Entscheidungsvorlage - FB 61/0424/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen,

-          eine Methode zur Straßenraumbewertung in Abhängigkeit von Schutzbedürfnis und güterverkehrlicher Belastung zu erarbeiten.

-          auf Grundlage der Ergebnisse der Straßenraumbewertung ein entsprechendes Vorrangnetz und einen speziellen Lkw-Stadtplan zu erarbeiten.

-          bei übergeordneten Behörden weiterhin darauf hin zu wirken, dass eine möglichst frühzeitige Bündelung von Lkw-Verkehren auf den Bundesautobahnen erfolgen kann.

-          bei den Herstellern von Navigationssystemen darauf hin zu wirken, dass eine bessere Berücksichtigung von städtischen Vorrangrouten für Lkw innerhalb der Lkw-Navigationssysteme erfolgen kann.

-          zu untersuchen, in wie weit die Einführung einer nächtlichen Tempo-30-Regelung für alle Kfz (Pkw und Lkw) Entlastungseffekte für die Luft- und Lärmsituation bieten könnte.

-          mit der Bezirksregierung Köln über die Aufhebung der halbseitigen, temporären Sperrung der Wilhelmstraße für Lkw zu verhandeln.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bekräftigt den Beschluss vom 28.01.2010 und beauftragt die Verwaltung,

-          eine Methode zur Straßenraumbewertung in Abhängigkeit von Schutzbedürfnis und güterverkehrlicher Belastung zu erarbeiten.

-          auf Grundlage der Ergebnisse der Straßenraumbewertung ein entsprechendes Vorrangnetz und einen speziellen Lkw-Stadtplan zu erarbeiten.

-          bei übergeordneten Behörden weiterhin darauf hin zu wirken, dass eine möglichst frühzeitige Bündelung von Lkw-Verkehren auf den Bundesautobahnen erfolgen kann.

-          bei den Herstellern von Navigationssystemen darauf hin zu wirken, dass eine bessere Berücksichtigung von städtischen Vorrangrouten für Lkw innerhalb der Lkw-Navigationssysteme erfolgen kann.

-          zu untersuchen, in wie weit die Einführung einer nächtlichen Tempo-30-Regelung für alle Kfz (Pkw und Lkw) Entlastungseffekte für die Luft- und Lärmsituation bieten könnte.

-          mit der Bezirksregierung Köln über die Aufhebung der halbseitigen, temporären Sperrung der Wilhelmstraße für Lkw zu verhandeln.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Der Verkehrsausschuss der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 13.03.2008 beschlossen, die Verwaltung mit der Erstellung eines Lkw-Führungskonzeptes zu beauftragen. Die Einrichtung des Lkw-Führungskonzeptes wurde als Maßnahme M12 in den am 01.01.2009 durch die Bezirksregierung Köln erlassenen Luftreinhalteplan integriert.

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 28.01.2010 wurden die Ergebnisse des Gutachtens „Grundlagen für das Lkw-Führungskonzept Aachen“ (Anlage 1) durch das Ingenieurbüro HHS, Aachen, vorgestellt.

Im Rahmen dieses Gutachtens wurde erstmals ein spezielles Güterverkehrsmodell für die Stadt Aachen aufgestellt und aufbauend darauf eine Neukonzeption der Lkw-Wegweisung entwickelt. Zentrales Element des Konzeptes ist es, Zielbereiche (Innenstadt, Gewerbegebiete, etc.) konkreten Postleitzahlengebieten zuzuordnen und eine besondere Wegweisung bereits auf der Autobahn einsetzen zu lassen. Hierdurch kann eine Rückverlagerung des überregionalen Lkw-Verkehrs auf die Autobahnen und dann auf möglichst kürzester bzw. störungsunempfindlichster Strecke im innerstädtischen Straßennetz ermöglicht werden.

 

 

Wirkungsanalyse Luft und Lärm

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat der Stadt Aachen im Jahr 2010 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt um eine Wirkungsanalyse des Lkw-Führungskonzeptes auf die Bereiche Luft und Lärm zu vergeben.

Der Auftrag wurde an die Aachener Büros HHS und AVISO vergeben. Die Ergebnisse der Studie sind in Anlage 2 dargestellt und werden im Folgenden kurz beschrieben.

