmt.
Eine Unwägbarkeit hinsichtlich der Bauabwicklung liegt in den zu erwartenden archäologischen Funden, die zu Verzögerungen führen können.
Finanzierung
Die gesamten Kosten belaufen sich auf ca. 250.000 Euro für den städtischen Anteil.
Die Maßnahme ist nicht förderfähig und wird aus dem städtischen Haushalt bezahlt.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die oben näher erläuterte Ausbaumaßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) dar (nachmalige Herstellung / Erneuerung).
Die Einstufung dieser Maßnahme erfolgt gem. § 4 Abs. (5) Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung als Haupterschließungsstraße.
Nach § 4 Abs. 3 Pkt. 2. dieser Satzung werden sowohl die anrechenbaren Breiten als auch der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand festgesetzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | Erneuerung Mostardstraße, niveaugleicher Ausbau | |||
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Investitionskosten |
| 237.500,00 | ||
a. | Im Haushalt? | ja/nein | 237.500,00 | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | 12.500,00 | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von insgesamt 250.000 ergeben. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2011 unter dem PSP-Element 5-120102-900-01900-300-1 in Verbindung mit den PSP-Elementen 4-120102-904-6 und 4-120102-910-1 für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 170.000 und für 2012 in Höhe von 80.000 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung.
Maßnahmenbezogene Einnahmen:
Einnahmen ergeben sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NW
(KAG NW) mit der städtischen Beitragssatzung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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92,5 kB
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