Entscheidungsvorlage - FB 61/0418/WP16

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße , 1. BA - von Schanz bis Limburger Straße  auf der Grundlage des Plans 2009_017_L06 zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Finanzierungsantrag nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) bei der Bezirksregierung zu stellen.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst den Baubeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße , 1. BA - von Schanz bis Limburger Straße  auf der Grundlage des Plans 2009_017_L06. Die Verwaltung wird beauftragt, den Finanzierungsantrag nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) bei der Bezirksregierung zu stellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.       Allgemeines

 

Die Lütticher Straße (B264) ist eine zwei- bis vierstreifige Hauptverkehrsstraße und eine wichtige Ausfallstraße, die nach Südwesten in Richtung Belgien führt. Sie bindet im Norden an den Allenring und im Südwesten an den Außenring an. Gleichzeitig hat die Lütticher Straße in ihrem nördlichen Abschnitt eine Funktion als Nahversorgungszentrum für die benachbarten Stadtviertel. In der Nähe liegen als bedeutende Anziehungspunkte für alle Verkehrsarten das Couvengymnasium und das Franziskuskrankenhaus sowie der jüdische Friedhof.

Als ehemalige napoleonische Straße bildet die Lütticher Straße eine historische Achse und stellt mit ihrer z.T. gründerzeitlichen Bebauung und dem alten Baumbestand eine besondere stadträumliche Situation dar, der beim nun anstehenden Ausbau Rechnung getragen wird.

                                                                     

Mit einem DTV von ca. 10-15.000 Kfz ist die Lütticher Straße mit Ausnahme des Versatzes am Außenring, wo die tägliche Belastung bei 27.000 Kfz liegt, eine im gesamtstädtischen Vergleich eher gering belastete Radiale. Sie hat gleichzeitig eine wichtige Funktion zur Abwicklung des ÖPNV, insbesondere an der Schanz, wo durch den DB- Haltepunkt eine attraktive Anbindung ans Schienennetz mit entsprechendem Zielverkehr, bzw. Umsteigebeziehungen entstanden ist.

 

Bei einer Verkehrserhebung im November 2006 wurden im mittleren Teil der Lütticher Straße zwischen 7.00-19.00 Uhr 371 Radfahrer gezählt.

 

Die Länge der Ausbaustrecke beträgt insgesamt 1.450 m. Der 1.Bauabschnitt von Schanz bis Limburger Straße  ist 410 m lang.

 

Die Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 5-120102-000-01100-300-1 „B264 Lütticher Straße Brüsseler Ring - Schanz“ mit einer Gesamtsumme von 4,9 Mio. € in den städtischen Haushalt aufgenommen, davon 100.000€ als Planungsmittel in 2010 und je 1,5 Mio.€  in den Jahren 2013 und 2014 sowie 1,8 Mio.€  in Folgejahre.

 

Bezirksvertretung Aachen-Mitte und Mobilitätsaus­schuss haben den Umbau der Lütticher Straße am 05.11.2008 und 27.11.2008 beraten und die Verwaltung mit der  Durchführung einer Bürgerinformation beauftragt.  Bürger und Gewerbetreibende wurden daraufhin in einer Informationsveranstaltung am 27.01.2009 über den geplanten Ausbau unterrichtet. Sie konnten Fragen stellen, Anregungen und Kritik äußern.

 

In der  Bezirksvertretung Aachen-Mitte  wurde am 27.05.2009 und im Mobilitätsaus­schuss  am 04.06.2009 über die Bürgerinformation berichtet und die Vorentwurfsplanung beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Ausbauentwurf unter Beachtung folgender Details zu erstellen:

-              Radfahrstreifen werden zwischen der Kreuzung Schanz und der Kreuzung Lütticher Straße/  Amsterdamer Ring auf der Fahrbahn markiert.

-          An der Bushaltestelle im Bereich Eingang Couven-Gymnasium/ Sanatoriumstraße wird eine Mittelinsel eingerichtet.

-          Auf Höhe Körnerstraße wird eine Fußgängerbedarfsampel eingerichtet.

-          An der Bushaltestelle unmittelbar vor dem Eingang des Couven-Gymnasiums an der Lütticher -Straße muss die Fußgängersignalanlage erhalten bleiben.

 

Darüber hinaus wurde beschlossen, „die Fläche zwischen Körnerstraße und neu anzulegender Limburger Straße dem fließenden Verkehr zu entziehen und an den Planungsausschuss zur weiteren städtebaulichen Planung zu verweisen.“

 

Der hiermit vorgelegte Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt ist notwendig, um Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz beantragen zu können.

 

 

2.       Darstellung der Maßnahmen

 

Der Planungsbereich der Lütticher Straße gliedert sich sowohl nach funktionalen Gesichtspunkten als auch nach den baulichen Gegebenheiten in drei Abschnitte, von denen hier nur der erste Abschnitt im Detail betrachtet wird.

 

Vorhandener Zustand

Verkehrlich und funktional entspricht die Lütticher Straße nicht mehr den Anforderungen an die heutigen Verkehrsverhältnisse.  Der Straßenquerschnitt variiert in diesem Abschnitt zwischen ca. 22m und 24m.