 

Im Zentrum der Untersuchung stand die Frage, welche emissions- als auch immissionsseitigen Wirkungen in den Bereichen Luftschadstoffe und Lärm durch eine Umsetzung des Lkw-Führungskonzeptes erreicht werden können. Diese Fragen wurden im Rahmen der Untersuchung am Beispiel des „Hot-Spots“ Wilhelmstraße untersucht. Zudem wurde neben dem Schwerpunkt Wilhelmstraße auch der untere Adalbertsteinweg untersucht, da auch dort Messergebnisse für NO2 vorliegen.

In einem ersten Schritt wurden auf Grundlage des Verkehrsmodells berechnet, welche maximale Verlagerungswirkungen durch ein Lkw-Führungskonzept an dieser Stelle erreicht werden können. Hierbei wurde unterstellt, dass die Wilhelmstraße nur noch von Anliegern mit Lkw befahren wird. In einem zweiten Schritt wurden diese verkehrlichen Eingangsdaten genutzt, um Emissions- und Immissionsberechnungen durchzuführen.

 

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass zwar Lärm- und Schadstoffemissionen aufgrund der Lkw-Verlagerungen in der Wilhelmstraße abnehmen. Die immissionsseitigen Reduzierungen sind jedoch sehr gering, so dass sich eine spürbare Immissionswirkung nicht einstellen wird, geschweige denn eine Unterschreitung der relevanten Luftschadstoff-Grenzwerte erreicht werden kann. Ursache der kritischen Schadstoffbelastung ist vielmehr die insgesamt sehr hohe Kfz-Frequenz auf der Wilhelmstraße i.V. mit der nachteiligen Straßengeometrie (Straßenschlucht). Zudem ergeben sich durch räumliche Verlagerungen des Lkw-Verkehrs entsprechend höhere Immissionen in anliegenden Straßen.

Eine Sperrung der Wilhelmstraße für den Lkw-Durchgangsverkehr wird daher von den Gutachtern nicht empfohlen.

 

 

Weiteres Vorgehen

Zur Reduzierung des Güterverkehrsaufkommens im Stadtgebiet, insbesondere in kritischen Straßenabschnitten sowie zur Verbesserung der lärm- und luftklimatischen Situation verfolgt die Verwaltung weiterhin die folgenden Maßnahmen:

 

1)       Für die weitere Bewertung wird zurzeit eine Methode zur Straßenraumbewertung erarbeitet, die eine Priorisierung schutzwürdiger Straßenräume in Abhängigkeit von Schutzbedürfnis und güterverkehrlicher Belastung erlaubt.

Danach könnten unabhängig von den rein medialen Bewertungen des Luftreinhalteplans Straßenabschnitte hinsichtlich möglicher Entlastungseffekte detailliert untersucht werden.

2)       Für ein gesamtstädtisches Lkw-Führungskonzept wird auch weiterhin eine möglichst frühzeitige Bündelung auf den Autobahnen und den möglichst nahe gelegenen BAB-Anschlussstellen verfolgt. Die übergeordneten Behörden stehen dem Ansinnen einer permanenten Lkw-Beschilderung auf den Autobahnen bisher kritisch gegenüber. Die Beispiele aus dem benachbarten Ausland zeigen jedoch, dass hier Erfolge in der Bündelung von Lkw-Verkehren zu erwarten wären.

3)       Weiterhin wird eine bessere Berücksichtigung innerhalb der Lkw-Navigationssysteme verfolgt. Ein Modellprojekt findet zurzeit im Ruhrgebiet statt. Die Verwaltung wird mit den Betreibern über eine mögliche Ausweitung nach Aachen verhandeln.

4)       Auf Grundlage der weiteren Ergebnisse (siehe Nr. 1) soll ein Lkw-Stadtplan erarbeitet werden.

5)       Insbesondere zur Reduzierung des Lärmpegels und zum verbesserten Schutz der Anwohner sollte die Verwaltung untersuchen, in wie weit eine Einführung einer nächtlichen Tempo-30-Regelung für alle Kfz (Pkw und Lkw) Entlastungseffekte für die Luft- und Lärmsituation bieten könnte.

6)       Mit der Bezirksregierung soll über die Aufhebung der gemäß Luftreinhalteplanung und dem entsprechenden Aktionsplan angeordneten halbseitigen, temporären Sperrung der Wilhelmstraße für Lkw verhandelt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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