Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 02/0040/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Annahme der ’Vereinbarung über die Bildung einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur Entwicklung eines gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums und damit die trinational abgestimmte vertragliche Basis zur Gründung der ’Trinationalen Arbeitsgemeinschaft Charlemagne'.

 

  1. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, die politische Einbindung, hinausgehend über die Beratungsplattform des politischen Beirates und die grundsätzliche Entscheidungshoheit der nationalen politischen Gremien, durch geeignete Informationsinstrumente und Formate zu stärken.
                             

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

AG Charlemagne’ – grenzkommunale Kooperation

Basierend auf dem Beschluss des Aachener Stadtrates vom 01.07.2010 zur Entwicklung der grenzkommunalen Kooperation (’Entwicklung eines EVTZ – Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit’) haben mehrere Beratungen auf Verwaltungsleitungsebene zwischen den Initiativpartnern stattgefunden. Zu diesen zählen neben der Stadt Aachen die Parkstad Limburg, die Stadt Heerlen, die Gemeente Vaals, die SädteRegion Aachen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und ihre Gemeinden.

 

Das vorläufige Ergebnis der inhaltlichen Aufgaben- und Zieldefinition durch die HVBs und den Ministerpräsidenten der Partner am 28.02.2011 ist es, die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes mit folgenden Handlungsfeldern voranzutreiben:

  1. Wirtschaft
    1. Immobilien und Gewerbeflächenmonitoring
    2. Vermarktung des Wirtschaftsraums
  2. Arbeitsmarkt
    1. Arbeitsmarktplattform
    2. Arbeitnehmerqualifizierung
  3. Infrastruktur
    1. Infrastruktur und Mobilitätsmonitoring
    2. Verbesserung der Infrastruktur

 

Leitend bei der Definition der Handlungsfelder war die geteilte Vorstellung, dass die Etablierung einer neuen grenzkommunalen Struktur nur dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn sie a) zur Bewältigung von Herausforderungen dient, die eine eindeutig grenznahe Ausprägung haben und deren Bewältigung b) konkrete Mehrwerte für die Bürgerschaft, die Wirtschaft sowie für die öffentliche Hand mit sich bringt.

 

Nach der Durchführung der durch den Rat beauftragten strukturellen Überprüfung der optimalen Rechtsform herrschte unter den Partnern Konsens in der Einschätzung, dass zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben (s.o.) eine Arbeitsgemeinschaft bis auf weiteres ausreichend und die Einrichtung eines EVTZ überdimensioniert erscheint. Mit dem Ziel der effizienten, ressourcensparenden Aufgabenerfüllung wird deshalb die Gründung einer formellen trinationalen Arbeitsgemeinschaft angestrebt, welche die Euregio Maas-Rhein (EMR) in enger Abstimmung auf lokaler Ebene komplementär ergänzen (und nicht ersetzen) soll. Handlungsgrundlage der Arbeitsgemeinschaft soll eine Vereinbarung (siehe Anlage) sein, die von den politischen Gremien der Partner noch zu beraten und zu beschließen ist.

Seitens der Städteregionsverwaltung wurde angeregt, den Absatz über Gründung und Einbindung eines politischen Beirates aus der Vereinbarung zu streichen und statt dessen in den nächsten Monaten nach anderen Formen politischer Beteiligung zu suchen – zum Beispiel über die gewählten Volksvertretungen der Partner. Wie die Mehrheit der Partner im derzeitigen und noch vorläufigen Vorstand der AG präferiert die Stadtverwaltung, diesen Absatz zur Gründung eines Beirates beizubehalten wie er ist.

Zum einen ist die Einbindung der Politik in Entscheidungen der Arbeitsgemeinschaft aus Sicht der Stadt Aachen unabdingbar. Zum anderen ist es notwendig, eine trilaterale Beratungsplattform für die Vertreter der nationalen politischen Gremien der Partner zu schaffen, auch wenn diesen Gremien die Entscheidungskompetenz ohnehin nicht zu nehmen ist. Losgelöst von der Rechtsform einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bleibt der Aachener Stadtrat – wie die anderen politischen Vertretungen - souverän und kann weder von der AG noch vom Beirat zu einer Entscheidung gezwungen oder überstimmt werden.

 

Als Schnittstelle der lokalen Perspektive für einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum (’AG Charlemagne’) und der euregionalen Perspektive kann der ’EMR Entwicklungsplan 2020’ angesehen werden, der als INTERREG-Projekt in 2011 von der EMR auf den Weg gebracht wird. In diesem ergänzen sich die von der EMR gesetzten regionalen Oberthemen mit dem angestrebten Entwicklungsplan der lokalen Perspektive komplementär. Mit zu erwartender Unterstützung der Regierungspräsidentin Gisela Walsken als Vorsitzender der Regio Aachen wird angestrebt, die beiden interreggestützten Entwicklungspläne im Laufe des Jahres 2011 noch stärker aufeinander abzustimmen und ggf. in einen gemeinsamen Antragsprozess zu überführen.

 

Für das Jahr 2011 wurde außerdem nachfolgender Zeitplan aufgestellt:

  • 28. Februar 2011 Priorisierung von Themen durch HVB, Verständigung über Arbeitsstrukturen, Dr. Gerrit van Vegchel, Vorsitzender der Parkstad Limburg, soll zum ersten Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bestellt werden (Ergebnisse siehe oben)
  • 18. April 2011 Einbringung eines INTERREG Antrages mit den zu bearbeitenden Themen des grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes
  • 13. Mai 2011 Einbindung der Politik über das Charlemagne-Café (Methode World Café). Die Ergebnisse dieser Diskussionsrunde werden zurzeit aufgearbeitet und anschließend in die politische Diskussion (Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft / Stadrat) gegeben.
  • Juni 2011 Gemeinsamer Auftritt auf Immobilienmesse Provada, Amsterdam
  • Juli 2011 Präsentation der Region und der AG Charlemagne in Brüssel
  • Oktober 2011 Gemeinsamer Auftritt im Rahmen der regionalen Partner auf ExpoReal München (Immobilienmesse)
  • Anfang 2012 gemeinsame Präsentation auf der Tourismusmesse Antwerpen/Belgien

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...