Entscheidungsvorlage - FB 61/0430/WP16

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, eine Beibehaltung der Drucktastensignalanlage in der Bismarckstraße auf Höhe Neumarkt bis zum Straßenneuausbau zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Beibehaltung der Drucktastensignalanlage in der Bismarckstraße auf Höhe Neumarkt bis zum Straßenneuausbau. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2011 gilt damit als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bismarckstraße wurde im Jahr 2007 im Abschnitt zwischen Schlossstraße und Viktoriaallee in die umliegende Tempo-30-Zone eingebunden. Gleichzeitig wurde eine Rechts-vor-Links-Regelung an den Einmündungen und Kreuzungen eingeführt. Schon bald stellten sich Probleme an der Drucktastensignalanlage auf Höhe Neumarkt ein, weil die Autofahrer bei Grünlicht die Vorfahrt der von rechts aus Triebelsstraße und Neumarkt kommenden Fahrzeuge missachteten. Um dieser Gefahr kurzfristig zu begegnen, wurde die Signalanlage auf „Rot-Dunkel“ geschaltet. Demnach wird kein Grünlicht für den Fahrzeugverkehr mehr angezeigt, sondern auf Anforderung lediglich auf Rot geschaltet. Diese Schaltung ist bis jetzt beibehalten worden.

 

Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass in Tempo-30-Zonen grundsätzlich keine Signalanlagen bestehen sollen, da diese den Eindruck vermitteln, dass es sich um eine verkehrswichtige Straße für den Fahrzeugverkehr handelt. Erfahrungsgemäß sind mit Signalanlagen gesicherte Querungsstellen in Tempo-30-Zonen wegen der moderaten Fahrgeschwindigkeiten und des normalerweise geringen Verkehrsaufkommens nicht erforderlich. Die aktuellen Bestimmungen zu Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) besagen, dass diese in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. In Aachen werden dennoch in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege eingerichtet, wenn die vorgegebenen Mindestverkehrsmengen erreicht werden und es aus der örtlichen Situation heraus sinnvoll ist.

 

Daher hatte die Verwaltung seinerzeit vorgeschlagen, die signalisierte Furt in der Bismarckstraße Höhe Neumarkt durch einen Fußgängerüberweg zu ersetzen. Der Verkehrsausschuss hatte in seiner Sitzung am 25.10.2007 einen  Empfehlungsbeschluss zur Planung des Abbaus der Signalanlage und der Einrichtung eines Fußgängerüberweges gefasst. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist dieser Empfehlung in der Sitzung am 10.10.2007 gefolgt. Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte hat dann in ihrer Sitzung am 07.05.2008 die Planung des Fußgängerüberweges gemäß Variante 2 beschlossen und die Aufnahme in die Prioritätenliste für Querungshilfen empfohlen. Außerdem wurde die Verwaltung damit beauftragt, die genaue Lage des Fußgängerüberwegs mit den Vertretern der Zukunftswerkstatt zu besprechen.

 

Die Umsetzung sollte im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau der Bismarckstraße erfolgen, der jedoch zwischenzeitlich zurückgestellt wurde, da im betreffenden Abschnitt der Bismarckstraße zur Erhaltung der Verkehrssicherheit Unterhaltungsmaßnahmen an der Fahrbahn durchgeführt worden sind. Die Signalanlage auf Höhe Neumarkt ist daher bis heute erhalten geblieben.

 

Ein Anlieger des Frankenberger Viertels hat im Jahr 2009 Klage gegen die Beibehaltung der  Drucktastensignalanlage in der Tempo-30-Zone beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Die Gerichtsverhandlung hat am 01.02.2011 stattgefunden. Die Klage wurde abgewiesen. Im März 2011 hat die Verwaltung das Urteil des Verwaltungsgerichts in Schriftform erhalten.

 

Demnach ist die Lichtzeichenanlage in der Bismarckstraße aus Sicht des Verwaltungsgerichts im Bestand nicht unzulässig, da sie sich nicht auf eine signalgeregelte Kreuzung oder Einmündung bezieht. Durch die Rot-Dunkel-Schaltung werden negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit vermieden. Die Verwaltung sieht daher in diesem Einzelfall keine konkrete rechtliche Verpflichtung, die Signalanlage kurzfristig bzw. vor dem geplanten Umbau der Bismarckstraße im betreffenden Straßenabschnitt abzubauen und durch einen Fußgängerüberweg zu ersetzen. Aus Kostengründen soll die Änderung erst im Zusammenhang mit dem Vollausbau erfolgen. Dazu wird noch eine gesonderte Planung erarbeitet und zu gegebener Zeit in die politische Beratung eingebracht.

 

Die Bezirksregierung Köln hat als Obere Straßenverkehrsbehörde ihre Rechtsauffassung bestätigt, wonach sie Lichtzeichenanlagen in Tempo-30-Zonen grundsätzlich für unzulässig hält, auch wenn sie keine Kreuzungen oder Einmündungen regeln. Das vorliegende Urteil bestätigt aber, dass die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht eindeutig ist und sich zumindest im Einzelfall die Beibehaltung der Anlage in der Bismarckstraße im Bestand vertreten lässt

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...