Kenntnisnahme - FB 61/0421/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Danach ist die Ausdehnung des Fahrbahnrandparkens gegenüber der ehemaligen Haltestelle in der Neupforte aus rettungstechnischer Sicht nicht möglich. Die Erkennbarkeit des Beginns der Fußgängerzone wird durch Anbringen der Fußgängerzonenbeschilderung an einem Pfosten in Höhe von ca. 2,50 m und versetzen innerhalb des Einmündungsbereichs erreicht. Der Antrag der SPD-Fraktion gilt damit als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion hat die Überprüfung des Haltverbots in der Neupforte entlang der Häuser 2 und 2a gegenüber der ehemaligen Linienbushaltestelle beantragt. Gleichzeitig hat sie um Ergänzung der Fußgängerzonenbeschilderung des Teilbereichs Pontstraße, ab Einmündung Neupforte in Richtung Markt gebeten.

 

Haltverbot entlang der Häuser Neupforte 2 und 2a:

Seinerzeit wurde der Gehweg gegenüber den Häusern 2 und 2a für die Anlage der Haltestelle auf Parkstandstiefe vorgebaut, zudem verjüngt sich die Fahrbahn im weiteren Verlauf zur Pontstraße. Dies hat zur Folge, dass die Fahrbahnbreite in diesem Bereich lediglich zwischen 4,50 und 5 m beträgt. Werden Fahrzeuge dort abgestellt, verbleibt eine Restfahrbahnbreite von unter 3,50 m bis teilweise unter 3 m.

Die Legalisierung des Parkens ist daher mit der rettungstechnischen Erschließung nicht vereinbar, was auch durch eine diesbezügliche Stellungnahme der Feuerwehr bestätigt wurde. Zudem käme es bereits durch mittelgroße Fahrzeuge zu Schwierigkeiten beim Ausfahren aus der Neupforte in die Pontstraße.

 

Ergänzung / Überprüfung der Fußgängerzonenbeschilderung der Pontstraße auf Höhe der Einmündung Neupforte:

Nach Angaben der SPD-Fraktion ist es in der Vergangenheit mehrfach dazu gekommen, dass ortsunkundige Fahrzeugführer kommend von der Neupforte nach links in die Fußgängerzone (Pontstraße) eingefahren sind. Die Fußgängerzone ist mittels Z. 242 StVO (Fußgängerbereich) und Zusatzzeichen mit Angabe der Liefer- und Ladezeiten in einem halbhohen Rahmen angebracht. Vermehrt ist es in der Vergangenheit dazu gekommen, dass die Beschilderung mit Aufklebern beklebt wurde oder dass ein angrenzender Gastronomiebetrieb den Montagebügel als Ständer für seine nicht in Gebrauch befindliche Außenbestuhlung genutzt hat. Dies führt immer wieder dazu, dass die Beschilderung übersehen wird.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die größte Akzeptanz und Beachtung der Fußgängerzonenbeschilderung durch Aufstellen einer Stadtinformationstafel (SIA), mit auf der Rückseite angebrachter Beschilderung, erreicht wird. Aufgrund der notwendigen Abbiegeradien für Lieferfahrzeuge konnte im Einmündungsbereich der Pontstraße jedoch kein geeigneter Standort für eine SIA gefunden werden.

Um dennoch eine bessere Sichtbarkeit der Fußgängerzonenbeschilderung zu erreichen, wird die Verwaltung die vorhandene Beschilderung im halbhohen Bügel entfernen, die Beschilderung inklusive Liefer- und Ladezeiten an einem Pfosten in Höhe von ca. 2,50 m anbringen und im Einmündungsbereich weiter vorziehen. Dadurch wird weitestgehend das Bekleben bzw. Beschmieren der Beschilderung und das Zustellen der Beschilderung mit Tischen und Stühlen vermieden. Die Situation wird durch die Verwaltung beobachtet, so dass erforderlichenfalls in einem zweiten Schritt eine linksseitige Wiederholung der Beschilderung vorgenommen werden kann.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Versetzung der Beschilderung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung.

Reduzieren

Anlagen

Loading...