Entscheidungsvorlage - FB 61/0410/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.             

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und beschließt dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Aachen das bislang vorliegende Zentren- und Nahversorgungskonzept beschlossen. Seit dieser Zeit wird es erfolgreich zur Steuerung des Einzelhandels angewandt,  sowohl bei Anfragen zu konkreten Ansiedlungen, wie auch im Rahmen von Bauleitplanverfahren.

 

Das Aachener Zentren- und Nahversorgungskonzept basiert auf dem bereits vorliegenden Städteregionalen Einzelhandelskonzept (STRIKT). Bei der Aufstellung beider Konzepte wurde vereinbart, diese in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Die Gründe für die nun vorgenommene Aktualisierung sowie der Entwurf des neue Zentren- und Nahversorgungskonzeptes wurde den Bezirken in den Sitzungen am 03.11.2010, 23.11.2010, 24.11.2010, 14.12.2010, 15.12.2010 sowie dem Planungsausschuss am 20.01.2011 vorgestellt (s. Vorlage FB61/0293/WP16).  Es wurde beschlossen, dass auf Basis dieses Konzeptes eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden sollte. Diese Beteiligung fand statt in der Zeit vom 14.02. bis 14.03.2011.

 

Während dieses Zeitraums wurde von Seiten der Öffentlichkeit keine Anregungen geäußert.

Von Seiten der Behörden (IHK, Einzelhandelsverband, Arbeitskreis STRIKT, Bezirksregierung Köln) wurde insgesamt Zustimmung geäußert. Einwände bestanden jedoch gegen die in der Aachener Sortimentsliste vorgenommene Einstufung des nahversorgungs-relevanten Sortiments “Getränke”, das in Form eines Getränkemarktes als nicht-nahversorgungsrelevant eingestuft wird. Diese Unterscheidung sei nicht zulässig und es wurde empfohlen, auf diese Sonderregelung zu verzichten.

Aus Sicht der Verwaltung soll diese Regelung jedoch beibehalten werden.

Werden Getränke in Fachmärkten angeboten, die aufgrund der angebotenen Mengen und Verpackungen einen hohen Flächen- und Stellplatzbedarf benötigen und somit auf eine gute Anfahrbarkeit mit dem PKW angewiesen sind, ist es im Einzelfall sinnvoll,  Standorte auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zu ermöglichen. Dies wäre aber ohne diese Sonderregelung nicht möglich.

 

Gegenüber dem in den o.g. Sitzungen vorgestellten Entwurf wurden bis auf einige redaktionelle Ergänzungen keine Änderungen vorgenommen. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, das Zentren- und Nahversorgungskonzept 03/2011 in dieser Form zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Aufstellung des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes entstanden der Stadt Aachen Kosten in Höhe von 2.200 € + MwSt.)

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Anlagen

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