Eine Neuordnung der Verkehre und Neugliederung des Straßenraumes ist dringend notwendig, um eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen, denn:

  • Die Gehwegbreiten unterschreiten teilweise die notwendigen Mindestbreiten (Schulwegsicherung).
  • Der Deckenaufbau entspricht nicht der notwendigen Bauklasse 1.
  • Die Aufteilung des Verkehrsraums entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.
  • Es existiert kein Radwegenetzschluss.
  • Das Parken ist in Teilabschnitten nicht geordnet.                                                       

 

Erster Bauabschnitt  von Schanz bis Limburger Straße- Geplante Maßnahmen

Basierend auf dem Vorentwurf unter Berücksichtigung der  Anregungen der Bürger und der Hinweise aus der politischen Beratung wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.

Folgende Ziele sollen zur Verbesserung der verkehrlichen, funktionalen und gestalterischen Belange sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen:

 

·           Erhaltung der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs

·           Fahrbahndeckenaufbau nach erforderlicher Bauklasse 1

·           Verbesserung der Lage und Länge der Bushaltestellen 

·           Städtebauliche Aufwertung durch Verbreiterung der Gehwege

·           Lückenschluss des Radwegenetzes durch neue Radverkehrsanlagen

·           Ordnung des ruhenden Verkehrs

 

 

Radverkehr

Es werden beidseitig Radverkehrsanlagen in Form von Schutzstreifen (Breite 1,5m plus Sicherheitsstreifen 0,5m) angelegt.

 

Gehwege

Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, die der Gebietscharakteristik und der Fußgängerfrequenz angemessen ist. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange  von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und ande­rer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.

 

Kfz-Verkehr

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,5m, die für den Begegnungsfall PKW-LKW/Bus ausreicht. . Bei der Begegnung von Bussen und LKW kann der Schutzstreifen in Anspruch genommen werden.

                           

ÖPNV

Durch Optimierung der Haltestellenlagen kann sowohl eine Verbesserung der Fahrgastsituation erreicht werden (breitere Warteflächen).

 

Parken

Die Erhaltung des Parkraumangebots wurde als wichtiges Ziel in der Planung formuliert. Im ersten Bauabschnitt sind nach  dem Umbau  135 Parkmöglichkeiten gegenüber 140  im derzeitigen Zustand.

Der Senkrechtparkstreifen erhält eine Breit von 4,3m plus Überhang von 0,7m.

 

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen

(+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max.

6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Hochborden H 12/15/30 bzw. Rundbord R 15/22 oder Randstein

T 8/20.  Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle.

 

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme, auch wegen deren besonderer Bedeutung für die Verkehrssicherheit und Gestaltung in diesem Abschnitt, überprüft und angepasst.

 

 

Grunderwerb

Vor den Gebäuden Haus Nr. 52-58 wird zur Erhaltung des Parkraums bei gleichzeitiger Einhaltung der notwendigen Gehwegbreite ein Teil der städtischen Privatfläche zukünftig als Verkehrsfläche in Anspruch genommen.

 

Lärmschutz

Der Straßenabschnitt von der Schanz bis zur Limburger Straße ist in der Lärmaktionsplanung als erste Priorität für lärmmindernde Maßnahmen vorgesehen.

Die Lärmbelastung ist durchgehend sehr hoch, teilweise über  70 dB(A) am Tag und über  60 dB(A) in der Nacht.  Außerdem ist in diesem Streckenabschnitt eine größere Anzahl von Bewohnern betroffen (ca. 435 Personen).  Ein lärmmindernder Straßenbelag wird deshalb favorisiert.

 

 

3.       Straßenbau

 

Der Umbau der B 264 - Lütticher Straße soll als Vollausbau gem. RStO 01 Zeile 1 erfolgen. Die hohe Verkehrsbelastung erfordert die Einstufung in Bauklasse 1.

             

Folgender Aufbau ist vorgesehen:
 

Fahrbahn

Gehweg

Parkstreifen

2,5cm  lärmoptimierter Asphalt

  8 cm Betonsteinplatten 30/30

10 cm Betonpflaster

  8cm              Asphaltbinder

  4 cm Brechsand/Splitt 0/5

  4 cm Bettung

18 m              bit. Tragschicht

10 cm HGT 0/32

15 cm HGT 0/32

46,5 m  Frostschutzkies 0/45

13 cm Frostschutzkies 0/45

21 cm Frostschutzkies 0/45

75 m  Gesamtstärke

40 cm Gesamtstärke

50 cm Gesamtstärke

 

 

4.       Finanzierung

 

Die Kosten für den Umbau des 1. Bauabschnittes von Schanz bis Limburger Straße werden ca. 1,4 Mio. EUR inkl. MWST. betragen. Hinzu kommen die Aufwendungen zur Erneuerung der  Ver – und Entsorgungseinrichtungen, die nicht aus dem städtischen Budget finanziert werden.

 

Der Eigenanteil der Stadt Aachen beträgt 25 %. Die o.g. Maßnahme ist im Haushalt mit investiven Mitteln ab 2013 enthalten. Bei der Ausgabehaushaltsstelle stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfü­gung.

Als Gegenfinanzierung wurden Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz beantragt. Des weitern werden Beiträge nach § 8 KAG von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:
Für den Ausbau stehen Mittel beim PSP-Element 5-120102-000-01100-300-1 „B264 Lütticher Straße Brüsseler Ring - Schanz“ in den Jahren 2013 und 2014 je 1,5 Mio.€ und in Folgejahre 1,8 Mio.€ zur Verfügung.

Einnahmen werden aus Zuschüssen nach dem Entflechtungsgesetz und Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet. Die Kosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 1,4Mio.€.

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Anlagen

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